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Das Tribunat war eines der beiden Legislativorgane der franzosischen Konsulatsverfassung von 1799 Entwicklung und Kompetenzen BearbeitenDas Tribunat wurde in Frankreich nach Napoleons Staatsstreich des 18 Brumaire VIII 9 November durch die Verfassung von 1799 eingefuhrt Es bestand aus 100 Mitgliedern und ubte neben dem corps legislatif gesetzgebende Korperschaft mit 300 Mitgliedern die gesetzgebende Gewalt aus Der Einfluss dieser parlamentarischen Kammern war jedoch gegenuber dem Staatsrat Senat und der Exekutive eng begrenzt So hatten die beiden Kammern kein Recht zur Gesetzesinitiative Dieses lag beim Ersten Konsul Das Tribunat hatte lediglich das Recht uber Gesetzesvorlagen der Regierung zu beraten Abstimmen durfte es nicht Dies war Sache des corps legislatif das aber seinerseits nicht uber Gesetze beraten durfte Die Mitglieder beider Kammern wurden nicht gewahlt sondern vom Senat ernannt In den ersten Jahren des Konsulats waren gleichwohl noch zahlreiche Gegner Bonapartes in dem Gremium vertreten und nutzten diese Moglichkeit zu teils scharfer Kritik Nach und nach liess Napoleon diese aber aus der Versammlung entfernen und durch willfahrige Mitglieder ersetzen Durch Senatsbeschluss vom 18 Mai 1804 wurde im Zuge der Schaffung des Kaisertums das Tribunat umgestaltet Der grossere Teil seiner Mitglieder wurde der gesetzgebenden Korperschaft einverleibt die Generalversammlungen horten auf und nur drei Tribunatsektionen fur das Innere die Gesetzgebung und die Finanzen blieben ubrig Endgultig beseitigt wurde das Gremium am 19 August 1807 An die Stelle der Tribunatsektionen traten drei Kommissionen der gesetzgebenden Korperschaft Literatur BearbeitenVolker Ullrich Napoleon Reinbek bei Hamburg 2006 ISBN 3 499 50646 7 S 51 f Weblink BearbeitenVerfassung der Franzosischen Republik vom 13 Dezember 1799 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tribunat Frankreich amp oldid 239052157