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Als Technologie Bonus wurde eine Zusatzvergutung bezeichnet die das Erneuerbare Energien Gesetz EEG bis zur Version von 2009 fur in das Netz eingespeisten regenerativ erzeugten Strom der mit bestimmten innovativen Technologien erzeugt wurde vorsah Ferner wurde ein Bonus fur die Verstromung von Gas das auf Erdgasniveau aufbereitet wurde gezahlt Die Bestimmungen bzgl der innovativen Technologien waren in der Anlage 1 EEG beschrieben und wurden mit der Novellierung zum EEG 2012 gestrichen 1 Erhalten geblieben sind Regelungen zum Bonus wegen Gasaufbereitung und zwar mit veranderten Bonussatzen Darum lautet die Bezeichnung fur den Technologiebonus in Anlage 1 ab dem EEG 2012 lediglich Gasaufbereitungsbonus Der Gasaufbereitungsbonus betragt bei Erfullung der Anspruchsvoraussetzungen im Sinne der Anlage 1 EEG 2012 in Abhangigkeit von der maximalen Kapazitat der Gasaufbereitungsanlage 3 0 ct kWh Strom bis zu einer maximalen Kapazitat von 700 Normkubikmetern aufbereitetem Rohgas pro Stunde Nm h 2 0 ct kWh Strom bis zu einer maximalen Kapazitat von 1000 Nm h und 1 0 ct kWh Strom bis zu einer maximalen Kapazitat von 1400 Nm h Gefordert wird damit Strom aus Deponiegas 24 EEG Klargas 25 EEG Grubengas 26 und Biomasse 27 EEG Einzelnachweise Bearbeiten Anderung der Anlage 1 EEG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Technologiebonus amp oldid 207469697