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Verkehrsgeltung und Verkehrsdurchsetzung sind juristische Begriffe aus dem Markenrecht die voneinander getrennt betrachtet werden mussen Die Verkehrsgeltung eines Zeichens fuhrt dazu dass ein benutztes Zeichen den Schutz als Marke erlangt vgl 4 Nr 2 MarkenG wodurch ein aufgrund intensiver Benutzung erreichter sich zum Ausschliesslichkeitsrecht verdichtender tatsachlicher wettbewerblicher Besitzstand geschutzt wird Daher spricht man in diesem Fall auch von einer Benutzungsmarke Dagegen fuhrt die Verkehrsdurchsetzung zur Eintragung schutzunfahiger Zeichen vgl 8 Abs 3 MarkenG in Verbindung mit 25 Nr 7 MarkenVO Bei der Prufung der Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung wonach sich die Marke fur den Anmelder in den beteiligten Verkehrskreisen im Inland gesamtes Bundesgebiet im erforderlichen Umfang und bezogen auf bestimmte Waren und oder Dienstleistungen durchgesetzt haben muss taucht bisweilen die Frage auf inwieweit die Durchsetzung eines Markenbestandteils zur Schutzfahigkeit der angemeldeten Gesamtmarken fuhren kann Die Eintragung der Gesamtmarke kommt nur in Betracht wenn das durchgesetzte Element im Gesamteindruck gleichsam unubersehbar hervortritt Siehe auch BearbeitenVerkehrsdurchsetzung Beteiligte Verkehrskreise Notorisch bekannte MarkenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verkehrsgeltung amp oldid 175180485