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Die Fischerei Bruderschaft zu Bergheim an der Sieg aus Troisdorf Bergheim ist eine zunftahnliche Vereinigung die uber Fischereirechte an der Siegmundung sowie im Rhein verfugt Die 987 entstandene Gemeinschaft von Berufsfischern nahm im Laufe der Zeit die Organisation einer Zunft an und ist damit das alteste Gebilde dieser Art in Deutschland Das Fischereirecht wird vom Vater auf die ehelichen Sohne vererbt Zweimal jahrlich am ersten Samstag nach dem Dreikonigstag und am Samstag nach Johannes Baptist finden die Gedinge genannten Fischerversammlungen statt Die Fischerei Bruderschaft betreibt heute zusammen mit dem Verein zur Forderung des Fischereimuseums der Fischerei Bruderschaft zu Bergheim an der Sieg das im November 2010 umgebaute und erweiterte Fischereimuseum Bergheim Aalschokker Maria Theresia der zum Museum der Bruderschaft gehort 2014 source source source source source Video Von Fischern und Feiern 1025 Jahre Fischereibruderschaft zu Bergheim an der Sieg 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Mittelalter 3 Neuzeit 4 Einzelnachweise 5 WeblinksVorgeschichte BearbeitenUm 500 n Chr grundeten die landnehmenden Franken auf dem Hochufer der Sieg eine kleine Siedlung die gemass ihrer Lage den Namen Bergheim auf der Sieg erhielt Sie wird durch Bodenfunde aus dem Jahr 1925 belegt Der alte Ortskern lag in der Witschgasse In der Folgezeit entstanden auf dem Rupp das heisst uber dem Steilhang der sich an die Witschgasse anschloss sowie im Zuge der heutigen Siegstrasse funf grosse Herrenhofe die zur Grundherrschaft Vilich gehorten Um diese siedelten die Bergheimer Nachbarn Sie waren Bauern und Fischer Um 980 stifteten der Vilicher Grundherr Megingoz und seine Gemahlin Gerbirga aus dem Erbteil ihres im Kampf gefallenen Sohnes ein Frauenkloster Es wurde mit den grundherrlichen Gutern der unteren Sieg ausgestattet und unter die Leitung der Tochter des Stifterpaares Adelheid gestellt die die erste Abtissin war Mittelalter Bearbeiten987 nahm der junge Konig Otto III das Stift unter seinen Schutz Durch ein konigliches Diplom vom 18 Januar desselben Jahres verlieh er ihm die Rechtsstellung eines Reichsstiftes stattete es mit den ublichen Privilegien aus und bestatigte ihm seine nicht naher bezeichneten Gewohnheitsrechte wie sie damals ausgeubt wurden und daher allen bekannt waren In jener erfreulich unburokratischen Zeit hielt man es fur uberflussig bekanntes Rechtsgut aufzuzeichnen Wir mussen daher davon ausgehen dass auch die Rechtslage der Fischerei an der unteren Sieg mit dieser Urkunde festgeschrieben wurde 1144 garantierte Konig Konrad III am 25 Dezember dem Stift seine Freiheiten Besitzungen und Gerechtigkeiten In dieser bedeutsamen Urkunde heisst es unter anderem im Dorfe Bergheim funf nichtlehnsruhrige Guter die Fischerei desselben Klosters reicht von Asenweiden bis zur Mondorfer Heide und die Sieg hoch auf beiden Ufern von allem was dort gefangen wird gehort zu einem Drittel dem Kloster Die Fischerei wird hier mit dem Dorf Bergheim in Verbindung gebracht Ein Vergleich mit den Ortsrechten in den Nachbardorfern am Rhein belehrt uns uber die hier herrschende Gepflogenheit dass sich die Grundherrschaften das Fischereirecht mit den Dorfbewohnern teilten Wir schliessen hieraus dass auch die Fischereigerechtigkeit