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Dieser Artikel erlautert den staatlichen Schulgeldersatz fur sozial schwache Schuler an Privatschulen zur allgemeinen Ausgleichszahlung siehe Finanzausgleich fur die Ersatzschulen Schulgeldersatz oder Schulgelderstattung vereinzelt auch Ersatz Schulgeld oder Schulersatzgeld bezeichnet eine in einzelnen Bundeslandern gewahrte staatliche Leistung an als Ersatzschulen fungierende Schulen in freier Tragerschaft fur Schuler In Bayern z B ist die Leistung des Schulgeldersatzes nicht von der sozialen Lage der Familien abhangig Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Situation in den Bundeslandern 2 1 Bayern 2 2 Sachsen 3 EinzelnachweiseZweck BearbeitenAngesichts der Forderpflicht des Staates schliesst der Schulgeldersatz einen Teil der Lucke die zwischen den sonstigen Einnahmen staatliche Pauschale zuzuglich Schulgeld und dem tatsachlichen Kosten klafft und ermoglicht angesichts des Sonderungsverbots den Schulen freier Trager auch dann das wirtschaftliche Uberleben wenn sie unter ihren Schulern einen hohen Anteil von Kindern aus einkommensschwachen Familien haben die das Schulgeld nicht aufbringen konnen 1 Situation in den Bundeslandern BearbeitenIn keinem anderen Bundesland ausser den beiden unten erlauterten gab oder gibt es Schulgeldersatz Allerdings entschied 2010 der Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg uber eine Musterklage in zweiter Instanz Nach den Ausfuhrungen der Sachverstandigen konne fur das Jahr 2003 allenfalls ein Schulgeld Satz von 70 EUR pro Monat als sozial vertraglich angesetzt werden weil ein daruber liegendes Schulgeld eine Sonderung nach den Besitzverhaltnissen fordere und damit gegen Art 7 Abs 4 Satz 3 GG verstosse Bei Zugrundelegung dieser Satze erweise sich die vom Land gewahrte Forderung nicht als zureichend Diese Lucke konne und musse aber teilweise dadurch geschlossen werden dass den privaten Ersatzschulen die ihren Schulern eine partielle Befreiung von der Schulgeldpflicht gewahrt haben ein Ausgleich hierfur zu gewahren sei Die Landesverfassung habe sich bewusst fur eine Schulgeldfreiheit entschieden Soweit diese auch von Privatschulen gewahrt werde folge unmittelbar aus Art 14 Abs 2 Satz 3 der Landesverfassung ein Anspruch auf Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Belastung Zwar sei eine Anrechnung auf die staatlichen Zuschusse rechtlich moglich dies gelte aber nicht sofern sich die Forderbetrage ohnehin wie hier als defizitar erwiesen 2 Das Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht in vollem Umfang aufgehoben und zu erneuten Entscheidung zuruckverwiesen 3 Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Was heisst steht kurz davor Seit wann steht denn diese Initiative schon kurz davor Bitte prazisieren und datieren Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung In Berlin steht eine Volksinitiative kurz davor eine generelle Schulgeldfreiheit als Thema fur das Abgeordnetenhaus durchzusetzen siehe Schulgeldfreiheit Bayern Bearbeiten In Bayern beruht die Leistung auf Art 47 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes Die Obergrenze des Erstattungsbetrags wurde von ursprunglich 66 auf zunachst 75 und dann auf 80 angehoben 4 Zwei Jahre zuvor war der Versuch gescheitert den 66 Maximalbetrag als verfassungswidrig einzustufen 5 Sachsen Bearbeiten In Sachsen wird Schulgeld nicht ersetzt Nur noch Weiterzahlung bis zum Ende der Ausbildung in der aktuellen Schulart jedoch nicht mehr fur neue Schuler 6 Da die Finanzierung der Ersatzschulen durch das Land Sachsen im Vergleich zu den staatlichen Schulen bereits seit der letzten Kurzung 2006 sehr knapp bemessen 7 und die Neuregelung mit weiteren Auflagen Mindestschulerzahl und verlangerte Wartefrist verbunden war mobilisierten Initiativen von Eltern und betroffenen Schultragern dagegen Widerstand Die Fraktionen von Grunen SPD und Linken haben eine Normenkontrollklage erhoben in deren Folge der Sachsische Verfassungsgerichtshof die Regeln uber die Ersatzschulfinanzierung insgesamt fur verfassungswidrig erklarte Bis zum 31 Dezember 2015 muss der Landtag eine Neuregelung erlassen Bestandteil der Neuregelung wird ein vollstandiger Schulgeldausgleich sein Der Verfassungsgerichtshof korrigierte damit sein eigenes Urteil aus dem Jahre 1996 und urteilte nunmehr dass nach Art 102 Abs 4 Satz 2 SachsVerf jedem Schultrager die Moglichkeit eroffnet werden musse den Unterricht unentgeltlich anzubieten 8 Einzelnachweise Bearbeiten Privatschulen laufen gegen Referentenentwurf Sturm Memento des Originals vom 15 Januar 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www zwd info 9 Februar 2006 Verwaltungsgerichtshof Baden Wurttemberg Staatliche Forderung der Freien Waldorfschulen Musterklage in zweiter Instanz teilweise erfolgreich 14 Juli 2010 http www bverwg de entscheidungen entscheidung php ent 141211U6C18 10 0 Urteil vom 14 Dezember 2011 6 C 18 10 Bayerisches Staatsministerium fur Unterricht und Kultus 1 Entscheidung Az Vf 14 VII 06 Memento des Originals vom 16 Oktober 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bayern verfassungsgerichtshof de des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs uber eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art 47 Abs 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes BaySchFG zuletzt geandert durch Gesetz vom 26 Juli 2006 GVBl S 400 soweit der Ersatz von Schulgeld auf hochstens 66 je Unterrichtsmonat beschrankt ist Steffen Flath MdL Koalition schafft Schulfrieden November 2010 Huckepack e V Fur eine gerechte Finanzierung freier Schulen in Sachsen Memento des Originals vom 15 April 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und 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