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Das Staatsanwaltschaftsgesetz StAG vom 15 Dezember 2011 regelt die Aufgaben und Organisation sowie das Dienstrecht der Staatsanwalte und der nicht staatsanwaltlichen Angestellten der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft StA Art 1 StAG BasisdatenTitel Staatsanwaltschaftsgesetz StAG vom 15 Dezember 2010Kurztitel StaatsanwaltschaftsgesetzAbkurzung StAGArt GesetzGeltungsbereich LiechtensteinRechtsmaterie offentliches RechtErlassen am 15 Dezember 2010Inkrafttreten am 1 Februar 2011Letzte Anderung durch LGBl 2011 Nr 49Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Spezialgesetzliche Vorschriften uber das Dienstrecht der nicht staatsanwaltlichen Angestellten gemass Staatspersonalgesetzes werden durch das StAG nicht abgeandert Diese Bestimmungen gehen dem StAG weiterhin vor Art 25 StAG 1 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Regelung 2 Aufbau des StAG 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseZweck der Regelung BearbeitenDas StAG dient insbesondere der Regelung der Aufgaben Organisation und Ausbildung von Staatsanwalten des Weisungsrechts der Berichtspflichten des Dienstrechts der Beziehung der Staatsanwaltschaft zu den Gerichten Die zwei Schwerpunkte des StAG sind in den Abschnitten II Organisation Art 4 bis 24 StAG und III Dienstrecht Art 25 bis 51 StAG zu sehen Das StAG wird durch die liechtensteinische Strafprozessordnung StPO und weitere spezialgesetzliche Bestimmungen erganzt Aufbau des StAG BearbeitenI Allgemeine BestimmungenArt 1 GegenstandArt 2 Aufgaben der StaatsanwaltschaftArt 3 Begriffe und Bezeichnungen II OrganisationA Aufbau und Organe der StaatsanwaltschaftArt 4 StaatsanwalteArt 5 Leiter der StaatsanwaltschaftArt 6 AbteilungenArt 7 Geschaftsstelle B WeisungenArt 8 GrundsatzArt 9 Remonstrationsrecht Gewissensschutz Weisungsbekanntgabe C Geschaftsverteilung Revision Anwesenheit und BerichterstattungArt 10 GeschaftsverteilungArt 11 RevisionArt 12 Anwesenheit im Amt und RufbereitschaftArt 13 BerichteArt 14 Jahresberichte D Dokumentation und RegistrierungArt 15 TagebuchArt 16 RegisterArt 17 Einsicht in Tagebucher und UnterlagenArt 18 Datenbearbeitung E Beziehung zu den GerichtenArt 19 Verrichtung von Handlungen bei den Gerichten F AufsichtArt 20 DienstaufsichtArt 21 Dienstaufsichtsbeschwerde G Ausschluss und Ablehnung von StaatsanwaltenArt 22 AusschlussArt 23 AblehnungArt 24 Ausschluss und Ablehnungsverfahren III DienstrechtA AllgemeinesArt 25 Anwendbares Recht B Staatsanwaltlicher Vorbereitungsdienst1 Begrundung und Auflosung des DienstverhaltnissesArt 26 Begrundung des DienstverhaltnissesArt 27 DienstzeitArt 28 Beendigung des Dienstverhaltnisses2 Ausbildung der StaatsanwaltsanwarterArt 29 Dauer und Ablauf des VorbereitungsdienstesArt 30 Gestaltung und Leitung des VorbereitungsdienstesArt 31 Beurteilung des Ausbildungsstandes C Begrundung des DienstverhaltnissesArt 32 Ausschreibung und AnstellungArt 33 AnstellungserfordernisseArt 34 Dauer des DienstverhaltnissesArt 35 Diensteid D Rechte und Pflichten der StaatsanwalteArt 36 Allgemeine PflichtenArt 37 Pflicht zur Befolgung von WeisungenArt 38 VerschwiegenheitspflichtArt 39 Entbindung von der VerschwiegenheitspflichtArt 40 Verbot der GeschenkannahmeArt 41 Ausgeschlossene TatigkeitenArt 42 Nebenbeschaftigungen von StaatsanwaltenArt 43 Besoldung und EntschadigungArt 44 Dienstliche AuslagenArt 45 FerienArt 46 Urlaub und dienstfreie TageArt 47 Datenschutz E Anderung der VerwendungArt 48 Vorubergehende Dienstzuteilung F Beendigung des DienstverhaltnissesArt 49 GrundsatzArt 50 Kundigung G DisziplinarrechtArt 51 Grundsatz IV Ubergangs und SchlussbestimmungenArt 52 UbergangsbestimmungenArt 53 Aufhebung bisherigen RechtsArt 54 InkrafttretenWeblinks BearbeitenLiechtensteinische Gesetzessammlung Vernehmlassung zum Staatsanwaltschaftsgesetz PDF 323 kB Einzelnachweise Bearbeiten Das StAG wurde im Laufe des Gesetzwerdungsprozesses wesentlich abgeandert Vergleich dazu zum Beispiel die Vorschlage in Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes uber die Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaftsgesetz StAG vom 9 Marz 2010 RA 2010 238 1622 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsanwaltschaftsgesetz amp oldid 223319083