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Uraltguthaben ist ein Begriff aus dem Recht der Wahrungsumstellung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg Er bezeichnete Reichsmarkguthaben die am 8 Mai 1945 bei einer Berliner Niederlassung eines Kreditinstituts bestanden Dokument uber ein UraltguthabenGemass 1 des Umstellungserganzungsgesetzes vom 21 September 1953 UErgG 1 wurden Uraltguthaben durch Gutschrift von einer Deutschen Mark fur je 20 Reichsmark in Neugeldguthaben umgewandelt Zeitgeschichtlicher Hintergrund Bearbeiten nbsp Besatzungszonen in Deutschland 1945 Hauptartikel Wahrungsreform 1948 Westdeutschland Siehe auch Wahrungsreformen in Deutschland Die Wahrungsreform 1948 in der Sowjetischen Besatzungszone Die westdeutsche Wahrungsreform von 1948 galt nur in den drei westdeutschen Besatzungszonen Trizone nicht aber in den drei Westsektoren Berlins Berlin bildete auch noch in der Nachkriegszeit zusammen mit seinem Umland einen eng verflochtenen Wirtschaftsraum Aus diesem Grund versuchten die westlichen Alliierten die wahrungspolitische Einheit Berlins zu erhalten auch nachdem am 20 Juni 1948 mit der Einfuhrung der D Mark West in den damaligen Westzonen die politische Spaltung Deutschlands de facto vollzogen worden war 2 Anders als in westlichen Besatzungszonen konnte in den Westsektoren Berlins vorubergehend auch die im Ostsektor gultige Wahrung die Kuponmark bzw spater die D Mark Ost verwendet werden Die Westalliierten entschlossen sich erst am 20 Marz 1949 die D Mark West auch zum alleinigen Zahlungsmittel in den Westsektoren Berlins zu erklaren 3 1957 wurde mit der Errichtung der Landeszentralbank in Berlin als Rechtsnachfolgerin der Berliner Zentralbank die Einbindung in das bundesdeutsche Notenbanksystem vollendet Ostberlin war seit Juli 1948 als Sitz der Deutschen Notenbank und seit Dezember 1967 als Sitz der Staatsbank der DDR das Zentrum des ostdeutschen Monobankensystems Bedeutung der Uraltguthaben Bearbeiten nbsp Die vier Sektoren Berlins Anfang Juli 1945Die Gesetzgebung zur Wahrungsreform galt nur in den drei westlichen Besatzungszonen nicht aber in West Berlin 4 5 6 Am 20 Juni 1948 hatte nur jeder Einwohner des westdeutschen Wahrungsgebiets gegen Einzahlung von 60 Mark Altgeld 40 Deutsche Mark DM in bar erhalten 7 Altgeldguthaben in Reichsmark wurden in Westdeutschland zum 27 Juni 1948 grundsatzlich in der Weise in Neugeldguthaben umgewandelt dass den Inhabern fur je zehn Reichsmark eine Deutsche Mark gutgeschrieben wurde 8 Mit dem Umstellungserganzungsgesetz vom 21 September 1953 wurde auch die Umwandlung von Reichsmarkguthaben die am 8 Mai 1945 bei einer Berliner Niederlassung eines Kreditinstituts bestanden Uraltguthaben hatten geregelt Kontoinhabern wurde fur je zwanzig Reichsmark eine Deutsche Mark gutgeschrieben 1 UErgG Nach 2 des Gesetzes zum Abschluss der Wahrungsumstellung vom 17 Dezember 1975 9 erloschen mit Ablauf des 30 Juni 1976 sowohl die Anspruche aus Altgeldguthaben bei Geldinstituten im Wahrungsgebiet als auch Uraltguthaben in Berlin Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber die Erganzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und uber die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen Umstellungserganzungsgesetz UErgG vom 21 September 1953 in der im Bundesgesetzblatt Teil III Gliederungsnummer 7601 1 veroffentlichten bereinigten Fassung das zuletzt durch Art 94 des Gesetzes vom 17 Dezember 2008 BGBl I S 2586 geandert worden ist 50 Jahre Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg 1949 1999 Festschrift Website der Bundesbank abgerufen am 16 Oktober 2019 Anne Sudrow Kleine Ereignisgeschichte der Wahrungsreform 1948 29 Juni 2018 APUZ 27 2018 Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens Wahrungsgesetz vom 20 Juni 1948 verfassungen de abgerufen am 16 Oktober 2019 Zweites Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens Emissionsgesetz vom 20 Juni 1948 verfassungen de abgerufen am 16 Oktober 2019 Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens Umstellungsgesetz vom 20 Juni 1948 verfassungen de abgerufen am 16 Oktober 2019 Bernd Sprenger 50 Jahre Wahrungsreform 1948 und die wirtschaftspolitischen Folgen Erweiterte Fassung eines Vortrages im Rahmen des Symposiums Wahrungspolitische Weichenstellungen im 20 Jahrhundert der Konrad Adenauer Stiftung am 27 April 1998 S 207 2 Drittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens Umstellungsgesetz vom 20 Juni 1948 BGBl I S 3123 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uraltguthaben amp oldid 236135653