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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Staatsnotar ist ein Begriff aus der osterreichischen Verfassungsgeschichte Notar eines Staates Geschichte BearbeitenDie Provisorische Nationalversammlung des zusammenbrechenden Habsburgerreiches bildete im Oktober 1918 aus ihrer Mitte zunachst einen Vollzugsausschuss welcher die Eigenstaatlichkeit Deutschosterreichs vorbereiten sollte Im Gesetz vom 19 Dezember 1918 StGBl Nr 139 1918 uber die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt wurden nach dem Wegfall des Kaisers als Staatsoberhaupt die Aufgabenbereiche der Regierungs und Vollzugsgewalt novelliert und konkretisiert Dies betraf insbesondere die funktionellen Bestimmungen des Staatsrates der Staatsregierung Kabinett und des Staatskanzlers Nach seinem 3 Abs 2 fuhrt der Leiter des Staatssiegelamtes den Titel Staatsnotar Die Aufgabe des Staatsnotars bestand im Wesentlichen darin die Beschlusse des Staatsrates und seines Direktoriums zu beurkunden 3 Abs 3 und 6 Abs 2 Das Staatssiegelamt sollte den Staatsnotar in seiner Mitwirkung bei den ihm obliegenden Beurkundungen unterstutzen Uberdies verwahrte es die Siegel Embleme und Kleinodien des Staates 13 Aufgehoben wurde das Amt des Staatsnotars bereits durch Gesetz vom 14 Marz 1919 StGBl Nr 180 1919 wobei die Geschafte des Staatsnotars auf das spatere Prasidentenamt der Ersten Republik in Osterreich ubergingen Erster und einziger Staatsnotar war Julius Sylvester 1854 1944 der ab 1919 als Mitglied des osterreichischen Verfassungsgerichtshofes tatig war Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsnotar amp oldid 217133083