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Stoffbesitzer ist ein steuerrechtlicher Begriff und bezeichnet eine naturliche Person ohne eigenes Brenngerat die in einer Abfindungsbrennerei selbstgewonnene Obststoffe zu Alkoholerzeugnissen verarbeiten lasst Grundlage ist der 11 des Alkoholsteuergesetzes Stoffbesitzer gibt es in dieser Form nur in Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Geschichte 3 Verband und Fachzeitschrift Deutschland 4 Literatur 5 WeblinksVoraussetzungen BearbeitenBeim Stoffbesitzerbrennen durfen nur selbstgewonnene Obststoffe gebrannt werden Als selbstgewonnen gelten Stoffe die vom Stoffbesitzer als Eigentumer Niessbraucher oder Pachter geerntet z B Obst oder von ihm oder seinen Beauftragten gesammelt z B wildwachsende Beeren und Wurzeln oder in einem von ihm fur eigene Rechnung gefuhrten Betrieb erzeugt worden sind z B Wein Weintrester Weinhefe 1 Abs 1 Nr 2 des Alkoholsteuergesetzes und 1 Nr 8 der Alkoholsteuerverordnng Der Stoffbesitzer darf bis zu 50 l Alkohol im Kalenderjahr erzeugen 11 Abs 1 des Alkoholsteuergesetzes In einem Haushalt darf nur eine Person Stoffbesitzer sein 11 Abs 2 Alkoholsteuergesetz Die Alkoholermittlung erfolgt nach den Grundsatzen der Ausbeuteermittlung bei Abfindungsbrennereien 24 der Alkoholsteuerverordnung Stoffbesitzer konnen wie Abfindungsbrenner im Abschnitt brennen 150 Liter in drei Jahren 12 des Alkoholsteuergesetzes Stoffbesitzer durfen den Alkohol reinigen feinbrennen 11 Abs 1 des Alkoholsteuergesetzes Der Stoffbesitzer benotigt keine formliche Erlaubnis der Zollbehorden die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe einer Abfindungsanmeldung fur Stoffbesitzer beim Hauptzollamt Stuttgart Er hat die gleichen Rechte und Pflichten die auch ein Brennereibesitzer hat denn er ist Herr des Verfahrens Die Abfindungsanmeldung gibt er in eigenem Namen ab Der Abfindungsbrenner nimmt den Abtrieb in seiner Brennerei fur den Stoffbesitzer nur im Auftrag vor Fur die Einhaltung von Hygienevorschriften Zollvorschriften etc ist der Stoffbesitzer selbst verantwortlich Geschichte BearbeitenVom Ende des Branntweinmonopols sind auch die Stoffbesitzer betroffen Sie verloren ab dem 1 Januar 2018 die Moglichkeit Branntwein subventioniert abzuliefern Dafur wurde das bisher auf Suddeutschland beschrankte Recht auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet Verband und Fachzeitschrift Deutschland BearbeitenDer Bundesverband der deutschen Klein und Obstbrenner e V vertritt auch die Interessen der Stoffbesitzer Bundesvorsitzender dieses Verbands ist Alois Gerig Monatlich erscheint im Eugen Ulmer Verlag Stuttgart die Fachzeitschrift Kleinbrennerei Literatur BearbeitenRobert Brose Brennen nach Vorschrift Ratschlage und Informationen fur Stoffbesitzer Ulmer Verlag Stuttgart 1984 ISBN 978 3 80012 127 4Weblinks BearbeitenBundesverband der deutschen Klein und Obstbrenner e V Zeitschrift Kleinbrennerei Merkblatt 1222 fur Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer auf www zoll deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stoffbesitzer amp oldid 231767212