im Mundungsdelta der Sieg sowie im dazugehorigen Rheinstuck sich auf die Vilicher Grundherrschaft und die Nachbarn des Kirchspiels Bergheim verteilten Wenn vorgenannte Urkunde dem Stift ein Drittel zuspricht entfallen auf die Bergheimer Fischer zwei Drittel der Anteile So bezeugen es auch die spateren urkundlichen Erwahnungen 1484 wurde die Bergheimer Fischerei erstmals direkt genannt Damals nahmen die Fischer vann Berchem am Vilicher Kammergeding teil Vermutlich gehorten die Bergheimer in jener Zeit langst zum festen Stamm der Gedingsteilnehmer wie die Lehnsleute von Rott und die vier Vilicher Waldknechte Auch hat es den Anschein dass die Bergheimer Fischer bereits eine geschlossene Berufsgruppe bildeten uber deren Organisation wir im Einzelnen nicht unterrichtet sind Zum ersten Mal werden in dieser Urkunde die Grenzpunkte der Jagd und Fischereigerechtigkeit angegeben Dort heisst es in Ubersetzung Weiter ist meiner Frauen Herrlichkeit Herrschaftsbereich aufzufuhren daruber die vorgenannten Geschworenen Kunde und Kundschaft geben sollen sofern und in welcher Weise meine Frau dessen bedarf folgende Grenzpunkte sind namentlich zu nennen Bei Asenweiden in den Rhein soweit ein Hamennetz reichen mag den Rhein abwarts in der gleichen Weise bis nach Mondorf in den Etter Dorfzaun von dem Etter die Sieg auf beiden Ufern hoch bis unter die hangende Muhle unterhalb von Sieglar von der hangenden Muhle quer hinuber bis an den Schungelsberg von dem Berg bis an die Weidleck an den Stein von dem Stein bis an den langen Grabenstein im Mendener Feld vom langen Grabenstein bis zur Odelsmaar von der Maar bis oben an den Diagberg in der Heiden von dem Stein bis an den Herrenbusch entlang dem Herrenbusch bis ins alte Holz bis an die hohe Strasse an den Stein von dem Stein bis an die durre Espe von der durren Espe bis an die krumme Fuhr bis an den heiligen Born vom heiligen Born bis an den Heisterborn vom Heisterborn bis an den Kutenpohl von da gleich ab bis in die Koffergasse Kupfergasse von Asenweiden dort in den Rhein innerhalb dieser Grenzen soll niemand jagen noch fischen als nur mit Gnaden meiner Herrin Kame es vor dass dagegen verstossen wurde soll meine Herrin sich mit Recht vom Tater den Schaden ersetzen lassen 1530 zahlt das Fischergerichtsprotokoll die Bergheimer Fischer bereits namentlich auf Die Namensliste ist jedoch schlecht lesbar Offensichtlich hatten sich damals die Familiennamen noch nicht eindeutig herausgebildet Die meisten Fischer werden daher mit Vornamen genannt die man durch Umschreibungen naher zu kennzeichnen suchte 1555 liess die bergische Herrschaft das Herzogtum erkunden Im Erkundigungsbericht heisst es Item die fischerey in der Siegen dar die frischer von Laer wenden nach aussweissung leeg und peelen haben die fischer von Berchem von alters gehabt und gefischt alss ihr eigen guth bis zu Mondorff gegen die Kirchgass behaltlich der frawen zu Vylich ihrer gerechtigkeit nemblich den III fisch oder wie die fischer mit ihr gewerden von dannen fischen sie den Rhein ahn der Bergischen seithen hinauf und langs die zwey Stifften Vylich und Rheindorf bis ahn die Kuffersgess welches mit in die vorgerute fischerey der Siege gehoret Mit diesem Dokument wird den Bergheimer Fischern eindeutig ihre Fischereigerechtigkeit in der Sieg von der Mundung bis an die Sieglarer Grenze