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Der Submissionsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs Er umfasst als Straftat den Tatbestand wenn mehrere Personen bzw Unternehmen untereinander im Rahmen einer Ausschreibung die Preise rechtswidrig absprechen und dadurch fur den Angebotsanfordernden kein Marktpreis zustande kommt wodurch er in der Regel mehr zahlen muss Dieser Straftatbestand gehort zur so genannten Wirtschaftskriminalitat Nach herrschender Meinung schutzt der allgemeine Betrugstatbestand das Vermogen Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Rechtsprechung 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIn Deutschland ist der Submissionsbetrug nach 263 StGB strafbar und wird im einfachen Fall nach Absatz 1 mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bei einem Regelfall des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht Ein Regelfall besteht bspw wenn der Tater einen Vermogensverlust grossen Ausmasses herbeifuhrt oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtstrager missbraucht Zu unterscheiden ist der Submissionsbetrug von der Wettbewerbsbeschrankenden Absprache bei Ausschreibungen die nach 298 StGB strafbar ist Demnach macht sich bereits derjenige strafbar der bei einer Ausschreibung uber Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht die darauf abzielt den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen Die Verwirklichung dieses Straftatbestandes wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Der Gesetzgeber hat den Straftatbestand des 298 StGB deshalb eingefuhrt weil die Ahndung des Submissionsbetruges nach 263 StGB die Feststellung eines Vermogensschadens zumindest einer schadensgleichen Vermogensgefahrdung voraussetzt was erhebliche Probleme bereitete 298 StGB enthalt das Erfordernis des Vermogensschadens nicht mehr Gleichwohl kann eine Straftat nach 298 StGB auch als klassischer Betrug i S von 263 StGB geahndet werden die Straftatbestande stehen insoweit nebeneinander Tateinheit Osterreich BearbeitenIn Osterreich verbietet die Sonderbestimmung des 168b StGB wettbewerbsbeschrankende Absprachen bei Vergabeverfahren daneben ist auch noch 146 StGB Betrug anwendbar 1 Siehe auch BearbeitenWirtschaftskartellLiteratur BearbeitenAlexander Braunig Wider die Strafbarkeit von Hardcore Kartellen de lege ferenda In HRRS 2011 425 435 Andre M Szesny Die Sanktionierung von Submissionsabsprachen in der Vergangenheit Gegenwart und Zukunft Munchen 2007 Paperback und 2001 E Book ISBN 3638719537 Rechtsprechung BearbeitenUrteil des Bundesgerichtshofs zum Fall Bauvorhaben Ehrental auf hrr strafrecht deEinzelnachweise Bearbeiten Walter Brugger Kartellstrafrecht Keine Ausdehnung des 168b StGB abgefragt am 28 Juli 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Submissionsbetrug amp oldid 232299703