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Die Verordnung uber die ehrenamtliche Betatigung von Arbeitslosen ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums fur Arbeit und Sozialordnung die den Begriff der ehrenamtlichen Betatigung im Sinne des 138 Abs 2 SGB III legaldefiniert BasisdatenTitel Verordnung uber die ehrenamtliche Betatigung von ArbeitslosenAbkurzung EhrBetatV nicht amtlich Art BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 151 Abs 2 Nr 4 SGB III in der Fassung des G vom 10 Dezember 2001 BGBl I S 3443 Rechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis 860 3 21Erlassen am 24 Mai 2002 BGBl I S 1783 Inkrafttreten am 1 Januar 2002Letzte Anderung durch Art 11 G vom 21 Marz 2013 BGBl I S 556 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2013 Art 12 G vom 21 Marz 2013 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Eine ehrenamtliche Betatigung schliesst Arbeitslosigkeit nicht aus wenn dadurch die berufliche Eingliederung der oder des Arbeitslosen nicht beeintrachtigt wird 138 Abs 2 SGB III Gem 1 Abs 1 der Verordnung ist eine Betatigung ehrenamtlich die unentgeltlich ausgeubt wird dem Gemeinwohl dient und bei einer Organisation erfolgt die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausfuhrt welche im offentlichen Interesse liegen oder gemeinnutzige mildtatige oder kirchliche Zwecke fordern Bei der Prufung ob eine ehrenamtliche Betatigung dem Gemeinwohl dient und bei einer Organisation erfolgt die ohne Gewinnerzielungsabsicht im offentlichen Interesse liegende Aufgaben ausubt oder gemeinnutzige mildtatige oder kirchliche Zwecke fordert sind grosszugige Massstabe anzulegen 1 Von Gemeinwohl kann allerdings nicht ausgegangen werden wenn die Betatigung des Arbeitslosen Einzelpersonen dient Eine solche Tatigkeit ware anspruchsschadlich und wurde zum Wegfall der Voraussetzungen fur den Bezug von Arbeitslosengeld fuhren Betatigungen als Stadt oder Gemeinderat beruhren die Verfugbarkeit und damit die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit gem 138 Abs 1 SGB III dagegen nicht 2 Eine ehrenamtliche Tatigkeit mit einem Umfang von bis zu 15 Stunden wochentlich wirkt sich nicht auf die Verfugbarkeit des Arbeitslosen fur den Arbeitsmarkt aus Ob die Arbeitssuche bei einem Engagement uber 15 Stunden pro Woche leidet entscheiden die Arbeitsamter im Einzelfall 3 Eine Aufwandsentschadigung aus einer ehrenamtlichen Tatigkeit wird seit dem 1 Januar 2013 nach dem Ehrenamtsstarkungsgesetz bis zu einer Hohe von monatlich 200 Euro nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet 1 Abs 2 Satz 2 der Verordnung Dieser Betrag gilt gem 11b Abs 2 SGB II auch fur Empfanger von Arbeitslosengeld II 4 Weblinks BearbeitenText der Verordnung uber die ehrenamtliche Betatigung von ArbeitslosenEinzelnachweise Bearbeiten Bundesagentur fur Arbeit Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 138 SGB III Arbeitslosigkeit Stand 04 2018 S 10 Bundesagentur fur Arbeit Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 138 SGB III Arbeitslosigkeit Stand 04 2018 S 11 Ausubung eines Ehrenamts wahrend der Arbeitslosigkeit Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand Informationen zur sozialen Absicherung von ehrenamtlich Tatigen vom 10 Januar 2019 S 10 Arbeitslosigkeit und Ehrenamt Rechtsfragen Website des Landesnetzwerks Burgerschaftliches Engagement Bayern abgerufen am 9 November 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung uber die ehrenamtliche Betatigung von Arbeitslosen amp oldid 205033968