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Unterstellung ist im militarischen Bereich der Bundeswehr einerseits das personliches Unterstellungsverhaltnis zwischen dem Soldaten und seinem militarischen Vorgesetzten personliches Unterstellungsverhaltnis entsprechend der Vorgesetztenverordnung VorgV und andererseits das institutionelle Unterstellungsverhaltnis zwischen nachgeordneten unterstellten und ubergeordneten Dienststellen Fur das institutionelle Unterstellungsverhaltnis gelten grundsatzlich die im Folgenden aufgefuhrten Regelungen des personlichen Unterstellungsverhaltnisses entsprechend Inhaltsverzeichnis 1 Truppendienstliche Unterstellung 2 Unterstellung im besonderen Aufgabenbereich 3 Fachdienstliche Unterstellung 4 Allgemeindienstliche Unterstellung 5 Wirtschaftliche Zustandigkeit 6 Anweisung auf Zusammenarbeit 7 Literatur 8 EinzelnachweiseTruppendienstliche Unterstellung BearbeitenDie truppendienstliche Unterstellung ist das grundlegende Unterstellungsverhaltnis in den Streitkraften Sie leitet sich aus ihrer Organisation ab Sie umfasst alle Aufgaben eines Vorgesetzten bzw ubergeordneten Dienststelle deren Erledigung der Herstellung und Erhaltung der Einsatzbereitschaft des ihm anvertrauten Personals und Materials bzw der ihm nachgeordneten Dienststellen dient Hierzu gehoren grundsatzlich und im Wesentlichen die personlichen insbesondere die disziplinaren Angelegenheiten die Ausbildung die Versorgung sowie sonstige fachliche Angelegenheiten 1 2 Unterstellung im besonderen Aufgabenbereich BearbeitenDie Unterstellung im besonderen Aufgabenbereich auch fachliche Unterstellung genannt ist das Verhaltnis zwischen einem Soldaten und einem Vorgesetzten dem nach seiner Dienststellung ein besonderer Aufgabenbereich zugewiesen ist 3 VorgV Sie ist dann anzuordnen wenn die Unterstellung nicht nur vorubergehend i S des 5 VorgV in fachlichen Angelegenheiten von der truppendienstlichen Unterstellung abweicht Das Unterstellungsverhaltnis ist nach dem Inhalt der Aufgaben zu bezeichnen z B Personalfuhrung Versorgung nationale territoriale Aufgaben Pionierwesen Fernmeldebetrieb Verkehrsfuhrung Wachdienst Truppengattung Dienstzweig Fachrichtung 3 Fachdienstliche Unterstellung BearbeitenDie Falle fachdienstlicher Unterstellung sind auf Ausnahmen beschrankt Sie ist nicht zu verwechseln mit der fachlichen Unterstellung die eine Unterstellung im besonderen Aufgabenbereich ist Die fachdienstliche Unterstellung ist das Verhaltnis zwischen einem Soldaten und einem Vorgesetzten dem nach seiner durch entsprechende Qualifikation begrundeten Dienststellung die Leitung eines Fachdienstes des Soldaten obliegt 2 VorgV Entsprechend gilt dies auch fur fachdienstlich nachgeordnete und vorgesetzte Dienststellen Einrichtungen soweit deren Hauptaufgaben fachdienstlicher Art sind Sie erfolgt neben und unabhangig von der truppendienstlichen Unterstellung Die Entscheidung uber die Einrichtung eines Fachdienstes liegt beim Bundesministerium der Verteidigung Es bestehen nur die Fachdienste Sanitatsdienst Geoinformationsdienst der Bundeswehr und Militarmusikdienst 4 Allgemeindienstliche Unterstellung BearbeitenDie allgemeindienstliche Unterstellung ist als personliches Unterstellungsverhaltnis innerhalb einer Dienststelle die Regelung des Vorgesetztenverhaltnisses zwischen Soldaten und Beamten sowie Arbeitnehmern der Bundeswehr Diese Unterstellung umfasst alle dienstlichen Obliegenheiten mit Ausnahme der personalrechtlichen insbesondere disziplinaren Angelegenheiten fur deren Erledigung die truppendienstlichen Vorgesetzten der Soldaten bzw die Dienstvorgesetzten und Vorgesetzten der Beamten bzw Arbeitnehmer zustandig sind Die allgemeindienstliche Unterstellung umfasst in der Regel auch die dienstliche Anordnungsbefugnis in fachlichen Angelegenheiten Als institutionelles Unterstellungsverhaltnis meint sie die Unterstellung einer militarischen Dienststelle die im Frieden durch zivile Mitarbeiter betrieben wird unter eine vorgesetzte militarische Dienststelle 5 Wirtschaftliche Zustandigkeit BearbeitenDie wirtschaftliche Zustandigkeit bezeichnet den Auftrag einer Dienststelle die Aufgaben auf den Gebieten der Truppenverwaltung und Truppenversorgung wahrzunehmen 6 Anweisung auf Zusammenarbeit BearbeitenAuf Zusammenarbeit angewiesen aZa werden durch Befehl militarische Fuhrer bzw Dienststellen Einrichtungen Kommandobehorden die in keinem Unterstellungsverhaltnis zueinander stehen und in besonderer Weise zusammenarbeiten sollen Die Zusammenarbeit verpflichtet zur gegenseitigen Unterrichtung Beratung und Unterstutzung in allen Angelegenheiten deren gemeinsame Erledigung der militarische Dienst erfordert 7 In der Regel wird einer der militarischen Fuhrer mit der Koordinierung der Zusammenarbeit beauftragt diesen bezeichnet man als Coordinating Authority Er hat die Befugnis eine Beratung der einzelnen Stellen zu fordern jedoch nicht eine Einigung zu erzwingen 8 Einheiten aZa haben fur ihre eigene Versorgung und Fuhrungs und Einsatzunterstutzung FuUstg EinsUstg Sorge zu tragen Diese werden nicht von der beigeordneten Einheit ubernommen sofern das nicht per Befehl anders geregelt ist Sie entspricht einer Beiordnung oder Attachierung Literatur BearbeitenBundesministerium der Verteidigung Hrsg ZDv 1 50 Grundbegriffe zur militarischen Organisation Unterstellungsverhaltnisse Dienstliche Anweisungen S Kapitel 2 Unterstellungsverhaltnisse Einzelnachweise Bearbeiten Beschluss BVerwG 6 P 2 04 In Bundesverwaltungsgericht 23 September 2004 abgerufen am 20 Oktober 2019 ZDv 1 50 Nr 202 ZDv 1 50 Nr 204 ZDv 1 50 Nr 205 ZDv 1 50 Nr 206 ZDv 1 50 Nr 207 ZDv 1 50 Nr 208 ZDv 1 50 Nr 215 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterstellung Bundeswehr amp oldid 222554890