und im Rhein von Beuel bis Mondorf zu zwei Dritteln verburgt wahrend fur den gleichen Bereich dem Vilicher Stift ein Drittel zugestanden wird Diesen dritten Fisch mussten die Fischerbruder dem Stift abliefern So sah es das alte Weistum vor Diese Verpflichtung wurde sogar durch einen Eid gesichert 1593 wurde durch eine Notariatsurkunde vom 12 Januar das Vilicher Recht dargelegt und unter anderem die Fischereigerechtigkeit beschrieben die gerechtigkeit der Fischereien undt Jagt fanget ahn ahn der Koffersgassen undt gehet so weith man mit einem ross reithen mag undt mit einer gelandter schiessen kan undt mit einem Hammetz streichen kan den Rhein ab zu Nundorf in denn Eddere endtgegen die Kirchgan von der Kirchgass die Sieg hinauf zu beyden borden bis unter sieglar ahn die hangende Muhl als dorten gehet Ihrer Ehrwurden Jagd ahn In den folgenden jahrlich sich wiederholenden Gedingen wurden diese Fischereigerechtsamen und ihre Grenzen immer wieder vorgetragen Ahnlich geschah es beim Fischergericht 1647 fand am 24 Marz am Sonntag nach dem Fest der heiligen Gertrud wie ublich ein solches Fischergericht statt Im Protokoll heisst es dass fischergericht allmahl auf gewohnlicher platzen nemblich auf einem Wiessen oder bungarten zwischen der sieghen und dem dorf berchem gelegen gehalten worden Das Fischergericht fand auf dem sogenannten Bruderstuck in der Siegniederung bei Bergheim statt Bei solchen Gerichtsversammlungen wurden nicht nur die Grenzpunkte der Gerechtsame aufgezahlt sondern auch die Regeln des Fischerhandwerkes besprochen und beschlossen und Verstosse gegen dieselben angezeigt und geahndet 1666 erschienen die Fischer am 28 Juni in Vilich zum Johannisgeding Im betreffenden Protokoll werden folgende Fischerstamme aufgezahlt Boss Brungs Engels Grommes Heintzen Hennes Ludwig Mertens Orths Pohl Schell alle Vereydte fischer zu Bercheim im furstenthumb Bergambt Lulsdorf Dazu kam noch der Stamm Schumacher der damals in Schwarzrheindorf wohnte Bei genanntem Geding fehlten zwei Stamme namlich Klein und Cohnen die aber zu den folgenden Gedingen regelmassig erschienen So sind seit dem 17 Jahrhundert 14 Fischerstamme namentlich nachgewiesen Um 1700 wurde nach einem Vilicher Protokoll durch die Abtissin von Boucholtz die Formel des Fischereides festgelegt Der Frawen Abtissinne von Vylich gewohnlicher fischeraydt wurde auf das Johannesevangelium geleistet Dabei mussten sich die Fischer verpflichten stets die Fischerei Ordnung zu beachten Der uberlieferte Eid hat folgenden Wortlaut Wir schworen hiemit unserer Hochwurdigen Hochwohlgeborenen gnadigen Frawen Abtissinnen dess freyadlichen weltlichen Stiefts Vylich Freyinnen von und zu Boucholtz in allem gehorsamb und treu zu seyn gegen deren fischer ordnung niehmahlen zu thuen und was auf guttachten deren meisten fischer die Gnadige Fraw statuiren wirt bis zur Veranderung fast zu halten sonsten mit allem fleiss jeder Zeit daranzuseyn dass nicht gegen der fischereven gerechtigkeit verubten Thatlichkeiten ohne wurkliche protestation passiren moge und dass sogleich bey benantem orth ahnzugeben und dass zur gebuhrender kuchen provision darzuzahlung des jahrlichen pfachts nacher gebuhrender schuldigkeit gnugsamben gehorsam erzeigen und jederzeit den gang zu dem ordentlichen Cammergeding nacher moglichkeit jederzeit zu thuen verhalten sein