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Schulen deren Praxis eine Auswahl der Schuler nach den Besitzverhaltnissen der Eltern ermoglicht durfen von deutschen Behorden nicht als Ersatzschulen genehmigt werden Ersatzschulen sind Schulen deren Besuch die Schulpflicht erfullt Dieses Verbot wird als Sonderungsverbot bezeichnet Rechtliche Grundlage des Verbots ist Art 7 Abs 4 des Grundgesetzes womit eine Segregation verhindert werden soll Beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mangel in der Qualitatssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen Dies geschieht um die Qualitat von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen Hilf mit die inhaltlichen Mangel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion Eine Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin fur Sozialforschung WZB vom August 2017 hat jedoch belegt wie unterschiedlich die Bundeslander das Grundgesetz Art 7 Abs 4 Satz 3 Sonderungsverbot auslegten 1 Denn aus dem abstrakt formulierten Sonderungsverbot mussten sich praktische Konsequenzen fur moglicherweise notwendige Schulgelder sowie fur die einkommensabhangige Staffelung der Elternbeitrage ergeben Viele Bundeslander nehmen das Sonderungsverbot in ihrer Anerkennungspraxis jedoch nicht ernst stellte das Finanzgericht Koln im Jahre 2018 in einem Urteil fest 2 Laut der Waldorf Padagogik Zeitschrift Erziehungskunst fehlen behordliche Vorgaben und eine Rechtsprechung dazu wie erforderliche Schulgelder ermittelt und nach Einkommen gestaffelt werden mussten 3 Inhaltsverzeichnis 1 Schulgeld 2 Gewahrleistung der privaten Schulen 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseSchulgeld BearbeitenEine private Schule als Ersatz fur offentliche Schulen muss allen Schulern ohne Rucksicht auf die wirtschaftlichen Verhaltnisse der Eltern offenstehen Die Hohe der zu zahlenden Betrage muss so bemessen sein dass sie nicht nur von Besserverdienenden aufgebracht werden konnen Die Genehmigung fur eine private Schule darf nicht erteilt werden wenn diese Bedingung nicht erfullt ist Wann und wo die Grenzen der zumutbaren Opferbereitschaft erreicht sind wurde bisher gerichtlich nicht festgestellt Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 in der so genannten Wartefristentscheidung festgestellt dass die damals ohne staatliche Finanzhilfen in Rede stehenden erforderlichen Eigenleistungen einer Privatschule von monatlich mindestens 170 bis 190 DM nicht von allen Eltern gezahlt werden konnen Auch durch die Einrichtung von Freiplatzen und Stipendien wird die allgemeine Zuganglichkeit nicht gewahrleistet 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht dass eine Staffelung der Schulgelder geeignet ist Schulgelder so zu erheben dass sie dem Sonderungsverbot genugen Da andererseits private Schulen in ihren Leistungen nicht hinter offentlichen Schulen zuruckstehen durfen und der Staat der durch seine Finanzierung offentlicher Schulen zugleich auch die Anforderungen an die Gleichwertigkeit privater Schulen bestimmt diese Anforderungen laufend verscharft hat konnen private Schulen sich heute nicht mehr allein aus Elternbeitragen finanzieren ohne gegen Art 7 Abs 4 GG zu verstossen Insofern ergeben sich aus dem Sonderungsverbot auch Konsequenzen fur die staatliche Forderung privater Schulen Gewahrleistung der privaten Schulen BearbeitenDer Staat gewahrleistet das Recht zur Grundung privater Schulen Der Anspruch auf Grundungsfreiheit und Schulvielfalt ist ein subjektives und individuelles Recht ein Freiheitsrecht das nicht durch fehlende staatliche Forderung ausgehebelt werden darf Das Bundesverfassungsgericht hat in der Wartefristentscheidung in Bezug auf Art 7 Abs 4 GG die Schulvielfalt und den schulischen Pluralismus als offentliche Aufgabe institutionalisiert