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Telefonverifizierung von lat veritas Wahrheit und facere machen bezeichnet innerhalb des Direktmarketings die Uberprufung einer Telefonnummer Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren 1 1 Abgrenzung 1 2 Bewertung 2 Rechtliche Grenzen des Telefonmarketings 3 Literatur 4 EinzelnachweiseVerfahren BearbeitenAufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 1 wurde von einigen Adressvermarktern die Telefonverifizierung eingefuhrt Die Moglichkeit einer Telefonverifizierung besteht schon langer wurde von den Adressvermarktern aber bislang nicht genutzt Das Double Opt in Verfahren DOI Verfahren wurde als ausreichend erachtet Dieses Verfahren stellt analog zum DOI Verfahren bei E Mail Adressen sicher dass die sich eintragende Person ihre eigene und richtige Telefonnummer angegeben hat Das DOI Verfahren ist nach Ansicht der hochstrichterlichen Rechtsprechung namlich grundsatzlich nicht geeignet ein Werbeeinverstandnis von Verbrauchern mit Werbeanrufen zu belegen Bei der Telefonverifizierung erhalt der Teilnehmer einen automatisierten Ruckruf an die von ihm angegebene Telefonnummer Erst nach Eingabe einer vorgegebenen Tastenkombination wird die Telefonnummer zur werblichen Nutzung fur den Unternehmer freigegeben Wird der Ruckruf nicht positiv bestatigt werden die Daten nicht genutzt Ahnlich funktioniert die Telefonverifizierung auch bei Mobilfunknummern Tragt der Internetnutzer eine Mobilfunknummer ein erhalt er eine SMS mit einem Bestatigungscode den er spater in ein Onlineformular eintragen muss So geht der Werbetreibende sicher dass der Nutzer seine eigene Telefonnummer angegeben hat 2 Abgrenzung Bearbeiten Der Begriff der Verifizierung ist von der Telefonnummernvalidierung abzugrenzen Bei der Telefonnummernvalidierung geht es dem werbetreibenden Unternehmen darum zu uberprufen ob eine gultige Telefonnummer vorliegt Beim sog Anpingen wird ein technisches Signal an den Telefonanschluss ubermittelt ohne dass das Telefon klingt So kann ermittelt werden ob hinter der angegebenen Telefonnummer ein Telefon oder Faxanschluss steht Diese Methode nutzen Callcenter um die Fehlerquote zu minimieren Sie ist jedoch nicht geeignet den rechtlich erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Anschlussinhaber und dem Ubermittler der Daten herzustellen Eine weitere Moglichkeit der Validierung ist der Abgleich mit Referenzdateien Fur die werbenden Unternehmen stellt dies eine grosse Unsicherheit dar Wenn der Werbetreibende einen Verbraucher aufgrund einer Werbeeinwilligung kontaktiert die dieser gar nicht selbst abgegeben hat handelt das Unternehmen wettbewerbswidrig weil kein wirksames Einverstandnis vorliegt Dieses Problem stellt sich auch im Rahmen des E Mail Marketings Die rechtlichen Voraussetzungen sind hier vergleichbar Eine Moglichkeit zu uberprufen ob die eintragende Person mit dem E Mail Accountinhaber identisch ist stellt das Double Opt in Verfahren dar Dabei wird dem Benutzer eine nicht werbliche E Mail mit einem Bestatigungslink geschickt und erst nach Klicken dieses Links darf die E Mail Adresse werblich genutzt werden Bewertung Bearbeiten Fur die Direktmarketingbranche bedeutet das Verfahren der Telefonverifizierung eine hochstmogliche rechtliche Sicherheit Gerade aufgrund der vielen Datenschutzskandale in den letzten Jahren steht die gesamte Branche unter verstarkter Beobachtung der Verbraucherschutzer sowie der Bundesnetzagentur Da gerade die sog Cold Calls von Verbrauchern als storend und aufdringlich empfunden werden steigt in diesem Bereich weiter die Beschwerdeanzahl Haufig werden Unternehmen daraufhin abgemahnt oder verklagt Insofern liegt es im Interesse der Werbetreibenden datenschutz und wettbewerbsrechtlich sauber zu arbeiten Die Telefonverifizierung ist eine Moglichkeit sicherzustellen dass eine wirksame Werbeeinwilligung seitens des Verbrauchers vorliegt Die Telefonverifizierung ist eine weitere Hurde fur die werbetreibende Wirtschaft Das Verfahren kann jedoch technisch gesehen uberall dort integriert werden wo Telefonnummern in ein Onlineregistrierungsformular eingetragen werden Rechtliche Grenzen des Telefonmarketings BearbeitenGemass 7 Abs 2 UWG ist es nicht erlaubt einen Verbraucher ohne dessen vorherige ausdruckliche Zustimmung telefonisch zu Zwecken der Werbung zu kontaktieren Mit Einschrankungen gilt dies auch im Business to Business Bereich wo allerdings eine Einwilligung unter sehr engen Voraussetzungen vermutet werden kann Ein gewerblicher Telefonanruf ohne vorherige Einwilligung stellt einen Wettbewerbsverstoss dar und kann hohe Bussgelder zur Folge haben So muss die Werbeeinwilligung aktiv erfolgen und die Klausel muss fur den Verbraucher eindeutig und verstandlich sein Bei unzulassiger Telefonwerbung kann der Verbraucher sich an die Bundesnetzagentur wenden Der Verbraucher muss folglich vor der werblichen Kontaktierung mittels Telefon seine ausdruckliche Einwilligung erklart haben Eine rechtliche Unsicherheit stellt die Online Registrierung dar da es fur jeden Internetnutzer moglich ist ungultige oder fremde Daten in ein Online Formular einzutragen Der Bundesgerichtshof hat 2011 im o g Urteil klargestellt dass dieses Risiko zu Lasten der Werbetreibenden geht Literatur BearbeitenJoseph F Schongruber Harald Faust Responsemanagement Ettlingen 2002 Wolfgang Berlit Wettbewerbsrecht Ein Grundriss 2009 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 10 Februar 2011 Az I ZR 164 09 Volltext Unerlaubte Telefonwerbung Memento des Originals vom 4 Februar 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ihk lueneburg de Hinweise der IHK LuneburgBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Telefonverifizierung amp oldid 225209612