sollen Diesem wir uns allhier vorgelessen versprochen also naahzukommen so war uns Gott hilft und sein heiligess Evangelium im anfang war dass worth und dass worth etc 1742 wurde durch den ambts feltmesser Matthias Ehmans aus Rheidt das Bruderstuck vermessen Im Beitext ist von der Loblicher Zunft zu Bergheim und deren Brudermeister die Rede Hieraus ergibt sich dass die Bergheimer Fischer in einer organisierten Vereinigung zusammengeschlossen waren die sich als Zunft meistens aber als Bruderschaft bezeichnete und nach zunftartigen Regeln funktionierte Die alten Statuten sind leider verloren gegangen Jedoch wissen wir dass das Zunftrecht schriftlich aufgezeichnet war und mit anderen Dokumenten in einer Truhe der Zunftlade aufbewahrt wurde 1804 wurde das Vilicher Damenstift im Zuge der Sakularisation aufgelost Der dritte Fisch fiel an den Rechtsnachfolger zunachst an das Furstentum Nassau Usingen 1806 an Berg und 1815 an Preussen 1814 vernichtete eine Brandkatastrophe halb Bergheim Auch das Haus des Bergheimer Kusters Lehrers und Fischerbruders Peter Josef Engels am Ende der Bergstrasse das damals Schule Gasthaus Zollstation Lokal der Flosser und Schiffer der schieperschaft und Zunfthaus der Fischer war wurde ein Raub der Flammen Damals verbrannte der grosste Teil des Bruderschaftsarchivs 1819 wurde daher ein neues Vereidigungsbuch angelegt Es enthalt die Namen der aufgenommenen bzw vereidigten Fischerbruder und bezeugt die eheliche Abstammung von einem der vorgenannten Fischerstamme 1843 wurde die mundlich uberlieferte Erbschaftliche Fischerey Ordnung wieder aufgezeichnet und vom Johannisgeding als richtig anerkannt und in der vorgelegten Form beschlossen 1850 konnte die Bruderschaft das Vilicher Drittel vom preussischen Fiskus fur 600 Taler kauflich erwerben Seitdem ist die Fischerei Bruderschaft alleinige Inhaberin der Fischereigerechtigkeit an der unteren Sieg und im zugehorigen Rheinstuck von Beuel bis Mondorf 1860 verlegten die Fischerbruder zum Zeichen ihrer vollen Souveranitat das Dreikonigsgeding auf den Festtag ihrer Schutzpatronin der heiligen Katharina 25 November Von den Fischerfamilien wurde dieser Tag als gebotener Feiertag begangen Das Katharinengeding nahm seitdem eine Sonderstellung unter den Fischergedingstagen ein Neuzeit Bearbeiten nbsp Fischereimuseum Bergheim an der Sieg 2018 1907 erlangte die Bruderschaft die staatliche Anerkennung der Rechtsfahigkeit Dazu musste sie aber neue Statuten aufstellen Die Satzungen des Vereins Bergheimer Fischerei Bruderschaft 1912 erhielt die Bruderschaft eine neue Fahne Sie zeigt auf der einen Seite die Patronin der Bergheimer Fischer die heilige Katharina auf der anderen Seite die Fischerapostel beim Fischfang 1964 nahm die Bruderschaft ein neues Wappen an das noch im selben Jahr beim Heroldsamt der deutschen Wappenrolle in Berlin anerkannt und unter Nr 1 der Korperschaftswappen eingetragen wurde Dazu wird folgende Beschreibung gegeben Innerhalb eines goldenen mit 14 roten Kugeln belegten Schildbordes gespalten und hinten geteilt vorn in Blau drei links gekehrte silberne Fische balkenweise hinten im oberen roten Felde auf einem erniedrigten goldenen Wellensparren stehend eine gekronte Jungfrau mit Abtissinnenstab beiderseits begleitet von je einem aufrecht stehenden goldenen Brot im unteren silbernen Felde drei 2 1 blaue