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Dieser Artikel erlautert die Begriffsbedeutung im Kommunalrecht die Begriffsbedeutung fur Kirchengemeinden wird unter Umpfarrung erlautert Eine Umgemeindung ist der Wechsel der Zugehorigkeit eines Gebietes von einer Gemeinde zu einer anderen Im Gegensatz zur Eingemeindung bei der eine Gemeinde mit ihrem gesamten Gebiet in einer anderen Gemeinde aufgeht bleiben bei der Umgemeindung die beteiligten Gemeinden bestehen lediglich ein Teil des Gemeindegebietes wechselt seine Zugehorigkeit Solche Gebietsanderungen konnen in der Bundesrepublik Deutschland je nach Gemeindeordnung oder Kommunalverfassung des Landes durch Gebietsanderungsvertrag zwischen den Gemeinden durch Gesetz oder durch Entscheidung des Innenministeriums des Landes vorgenommen werden 1 Siehe auch BearbeitenAusgemeindungEinzelnachweise Bearbeiten Fur Mecklenburg Vorpommern 11 12 KV M V fur Schleswig Holstein 16 Memento des Originals vom 1 Juni 2009 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot sh juris de GO SH Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umgemeindung amp oldid 230447627