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Die Verordnung EU 2020 852 Taxonomie Verordnung Langname Verordnung EU 2020 852 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Juni 2020 uber die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Anderung der Verordnung EU 2019 2088 ist eine EU Verordnung die zum einen Vorgaben fur nachhaltige Investitionen definiert und zum anderen die Offenlegungsverordnung andert Verordnung EU 2020 852Titel Verordnung EU 2020 852 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Juni 2020 uber die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Anderung der Verordnung EU 2019 2088Bezeichnung nicht amtlich Erleichterung nachhaltiger Investitionen Taxonomie VerordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Umweltpolitik der Europaischen UnionGrundlage AEUV insbesondere Art 114Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 1 Januar 2022Fundstelle ABl L 198 22 Juni 2020 S 13 43Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Verordnung enthalt die Kriterien zur Bestimmung ob eine Wirtschaftstatigkeit als okologisch nachhaltig einzustufen ist Taxonomie um damit den Grad der okologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu konnen Sie ist ein zentraler Rechtsakt der durch Forderung privater Investitionen in grune und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europaischen Grunen Deal leisten soll 1 Mit der Verordnung werden Finanzmarktteilnehmer z B Investmentfonds die ein Finanzprodukt als okologisch vermarkten wollen verpflichtet uber den Anteil an okologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der Verordnung in ihrem Portfolio zu berichten Unternehmen die zur nicht finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014 95 EU 2 sog CSR Richtlinie verpflichtet sind mussen kunftig in ihren nicht finanziellen Erklarungen Angaben daruber aufnehmen wie und in welchem Umfang die Tatigkeiten des Unternehmens mit okologisch nachhaltigen Wirtschaftstatigkeiten verbunden sind 3 4 5 Die Verordnung wurde vom 24 Mai 2018 bis 22 Juni 2020 vom Europaischen Rat der Europaischen Kommission und dem EU Parlament entwickelt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt der Verordnung 3 Umsetzung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenAm 25 September 2015 hat die UN Generalversammlung einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet die Agenda 2030 fur nachhaltige Entwicklung deren Kernstuck die Ziele fur nachhaltige Entwicklung sind Die Mitteilung der Kommission vom 22 November 2016 mit dem Titel Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft verbindet diese Nachhaltigkeitsziele mit dem politischen Rahmen der Union um sicherzustellen dass bei allen innen und aussenpolitischen Massnahmen und Initiativen der Union diese Ziele von Beginn an mitberucksichtigt werden In seinen Schlussfolgerungen vom 20 Juni 2017 hat der Rat die Entschlossenheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bekraftigt die Agenda 2030 vollstandig koharent umfassend integrativ und wirksam und in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und anderen Akteuren umzusetzen Der Ubergang zu einer CO2 armen nachhaltigeren ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Ubereinstimmung mit den Zielen fur nachhaltige Entwicklung ist fur die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfahigkeit der Wirtschaft in der Union von zentraler Bedeutung Das Ubereinkommen von Paris das am 5 Oktober 2016 von der Union genehmigt wurde und am 4 November 2016 in Kraft getreten ist zielt darauf ab entschlossener gegen Klimaanderungen vorzugehen indem unter anderem die Finanzmittelflusse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und einer gegenuber Klimaanderungen widerstandsfahigen Entwicklung in Einklang gebracht werden Die Neuausrichtung der Kapitalflusse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft ist auch Teil des EU Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums Ein einheitliches Klassifikationssystem bzw eine einheitliche Taxonomie innerhalb der EU soll fur Klarheit sorgen welche Tatigkeiten dabei als nachhaltig angesehen werden konnen 6 Inhalt der Verordnung BearbeitenIn Artikel 1 ist der Gegenstand der Taxonomie Verordnung geregelt Diese Verordnung enthalt die Kriterien zur Bestimmung ob eine Wirtschaftstatigkeit als okologisch nachhaltig einzustufen ist um damit den Grad der okologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu konnen Die Verordnung ist an drei Gruppen gerichtet die in den anschliessenden Artikeln der Verordnung adressiert werden EU Mitgliedstaaten und die EU selbst Finanzmarktteilnehmer die Finanzprodukte bereitstellen Unternehmen die verpflichtet sind nichtfinanzielle Erklarungen z B im Rahmen ihrer Jahresberichte zu veroffentlichen Dies trifft insbesondere auf europaische