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Die Verlustantizipation ist ein Bestandteil des deutschen Bilanzrechts Das Prinzip der Verlustantizipation besagt dass Verluste bereits zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam vereinnahmt werden mussen zu dem sie absehbar sind ohne dass sie hinsichtlich tatsachlichem Eintritt Eintrittszeitpunkt und oder Hohe feststehen Der Verlustantizipation liegt das Imparitats bzw Vorsichtsprinzip des deutschen Bilanzrechts zu Grunde 252 Abs 1 Nr 4 HGB Eine konkretisierende Einzelvorschrift im deutschen Handelsgesetzbuch betrifft beispielsweise die Bildung von Drohverlustruckstellungen Literatur BearbeitenMarc Weindel Grundsatze ordnungsmassiger Verlustabschreibungen Objektivierungskonzeptionen der Verlustantizipation durch ausserplanmassige Abschreibungen nach GoB und IFRS Gabler Wiesbaden 2008 ISBN 978 3 8349 1235 0 Zugleich Mannheim Universitat Dissertation 2007 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verlustantizipation amp oldid 190597107