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Die Verordnung uber Zusatzleistungen in Hartefallen nach dem Bundesausbildungsforderungsgesetz HarteV ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung Die Verordnung regelt die Ubernahme der Kosten die im Rahmen einer Ausbildung in einem Internat entstehen sowie die Ubernahme der Kosten der Unterkunft BasisdatenTitel Verordnung uber Zusatzleistungen in Hartefallen nach dem BundesausbildungsforderungsgesetzKurztitel Harteverordnung nicht amtlich Abkurzung HarteVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 14a BAfoGRechtsmaterie SozialrechtFundstellennachweis 2212 2 9Erlassen am 15 Juli 1974 BGBl I S 1449 Inkrafttreten am 1 Juli 1974Letzte Anderung durch Art 2 VO vom 15 Juli 2022 BGBl I S 1162 Inkrafttreten derletzten Anderung 22 Juli 2022 Art 3 VO vom 15 Juli 2022 Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Eine Kostenubernahme ist nach 14a BAfoG moglich wenn es zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist z B bei Bewohnern der nordfriesischen Inseln die eine Gymnasiallaufbahn nur durch Unterbringung in ein Internat auf dem Festland Niedersachsisches Internatsgymnasium Esens absolvieren konnen Bei Unterbringung in einem Internat konnen auch hohere Kosten als die Hochstsatze des BAfoG ubernommen werden Kosten der Unterkunft werden ubernommen wenn dies zur Vermeidung unbilliger Harten erforderlich ist z B bei Bedurftigkeit der Eltern Weblinks BearbeitenText der Verordnung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung uber Zusatzleistungen in Hartefallen nach dem Bundesausbildungsforderungsgesetz amp oldid 236870147