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Alle Guter und Waren werden laut Zollkodex der Union zwei Arten von zollrechtlichen Status zugeordnet dem der Unionsware 1 und dem der Nichtunionsware 2 Inhaltsverzeichnis 1 Unionsware veraltet Gemeinschaftsware 1 1 Beispiele fur Unionsware 2 Nicht Unionsware veraltet Nichtgemeinschaftsware 2 1 Beispiele fur Nichtunionswaren 3 EinzelnachweiseUnionsware veraltet Gemeinschaftsware BearbeitenUber Waren und Guter im Status der Unionsware darf der entsprechende Wirtschaftsbeteiligte unabhangig von den Zollbehorden grundsatzlich frei verfugen Um als Unionsware klassifiziert zu werden muss ein Gut eine von zwei Bedingungen erfullen a Es muss vollstandig im Gebiet der Zollunion gewonnen oder hergestellt worden sein und darf dabei keine Nichtunionswaren als Bestandteile der Be oder Verarbeitung gehabt haben b Ware die als Nichtunionsware klassifiziert ist kann durch ein ordnungsgemass durchgefuhrtes Zollverfahren in den zollrechtlich freien Verkehr uberfuhrt werden Damit erhalt sie den Status der Unionsware Die MRN Kennung lautet T2 Beispiele fur Unionsware Bearbeiten Ein komplett in Deutschland hergestelltes Fahrrad oder ein in Spanien geborener Hund gilt als Unionsware Unionswaren die das Zollgebiet der Union verlassen verlieren beim Grenzubertritt ihren Status als Unionsware und werden somit im Weiteren als Nichtunionsware betrachtet Der Status der Unionsware ist in Artikel 5 Nr 23 des Zollkodex der Union geregelt Nicht Unionsware veraltet Nichtgemeinschaftsware BearbeitenNichtunionsware unterliegt der zollamtlichen Uberwachung Der Wirtschaftsbeteiligte darf daruber nicht oder nur in dem von der Zollverwaltung zugelassenen Umfang verfugen Nichtunionswaren sind alle Waren die nicht den Kriterien der Unionsware entsprechen Die MRN Kennung lautet T1 Beispiele fur Nichtunionswaren Bearbeiten Waren die nicht im Zollgebiet der Union gewonnen oder hergestellt wurden oder im Zollgebiet der Union unter Verwendung von Nichtunionswaren gewonnen wurden Waren aus Drittlandern die in ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung das keine Erhebung von Abgaben beinhaltet uberfuhrt worden sind Das waren zum Beispiel die aktive Veredelung das Zolllagerverfahren oder die vorubergehende Verwendung Der Status der Nichunionsware ist in Artikel 5 Nr 24 des Zollkodex der Union geregelt Einzelnachweise Bearbeiten Definition Unionsware auf der Webseite des deutschen Zolls Definition Nichtunionsware auf der Webseite des deutschen Zolls Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zollrechtlicher Status amp oldid 232770374