Emittenten von Wertpapieren z B Aktien und Renten zu die an europaischen Kapitalmarkten gehandelt werden Wesentliche Inhalte der Taxonomie Verordnung sind Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1 siehe oben Begriffsbestimmungen Artikel 2 Kriterien fur okologisch nachhaltige Wirtschaftstatigkeiten Artikel 3 Anwendung der Kriterien fur okologisch nachhaltige Wirtschaftstatigkeiten bei offentlichen Massnahmen Normen und Kennzeichnungen Artikel 4 richtet sich an die EU Mitgliedstaaten und die EU selbst siehe oben Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmassigen Berichten Artikel 5 7 richten sich an Finanzmarktteilnehmer siehe oben Transparenz in nichtfinanziellen Erklarungen bei Unternehmen Artikel 8 richtet sich an Emittenten siehe oben Umweltziele Artikel 9 die 6 bekannten Umweltziele der EU Wesentlicher Beitrag zum zur Artikel 10 15 jeweils ein Artikel zu einem in Artikel 9 genannten Umweltziel Ermoglichende Tatigkeiten Artikel 16 Erhebliche Beeintrachtigung der Umweltziele Artikel 17 Mindestschutz Artikel 18 Anforderungen an technische Bewertungskriterien Artikel 19 Plattform fur ein nachhaltiges Finanzwesen Artikel 20 die Einrichtung dieser Plattform Zustandige Behorden Artikel 21 Massnahmen und Sanktionen Artikel 22 Ausubung der Befugnisubertragung Artikel 23 Sachverstandigengruppe der Mitgliedstaaten fur nachhaltiges Finanzwesen Artikel 24 Anderung der Verordnung EU 2019 2088 Offenlegungsverordnung Artikel 25 Uberprufung Artikel 26 verpflichtet die EU Kommission zur regelmassigen Prufung der Verordnung Inkrafttreten und Anwendung Artikel 27 Umsetzung Bearbeiten nbsp Protestaktion am 18 November 2021 in Berlin mit der Forderung Erdgas und Kernkraft nicht als nachhaltig einzustufen Die Taxonomie Verordnung trat zwanzig Tage nach Veroffentlichung im Amtsblatt der Europaischen Union in Kraft also am 12 Juli 2020 Da eine EU Verordnung ein Rechtsakt mit allgemeiner Gultigkeit und unmittelbar Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten ist entfallt die Umsetzung in nationales Recht durch die nationalen Gesetzgeber Gemass Artikel 27 ist diese Verordnung in Abhangigkeit von den Umweltzielen gemass Artikel 9 wie folgt anzuwenden ab dem 1 Januar 2022 auf Klimaschutz 9 a und Anpassung an den Klimawandel 9 b ab dem 1 Januar 2023 auf die ubrigen Umweltziele d h nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen 9 c Ubergang zu einer Kreislaufwirtschaft 9 d Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 9 e Schutz und Wiederherstellung der Biodiversitat und der Okosysteme 9 f Die EU Kommission wird durch diese Verordnung beauftragt delegierte Rechtsakte also RTS oder ITS bis zu folgenden Terminen zu erlassen um technische Bewertungskriterien festzulegen bis zum 31 Dezember 2020 fur Klimaschutz 9 a und Anpassung an den Klimawandel 9 b bis zum 31 Dezember 2021 fur die ubrigen Umweltziele 9 c f siehe oben Diese Termine lagen jeweils 1 Jahr vor der jeweiligen Erstanwendung siehe oben so dass alle Beteiligten 1 Jahr Zeit fur die Umsetzung hatten Des Weiteren wollte die EU Kommission bis zum 1 Juni 2021 einen delegierten Rechtsakt erlassen der den Emittenten siehe oben Inhalt Darstellung und Methode der Angaben im Sinne von Artikel 8 in nicht finanziellen Berichten gemass Richtlinie 2013 34 EU Bilanz Richtlinie erlautert Die RTS bzw ITS werden auf den technischen Bericht 7 und seinen 593 Seiten umfassenden Anhang 8 der TEG 9 Technical Expert Group vom 9 Marz 2020 haufig EU Taxonomie genannt referenzieren In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Entscheidung des Europaparlaments vom 6 Juli 2022 zur Einstufung von Gas und Kernkraft als nachhaltig 1 Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Weblinks BearbeitenVerordnung EU 2020 852 Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger InvestitionenEinzelnachweise Bearbeiten Nachhaltiges Finanzwesen Kommission begrusst Annahme der Taxonomie Verordnung durch das Europaische Parlament Pressemitteilung der Europaischen Kommission Brussel 18 Juni 2020 Richtlinie 2014 95 EU Anna Maja Schaefer Sustainable Finance Neue Offenlegungspflichten unter der Taxonomie Verordnung Abgerufen am 12 Juli 2020 Bernd Kliem Veroffentlichung der Taxonomie Verordnung im EU Amtsblatt 23 Juni 2020 Andre Depping Matthias Etzel Daniel Walden Taxonomie Verordnung fur nachhaltige Investitionen beschlossen 22 Juni 2020 Aktionsplan Finanzierung nachhaltigen Wachstums Mitteilung der Europaischen Kommission 8 Marz 2018 S 5 f TEG final report on the EU taxonomy Abgerufen am 11 Juli 2020 englisch Technical annex to the TEG final report on the EU taxonomy Abgerufen am 11 Juli 2020 englisch Technical expert group on sustainable finance TEG Abgerufen am 11 Juli 2020 englisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU 2020 852 Taxonomieverordnung amp oldid 235533556