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Die Verfahrensdokumentation nach GoBD bis 2015 GoBS dient dazu nachweisen zu konnen dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches HGB und der Abgabenordnung AO fur die Erfassung Verbuchung Verarbeitung Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfullt sind Die Finanzverwaltung hat Grundsatze zur ordnungsmassigen Fuhrung und Aufbewahrung von Buchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff in einem BMF Schreiben veroffentlicht und macht in den Tz 151ff des BMF Schreibens Ausfuhrungen zur Verfahrensdokumentation Auch fur bestimmte Branchen gibt es unabhangig von den Vorgaben der Steuerverwaltung Vorgaben zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen so z B fur die Pharmaindustrie nach FDA Part 11 und GxP GMP GLP Gute Laborpraxis Fur die Erstellung technischer Dokumentationen ist die Norm EN 82079 die Grundlage Verfahrensdokumentation nach den GoBD BearbeitenNach 140 AO sind die aussersteuerlichen Buchfuhrungs und Aufzeichnungspflichten die fur die Besteuerung von Bedeutung sind auch fur das Steuerrecht zu erfullen Aussersteuerliche Buchfuhrungs und Aufzeichnungspflichten ergeben sich insbesondere aus den Vorschriften der 238 ff HGB und aus den dort bezeichneten handelsrechtlichen Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung GoB Fur einzelne Rechtsformen ergeben sich flankierende Aufzeichnungspflichten z B aus 91 ff Aktiengesetz 41 ff GmbH Gesetz oder 33 Genossenschaftsgesetz Des Weiteren sind zahlreiche gewerberechtliche oder branchenspezifische Aufzeichnungsvorschriften vorhanden die gem 140 AO im konkreten Einzelfall fur die Besteuerung von Bedeutung sind wie z B Apothekenbetriebsordnung Eichordnung Fahrlehrergesetz Gewerbeordnung 26 Kreditwesengesetz oder 55 Versicherungsaufsichtsgesetz TZ 3 GoBD 2014 Aus den GoBD ergeben sich folgende Anforderungen an die Aufzeichnung und Aufbewahrung von buchfuhrungsrelevanten Dokumenten sowie solchen Unterlagen die fur die Besteuerung relevant sind sowohl auf Papier als auch in elektronischer Form Nachvollziehbarkeit und Nachprufbarkeit Grundsatz der Wahrheit Klarheit und fortlaufende Aufzeichnung inklusive der Zeitgerechtigkeit Belegwesen Belegfunktion Aufzeichnung von Geschaftsvorfallen in zeitlicher Reihenfolge und in sachlicher Ordnung Grundbuchaufzeichnung Journal und Kontenfunktion Internes Kontrollsystem IKS Datensicherheit Unveranderbarkeit Protokollierung von Anderungen Aufbewahrung Datenzugriff Zertifizierung und Software Testate und AnwendungsregelungenDie Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt den organisatorischen und technischen Prozess zur Nachvollziehbarkeit und Nachprufbarkeit der Aufzeichnung und Aufbewahrung der steuerlich relevanten Geschaftsvorfalle und erganzender Informationen hinsichtlich der Entstehung Erfassung der Indizierung der Verarbeitung und der Speicherung dem eindeutigen Wiederfinden der maschinellen Auswertbarkeit der Absicherung gegen Verlust und Verfalschung und der Reproduktion der archivierten Informationen Tz 152 Anforderungen zur Verfahrensdokumentation hat die Finanzverwaltung in Tz 151ff der GoBD festgelegt Da sich die Ordnungsmassigkeit neben den elektronischen Buchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des Datenverarbeitungs DV Systems bezieht muss fur jedes DV System eine ubersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein aus der Inhalt der Aufbau der Ablauf und die Ergebnisse des DV Verfahrensvollstandig und schlussig ersichtlich sind Die Ausgestaltung und der Detaillierungsgrad einer Verfahrensdokumentation nach GoBD sind abhangig von der Komplexitat und Diversifikation der Geschaftstatigkeit und der Organisationsstruktur sowie des eingesetzten DV Systems Qualitativ ausreichend und vollstandig ist die Verfahrensdokumentation wenn ein sachverstandiger Dritter auf Basis der Dokumentation den ordnungsgemassen Einsatz der Losung uberprufen kann Die Verfahrensdokumentation nach GoBD besteht in der Regel aus einer allgemeinen Beschreibung einer Anwenderdokumentation einer technischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation Tz 153 Soweit eine fehlende oder ungenugende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprufbarkeit nicht beeintrachtigt liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor der zum Verwerfen der Buchfuhrung fuhren kann Tz 155 Formelle Mangel fuhren nicht zum Verwerfen der Buchhaltung Die Vermutung der sachlichen Richtigkeit ist jedoch widerlegt wenn nachgewiesen werden kann dass Anlass zu sachlichen Beanstandungen gegen das Ergebnis der Buchfuhrungen oder der Aufzeichnungen bestehen Um die Buchfuhrung zu verwerfen muss die Finanzbehorde zudem aufzeigen dass das Ergebnis der Buchfuhrung nicht richtig ist Denn auch eine formal nicht ordnungsgemasse Buchfuhrung kann ein richtiges Ergebnis ausweisen Ist die Vermutung jedoch zerstort weil die Finanzverwaltung nachgewiesen hat dass das Ergebnis der Buchfuhrung nicht richtig ist ist das der Besteuerung zu Grunde zu legende Ergebnis auch ohne ausdruckliche Beweise also durch Schatzung festzustellen Dabei tragt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast fur die fur ihn gunstige Umstande d h er muss Nachweise fur die Abzugsmoglichkeit von Betriebsausgaben erbringen Dieser Fall kann bei Vorliegen von formalen Fehlern und unvollstandigen Aufzeichnungen in Verbindung mit der Ertragsschatzung zur insgesamt unvorteilhaften Ergebnisfestsetzung fur den Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung zur Folge haben Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist von dem Steuerpflichtigen fur die Einhaltung der Ordnungsvorschriften der GoBD ein internes Kontrollsystem zu installieren Dieses IKS umfasst u a Zugangs und Zugriffskontrollen Funktionstrennungen Erfassungs und Verarbeitungskontrollen sowie sonstige Schutzmassnahmen Der Aufbau und die Wirkungsweise des internen Kontrollsystems sind ebenfalls in einer eigenen Verfahrensdokumentation zu dokumentieren Tz 100 Siehe auch BearbeitenRevisionssicherheit Dokumenten Technologien GoBD Compliance BWL Literatur BearbeitenGrundsatze zur ordnungsmassigen Fuhrung und Aufbewahrung von Buchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff GoBD PDF Datei Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Oberfinanzbehorden der Lander vom 14 November 2014 IV A 4 S 0316 13 1003 Ulrich Kampffmeyer Jorg Rogalla Grundsatze der elektronischen Archivierung Code of Practice Band 1 VOI Verband Organisations und Informationssysteme e V Bonn 2 Auflage 1997 ISBN 3 932898 03 6 Karl Georg Henstorf Ulrich Kampffmeyer Jan Prochnow Grundsatze der Verfahrensdokumentation nach GoBS Code of Practice Band 2 VOI Verband Organisations und Informationssysteme e V Bonn 1999 ISBN 3 932898 04 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfahrensdokumentation amp oldid 220636164