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Die Unterhaltspflicht des unehelichen Vaters war bis 1970 eine besondere Regelung zum Unterhalt im BGB Nach dem damaligen Recht galt das uneheliche Kind im Verhaltnis zu seinem Vater als rechtlich nicht miteinander verwandt somit waren auch die Regelungen zum Unterhalt unter Verwandten nicht anwendbar Stattdessen enthielt 1708 BGB a F eine spezialgesetzliche Regelung die den Vater eines unehelichen Kindes zu Unterhalt verpflichtete der grundsatzlich nur in Geld geleistet werden konnte Im Gegensatz zum Unterhalt unter Verwandten war die Unterhaltspflicht weder von der Bedurftigkeit des Kindes noch von der Leistungsfahigkeit des Vaters abhangig dafur aber galt sie nur bis zum 16 Lebensjahr des Kindes ausser bei behinderten Kindern Starb der Vater mussten die Erben des Vaters den Unterhalt weiter leisten konnten aber auch eine Abfindung zahlen in Hohe des Pflichtteils der dem unehelichen Kind zustunde ware es ein eheliches Kind Der Unterhaltsanspruch stand grundsatzlich zur vertraglichen Disposition ahnlich wie der Trennungsunterhalt und konnte z B auch durch eine einmalige Abfindung ersetzt werden lediglich ein Verzicht ohne Gegenleistung war durch das Gesetz grundsatzlich ausgeschlossen Nach dem Gesetz war der Vater eines unehelichen Kindes grundsatzlich vor der Mutter unterhaltspflichtig Dadurch ergab sich indirekt eine gesetzlich festgelegte Arbeitsteilung die Mutter musste das Kind erziehen und pflegen der Vater musste Unterhalt in Geld leisten Das Bundesverfassungsgericht entschied dass diese Regelung verfassungswidrig ist sofern das Kind nicht im Haushalt der Mutter lebt sondern z B aufgrund seiner Behinderung in einem vollstationaren Heim untergebracht ist da in diesem Fall der Vater mit samtlichen Kosten belastet wird und die Mutter gar keinen Unterhalt zu zahlen braucht was eine Diskriminierung gegenuber dem Vater eines ehelichen Kindes darstellt 1 Die das uneheliche Kind diskriminierenden Regelungen der Unterhaltspflicht des unehelichen Vaters waren letztendlich der Grund wieso das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtete die Ungleichbehandlung von unehelichen und ehelichen Kindern zu beseitigen was schliesslich teilweise durch das Nichtehelichengesetz umgesetzt wurde Anlass fur diese Entscheidung war ein Fall bei dem die Erben des Vaters dem unehelichen Kind den Unterhaltsanspruch wieder entzogen weil er bereits die Waisenrente des Vaters die das uneheliche Kind trotz fehlender rechtlicher Verwandtschaft erhalten konnte erhielt 2 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss 1 BvR 669 64 vom 2 Juli 1969 via DFR BVerfG Beschluss 1 BvR 26 66 vom 29 Januar 1969 via DFR Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterhaltspflicht des unehelichen Vaters amp oldid 209036660