www.wikidata.de-de.nina.az
Der Begriff Staatsleitung betrifft die Leiter eines Staates und wird heute vor allem in dem Begriffsinhalt verstanden den ihm Ernst Friesenhahn gab Die Staatsleitung aber steht Regierung und Parlament gewissermassen zur gesamten Hand zu 1 Hervorhebung im Original Zwar machte Friesenhahn diese Aussage in Bezug auf innerstaatliche Angelegenheiten doch wird sie heute auch als hinsichtlich der auswartigen Gewalt zutreffend angesehen 2 Arnd Uhle nennt als Merkmale der politischen Staatsleitung die vorausschauend planende Festlegung der Ziele und Aufgaben des Gemeinwesens die richtungsweisende Gestaltung der staatlichen Verhaltnisse die fruhzeitige Erkennung und Artikulation sich abzeichnender Problemlagen einschliesslich der initiativen Ausarbeitung und Auswahl von Losungen die Abwehr von Krisen sowie das Einwirken auf die europaische und internationale Politik 3 Der Begriff Staatsleitung an sich ist aber schon alter und wurde bspw 1932 von Johannes Heckel im Handbuch des Deutschen Staatsrechts verwandt 4 hat aber eine sehr viel langer zuruckreichende Tradition Einzelnachweise Bearbeiten Ernst Friesenhahn Parlament und Regierung im modernen Staat Bericht in VVDStRL Bd 16 1958 S 37 f Ders Parlament und Regierung im modernen Staat in Theo Stammen Hrsg Strukturwandel der modernen Regierung Darmstadt 1967 S 143 Vgl Streinz in Sachs Grundgesetz Kommentar Art 59 Rn 25 Arnd Uhle Bundesregierung I Rechtlich Version 08 06 2022 09 10 Uhr in Staatslexikon online URL https www staatslexikon online de Lexikon Bundesregierung abgerufen 03 07 2023 Heckel in Gerhard Anschutz Richard Thoma Hrsg Handbuch des Deutschen Staatsrechts Bd II Tubingen 1932 S 388 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsleitung amp oldid 235149959