In Deutschland besteht also ein gewollter Wettbewerb zwischen offentlichen und Schulen in freier Tragerschaft Bei der Wahlfreiheit der Schule durch die Eltern geht es nicht nur um die Wahl zwischen innerhalb des gesamten Schulwesens bestehenden Angeboten sondern die Wahlfreiheit bezieht sich auch auf gleichwertige Ersatzschulen die im Verhaltnis zu offentlichen Schulen nicht allein wegen ihrer andersartigen Erziehungsformen und Inhalte verhindert werden durfen Die Qualitatsanforderungen als Voraussetzung der Genehmigung von Ersatzschulen gemass Art 7 Abs 4 S 2 bis 4 GG die die Verwirklichung des Grundrechts der Privatschulfreiheit erst ermoglicht sind Ausgangspunkt fur die staatliche finanzielle Forderung der Ersatzschulen 4 Lt Bundesverfassungsgericht ist der Staat jedoch erst dann zu Finanzhilfen verpflichtet wenn der Bestand der Institution Ersatzschule evident gefahrdet ist 5 Freie Trager schulischer Alternativen zum offentlichen Schulwesen haben daher keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Forderung Alle Bundeslander zahlen staatliche Finanzhilfen die weit uber das verfassungsrechtliche Mass hinausgehen 6 Einzelne Bundeslander wie Bayern oder Sachsen erganzen die allgemeine Pauschale je nach Bedurftigkeit durch einen Schulgeldersatz Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin fur Sozialforschung WZB kommt 2016 zu dem Ergebnis dass die mangelhafte Umsetzung des Sonderungsverbots bei der Privatschulgenehmigung und kontrolle in den Bundeslandern verfassungswidrig ist 7 Demnach fehle es in allen Bundeslandern an transparenten und nachvollziehbaren Schulgeldgrenzen 8 9 10 Die Reaktionen auf die behauptete Missachtung des Grundgesetzes sind teilweise gegensatzlich 11 Vertreter der Privatschulen reagierten mit Forderungen nach weiteren staatlichen Finanzhilfen 12 13 Eine schriftliche Anfrage nach Konsequenzen aus der WZB Studie beantwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf die alleinige Zustandigkeit der Bundeslander fur das Schulwesen 14 In Entscheidungen der letzten Jahre ist das Bundesverfassungsgericht teilweise von der zuvor privatschulfreundlicheren Rechtsprechung abgeruckt 15 mit BVerfGE 90 107 wurde das Sonderungsverbot wahrend der ersten Jahre Wartefrist bis zu Zulassung jedenfalls fur die Grundungseltern faktisch ausser Kraft gesetzt aufgrund BVerfG Beschluss vom 4 Marz 1997 1 BvL 26 96 1 BvL 27 96 muss auch in der Folgezeit die Differenz zwischen Schulgeldeinnahmen und geforderten Aufwendungen nicht mehr vollstandig erstattet werden sondern es kann eine Eigenleistung erwartet werden und laut BVerfGE 112 75 ist die staatliche Forderpflicht erst dann verletzt wenn die Institution Privatschule insgesamt in ihrer Existenz gefahrdet wird es also auf eine einzelne Schule nicht ankommt Weblinks BearbeitenVerfassungsrechtliche Grenzen der Unterfinanzierung von Schulen in freier Tragerschaft Rechtsgutachten von Friedhelm Hufen Universitat Mainz Ersatzschulfinanzierung muss bis zum 31 Dezember 2015 neu geregelt werden Sachsischer Verfassungsgerichtshof 15 November 2013Einzelnachweise Bearbeiten Ubersicht uber die Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots in den Bundeslandern STB Web Schulgeldzahlungen fur Privatschulen im EU Ausland unabhangig von ihrer Hohe als Sonderausgaben abzugsfahig Zum Urteil v 14 Februar 2008 Az 10 K 7404 01 Rn 47 26 Marz 2008 archiviert vom Original abgerufen am 4 Juni 2018 Das FG Koln begrundete seine abweichende Entscheidung damit dass dieses Sonderungsverbot in der Anerkennungspraxis der Bundeslander nicht Ernst genommen werde So gebe es beispielsweise staatlich anerkannte Ersatzschulen mit einem Schulgeld bis zu 30 000 Euro jahrlich Privatschulen Bundeslander missachten Grundgesetz Schulpolitik und Verwaltungspraxis