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Das hessische Studienguthabengesetz StuGuG wurde im Dezember 2003 von der CDU Mehrheit im Hessischen Landtag als Art 12 des Zukunftssicherungsgesetzes beschlossen 1 Kern des Gesetzes war es das gebuhrenfreie Studium bis zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses sowie im Rahmen von konsekutiven Studiengangen eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses durch Studienguthaben zu gewahrleisten 1 StuGuG Nur von Studierenden die nicht uber ein Studienguthaben verfugten Langzeitstudenten konnten die Hochschulen fur jedes Semester Gebuhren erheben 3 StuGuG BasisdatenTitel Hessisches StudienguthabengesetzAbkurzung StuGuGArt LandesgesetzGeltungsbereich HessenErlassen aufgrund von Art 70 GG Art 59 Abs 1 Nr 4 HVRechtsmaterie HochschulrechtErlassen am 18 Dezember 2003 GVBl I S 516 Inkrafttreten am 24 Dezember 2003Letzte Anderung durch Art 2 G vom 18 Juni 2008 GVBl I S 764 Ausserkrafttreten 31 Dezember 2009 Art 2 G vom 16 Oktober 2006 GVBl S 512 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz war gem 7 StuGuG bis zum 31 Dezember 2009 befristet fand jedoch letztmals fur das Sommersemester 2007 Anwendung 2 Seit dem Wintersemester 2007 2008 wurden allgemeine Studiengebuhren nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz erhoben 13 HStubeiG nachdem das Bundesverfassungsgericht das bis dahin im Hochschulrahmengesetz enthaltene Studiengebuhrenverbot mit Urteil vom 26 Januar 2005 fur verfassungswidrig und damit nichtig erklart hatte 3 4 Inhaltsverzeichnis 1 Berechnung des Studienguthabens 2 Gebuhren 3 Besonderheiten 4 Ausnahmen 5 Verwendung 6 Politische Positionen 7 EinzelnachweiseBerechnung des Studienguthabens BearbeitenBei einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von bis zu sieben Semestern entsprach das Studienguthaben der Regelstudienzeit zuzuglich drei Semester Ab acht Semestern entsprach das Studienguthaben der Regelstudienzeit zuzuglich vier Semester Wahrend dieser Zeit war das Studium gebuhrenfrei Gebuhren BearbeitenDie Gebuhren waren in ihrer Hohe gestaffelt Fur das erste gebuhrenpflichtige Semester wurden 500 Euro fur das zweite 700 Euro und fur jedes weitere Semester 900 Euro erhoben Bei einem so genannten Zweitstudium betrugen die Gebuhren zwischen 500 und 1500 Euro Die Hohe der Gebuhren war studiengangspezifisch geregelt Zahnmedizin kostete mehr als Padagogik Die Gebuhren fur Gasthorer lagen je nach Inanspruchnahme zwischen 50 und 500 Euro Besonderheiten BearbeitenKonsekutive Studiengange Bei einem Studium von konsekutiven Studiengangen erhohte sich das Studienguthaben um die Regelstudienzeit plus ein Semester Doppelstudium Bei einem so genannten Doppelstudium also dem gleichzeitigen Studium von mehreren Studiengangen galt die Regelstudienzeit des langeren Studiengangs fur die Bemessung des Guthabens Fachwechsel Im Falle eines Fachwechsels war es einmalig moglich ein vollstandiges Studienguthaben zu erhalten jedoch nur wenn der Wechsel bis zum Beginn des dritten Semesters erfolgte Ausnahmen BearbeitenAusnahmeregelungen gab es fur Studierende die im jeweiligen Semester beurlaubt waren BAfoG erhielten promovierten ein Kind oder Angehorige betreuten oder pflegten eine Behinderung oder chronische Krankheiten hatten in den Gremien und Organen der Hochschule der Studentenschaft und des Studentenwerks tatig waren oder sich im Teilzeitstudium befanden Uber diese Ausnahmeregelungen hinaus gab es Regelungen fur den Ubergang So wurden entrichtete Gebuhren zuruckerstattet wenn das Studium bis zum Wintersemesters 2005 2006 erfolgreich abgeschlossen worden war Verwendung BearbeitenDie Einnahmen aus den Gebuhren flossen dem Landeshaushalt zu Lediglich die Gebuhren fur Gasthorer erhielten die Hochschulen Die Hochschulen erhielten eine Entschadigung fur den Aufwand der Erhebung Politische Positionen BearbeitenIm Gesetzgebungsverfahren hatten sich die hessischen Universitaten und die hessischen Studierendenvertretungen gegen das Gesetz ausgesprochen Die Studierendenschaften der verschiedenen Hochschulen haben stark gegen das Gesetz protestiert An allen Hochschulen wurden Streiks ausgerufen Auch im hessischen Landtag war das Gesetz heftigst umstritten Durchgesetzt werden konnte es mit der absoluten Mehrheit der hessischen CDU unter Ministerprasident Roland Koch Einzelnachweise Bearbeiten Artikel 12 Hessisches Studienguthabengesetz StuGuG Universitat Marburg abgerufen am 1 August 2020 Art 2 des Gesetzes zur Einfuhrung von Studienbeitragen an den Hochschulen des Landes und zur Anderung weiterer Vorschriften vom 16 Oktober 2006 GVBl S 512 BVerfG Urteil vom 26 Januar 2005 2 BvF 1 03 Entwurf eines Gesetzes zur Einfuhrung von Studienbeitragen an den Hochschulen des Landes und zur Anderung weiterer Vorschriften S 11 Universitat Frankfurt am Main abgerufen am 1 August 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hessisches Studienguthabengesetz amp oldid 204148533