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Eine Unfallmeldung im engeren Sinn ist die Bekanntgabe eines Strassen Verkehrsunfalles an die fur den Unfallort zustandige Polizeidienststelle wenn einer der Beteiligten respektive Geschadigten nicht vor Ort zugegen ist Im weiteren Sinn konnen damit auch Meldungen an andere Stellen gemeint sein so beispielsweise an Berufsgenossenschaften bei einem Arbeitsunfall oder an eine Leitstelle bei einem Verkehrsbetrieb Die Unfallmeldung im engeren Sinn ist in Deutschland 142 Abs 3 Strafgesetzbuch Besonderer Teil 7 Abschnitt Straftaten gegen die offentliche Ordnung normiert Die Polizeien der Lander sind aufgrund des jeweiligen Polizeirechts zur Entgegennahme dieser Meldungen verpflichtet zugewiesene Aufgabe Ein Verkehrsteilnehmer der einen anderen auf Offentlichem Verkehrsgrund geschadigt hat ist verpflichtet eine angemessene Zeit am Unfallort oder in unmittelbarer Nahe des anderen unfallgeschadigten Fahrzeuges auf den Beteiligten zu warten sofern keine feststellungsberechtigte Person anwesend ist Sollte der Beteiligte oder eine von ihm beauftragte Person nicht erscheinen ist unverzuglich Meldung an die ortlich zustandige Polizeidienststelle zu machen Diese Meldung kann telefonisch personlich oder schriftlich erfolgen Erfolgt diese Meldung nicht kann der Unfallverursacher ein Vergehen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort begehen was in der Regel mit empfindlichen Geldstrafen geahndet wird Die Bestimmung ist eine der wenigen im deutschen Strafrecht bei der sich ein Tater per Gesetz stellen muss Selbstbezichtigung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unfallmeldung amp oldid 223462992