zementieren soziale Abschottung privater Schulen In Erziehungskunst Bund der Waldorfschulen e V November 2016 archiviert vom Original am 5 Juni 2018 abgerufen am 4 Juni 2018 Die Mehrheit der Lander konkretisiert das Sonderungsverbot nicht in eigenen Landesgesetzen Fur Genehmigungsbehorden und Schultrager ist somit nicht klar wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Hohe sie erhoben werden konnen Wissenschaftliche Dienste Sonderungsverbot Art 7 Abs 4 S 3 Grundgesetz GG und Privatschulfinanzierung WD 3 3000 453 10 Deutscher Bundestag 11 November 2010 S 4 abgerufen am 4 Juni 2018 BVerfGE 112 74 Privatschulfinanzierung II Bundesverfassungsgericht 23 November 2004 abgerufen am 4 Juni 2018 1 Leitsatz Art 7 Abs 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Forderung privater Ersatzschulen wenn ohne eine solche Forderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefahrdet ware Fortfuhrung von BVerfGE 75 40 90 107 Kmk Ubersicht uber die Finanzierung der Privatschulen in den Landern der Bundesrepublik Deutschland Zusammenstellung des Sekretariates der Kultusministerkonferenz Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12 Marz 2004 i d F vom 25 Februar 2016 Sekretariat der Kultusministerkonferenz archiviert vom Original am 5 Juni 2018 abgerufen am 5 Juni 2018 Pressemitteilung vom 18 November 2016 Genehmigung von Privatschulen Bundeslander missachten Grundgesetz Schulpolitik und Verwaltungspraxis zementieren soziale Abschottung privater Schulen Michael Wrase Marcel Helbig Das missachtete Verfassungsgebot Wie das Sonderungsverbot nach Art 7 IV 3 GG unterlaufen wird Memento des Originals vom 4 April 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de NVwZ 2016 1591 1598 Bremens Kontrolle ist ein Witz Laut einer Studie duldet der Bremer Senat dass Privatschulen sich sozial abschotten Marcel Helbig erklart warum das gefahrlich ist TAZ de 13 Januar 2017 Siehe auch sueddeutsche de vom 17 November 2016 18 54 Uhr Schule Wurde man das Grundgesetz ernst nehmen musste Schloss Salem geschlossen werden Johann Peter Vogel Hamburg Missachtung des Sonderungsverbots nach Art 7 4 Satz 3 GG Informationsschrift Recht und Bildung des Instituts fur Bildungsrecht und Bildungsforschung e V Marz 2017 abgerufen am 13 Mai 2017 BUND DER FREIEN WALDORFSCHULEN E V Pressemitteilung Bundeslander missachten Grundgesetz Freie Waldorfschulen fordern eine deutliche Verbesserung der offentliche Finanzierung fur Ersatzschulen Deutsches Verbande Forum 22 Dezember 2016 abgerufen am 13 Mai 2017 FUR EINE FAIRE FINANZIERUNG VON NIEDERSACHSENS WALDORFSCHULEN POSITIONSPAPIER Bund der freien Waldorfschulen Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen Bremen November 2016 abgerufen am 15 Mai 2017 Ozcan Mutlu MdB Bundnis 90 DIE GRUNEN Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Studie Das missachtete Verfassungsgebot des Rechtswissenschaftlers Prof Dr Michael Wrase und des Bildungsforschers Prof Dr Marcel Helbig https beck online beck de vpath bibdata zeits NVWZ 2016 cont NVWZ 2016 1591 1 htm in welcher die These vertreten wird dass Artikel 7 des Grundgesetzes von vielen Privatschulen missachtet wird und der Zugang zu Privatschulen nicht allen offen steht und welche Massnahmen ergreift die Bundesregierung um dies zu verhindern In BT Drucksache 18 10773 Nr 58 23 Dezember 2016 abgerufen am 13 Mai 2017 Hufen Friedhelm Vogel Johann Peter Hgg Keine Zukunftsperspektiven fur Schulen in freier Tragerschaft Rechtsprechung und Realitat im Schutzbereich eines bedrohten Grundrechts Memento des Originals vom 5 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www staatsrecht info PDF 76 kB Duncker amp Humblot 2006 ISBN 978 3 428 12124 3Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sonderungsverbot amp oldid 229753957