Muscheln Wappenspruch Furchtlos und frei Zugleich wurde ein gleichgeartetes Siegel entworfen das durch seine heraldische Schraffur die Blasonierung des Wappens widerspiegelt Und endlich wurde eine Amtskette fur den Ersten Brudermeister beschafft Die silbervergoldete Kette ein bemerkenswertes Stuck solider Goldschmiedekunst besteht aus vierzehn Goldschilden von feiner Filigranarbeit die die vierzehn Fischerstamme symbolisieren Daran hangt als Brustschild das emaillierte Wappen dem als Anhanger ein silberner Lachs zugefugt ist 1965 wurde beim Johannesgeding ein neues Banner aus blauem Tuch mit beiderseitig aufgesticktem Wappen eingeweiht Im selben Jahr unternahm die Bruderschaft nach langjahriger Unterbrechung wieder eine Grenzbegehung Bei dieser Gelegenheit wurden an sechs Grenzpunkten neue Grenzsteine Basaltquader mit eingelassenem Bronzewappen gesetzt am Rhein zu Beuel beim Stromkilometer 654 84 am Heiligen Brunnen in Putzchen rechts und links der Sieg bei Meindorf am Bruderstuck bei Bergheim und am Rheidter Bann 1968 fand die Grenzmarkierung ihren Abschluss mit der Errichtung eines mannshohen Sandsteinquaders an der Friedrich Ebert Brucke der gemass altem Weistum die Bergheimer Fischereigerechtigkeit am rechten Rheinufer dokumentieren soll 1985 wurden alle Grenzzeichen mit Ausnahme letztgenannten Mals erneuert 1986 wurde mit dem Bau des Zunfthauses begonnen 1987 feierten die Bergheimer Fischerbruder ihr 1000 jahriges Jubelfest Von den vierzehn ehemaligen Fischerstamme haben neun uberdauert Im Jubilaumsjahr wurde die Bruderschaft vom Ersten Brudermeister Willi Engels dem Zweiten Brudermeister Josef Boss und einem weiteren siebenkopfigen Vorstand angefuhrt und zahlte insgesamt rund 500 Mitglieder 2002 beschloss die Fischerei Bruderschaft eine Anderung und Ausweitung des bestehenden Fischereimuseums zu einer professionell gefuhrten Institution Finanziert wurde der Um und Neubau durch das Land NRW im Rahmen des Strukturprogramms Regionale 2010 Die Kosten fur die Ausstellung und Inneneinrichtung wurden von der NRW Stiftung getragen 2009 erfolgte am 4 September 2009 die Grundsteinlegung fur das neue Fischereimuseum 2010 feierte die Fischerei Bruderschaft am 6 November die Eroffnung des neuen Museums nach halbjahriger Bauzeit Das Museum wird vom Forderverein des Fischereimuseums ehrenamtlich betrieben und von der Fischerei Bruderschaft sowie der Stiftung Siegmundung finanziell unterstutzt Von den vierzehn ehemaligen Fischerstammen haben neun uberdauert Dies sind die Stamme Boss Brungs Engels Grommes Heinzen Hennes Klein Mertens und Schell Insgesamt hat die Fischerei Bruderschaft noch ca 400 Mitglieder und feierte im Jahr 2012 ihr 1025 jahriges Bestehen 2016 wurde Die traditionelle Flussfischerei an der Mundung der Sieg in den Rhein als Kulturerbe in ein Bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen 1 Einzelnachweise Bearbeiten 1 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Fischerei Bruderschaft zu Bergheim an der Sieg Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Homepage Homepage des neuen Fischereimuseums Projektseite der Regionale 2010 zum Fischereimuseum Bergheim Abgerufen am 20 Januar 2016 Normdaten Korperschaft GND 5126057 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fischerei Bruderschaft zu Bergheim an der Sieg amp oldid 235145503