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Im Romischen Recht ist spurius die Bezeichnung fur ein Kind das nicht einem iustum matrimonium entstammt also unehelich geboren wurde Der spurius und seine Mutter waren nach klassischem Recht kognatisch verwandt zwischen ihnen bestand Unterhalts und Erbrecht Mit dem Vater war der spurius weder kognatisch noch agnatisch verwandt und hatte keinen Unterhaltsanspruch Sein Status libertatis und civitatis also sein Freiheits und Burgerstand folgten dem Stand der Mutter Da der spurius von Geburt an als rechtlich eigenstandig sui iuris galt unterstand er nicht der Patria Potestas Ob der spurius gesellschaftlich diskriminiert wurde ist nicht bekannt Abgeleiteter Vorname BearbeitenVom Rechtsbegriff abgeleitet ist der vergleichsweise seltene lateinische Vorname Spurius Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spurius Recht amp oldid 226353919