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Dieser Artikel behandelt das sozialversicherungsrechtliche Solidaritatsprinzip Zur sozialethischen soziologischen und sozial politischen Bedeutung siehe auch Solidaritat und Solidaritatsprinzip Katholizismus Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Solidaritatsprinzip beschreibt die Solidaritat als grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung Dies bedeutet dass ein Burger nicht allein fur sich verantwortlich ist sondern sich die Mitglieder einer definierten Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstutzung gewahren Das Solidaritatsprinzip auch Solidarprinzip ist die strukturelle Basis der gesetzlichen Krankenversicherung GKV Es stellt dabei das wichtigste und zentrale Prinzip der sozialen Sicherung im Krankheitsfall dar in dem die zu versichernden Erkrankungsrisiken von allen Versicherten gemeinsam getragen werden Inhaltsverzeichnis 1 Das Solidaritatsprinzip in der GKV 2 Solidarausgleichsformen 3 Umfang des Solidaritatsprinzips 4 Solidaritatsprinzip vs Aquivalenzprinzip 5 Solidaritatsprinzip in weiteren Bereichen der Sozialversicherung 6 Probleme und Grenzen des Solidaritatsprinzips 7 Literatur 8 WeblinksDas Solidaritatsprinzip in der GKV BearbeitenDie Beitragsbemessung fur den Krankenversicherungsschutz orientiert sich prinzipiell an der individuellen finanziellen Leistungsfahigkeit Leistungsfahigkeitsprinzip der Versicherten Die Beitragshohe ist allein vom personlichen Einkommen abhangig und richtet sich nicht nach dem personlichen Krankheitsrisiko wie zum Beispiel Alter Geschlecht oder Gesundheitsstatus Der Leistungsanspruch wiederum richtet sich allein nach dem Mass der individuellen Bedurftigkeit entsprechend prinzipiell gleichen Kriterien Bedarfsprinzip alle Versicherten sind in gleichem Umfang abgesichert unabhangig von dem gezahlten Beitrag Auch die Dauer der Zugehorigkeit und die fehlende Inanspruchnahme von Leistungen uber langere Zeit fuhren nicht zu einer Leistungsberechtigung im Sinne eines Ansparens von Leistungen Solidarausgleichsformen BearbeitenDurch die Orientierung der Beitragsbemessung an der individuellen Leistungskraft einerseits und durch die Leistungsgewahrung am individuellen Bedarf andererseits findet ein solidarischer Ausgleich statt Dies bedeutet erhebliche Umverteilungen zwischen den Versichertengruppen Dabei erfolgt die Verwirklichung des Solidarprinzips innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nicht durch direkte und unmittelbare Hilfeleistungen zwischen einzelnen Personen sondern als interpersonale Umverteilung der Ausgaben fur Krankenversorgung und unterstutzende Geldleistungen In der GKV kommt es dabei zu verschiedenen Formen der Umverteilung und des Solidarausgleichs Schadensausgleich Unter Schadensausgleich wird der Solidarausgleich zwischen Gesunden und Kranken verstanden sowohl grundlegend als auch rein versicherungstechnisch Er bedarf einer ausreichend grossen Zahl von Beitragszahlern um die Behandlung relativ weniger Kranker zu finanzieren durch die Einzahlung relativ vieler Gesunder mit relativ wenigen in Anspruch genommenen Leistungen Sozialer Ausgleich Der soziale Ausgleich bezieht sich auf die Umverteilung zwischen hoherem und niedrigerem Einkommen Mit der weitgehend lohnproportionalen Beitragsfinanzierung nimmt die GKV eine Sonderstellung unter den Sozialversicherungen ein Risikoausgleich Beim Risikoausgleich stehen die Mitglieder mit einem niedrigen Erkrankungsrisiko solidarisch fur die Versicherten mit hoherem Erkrankungsrisiko ein Dies ergibt sich aus der Beitragsbemessung allein am Erwerbseinkommen unter Absehung von den statistischen Risiken der Versicherten Uber diese drei zentralen Solidarausgleichsformen hinaus wird auch uber einen Familienlastausgleich durch die beitragsfreie Familienversicherung und einen Generationsausgleich gesprochen Jedoch sind diese beiden Ausgleichsformen im Grunde eine Auspragung oder Erscheinungsform der anderen genannten Solidarausgleiche und treten nicht als eigenstandige Solidarausgleiche neben diese Zum einen ergibt sich aus der Kopplung der Beitragspflicht an die Erwerbstatigkeit dass fur Ehepartner ohne eigenes Arbeitseinkommen und Kinder auch kein Beitrag zu erheben ist Zum anderen gibt es kein leistungsauslosendes Merkmal Alter in der GKV die unterschiedlichen Gesundheitsrisiken werden durch den Risikoausgleich kompensiert und es gibt auch alte Nettozahler die fur junge Kranke mit zahlen weswegen ein Generationsausgleich nicht als eigenstandig angesehen werden kann Umfang des Solidaritatsprinzips BearbeitenDie bedarfsgerechte Versorgung aller Versicherten ist gesetzlich verankert in 1 SGB V welcher besagt dass es die Aufgabe der GKV ist die Gesundheit der Versicherten zu erhalten wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern Der Umfang des Rechtsanspruchs auf medizinische Leistungen wird im SGB V festgelegt Das Solidaritatsprinzip wird zum einen durch das Wirtschaftlichkeitsgebot und Bedarfsdeckungsprinzip in 12 SGB V und 71 SGB V begrenzt welche unmittelbar aufeinander bezogen sind Darin heisst es dass die Leistungen ausreichend zweckmassig und wirtschaftlich sein mussen das Mass des Notwendigen jedoch nicht uberschreiten durfen Die Leistungserbringer und Krankenkassen haben dabei eine bedarfsgerechte und gleichmassige dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewahrleisten Zum anderen sollten soziale Solidaritat und Unterstutzung nicht die Eigenverantwortung und Selbsthilfe vollstandig ersetzen aus welchem Grund dem Solidaritatsprinzip das Subsidiaritatsprinzip zur Seite gestellt ist Dieses besagt dass Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Mass individuell getragen werden konnen und die grossere Solidargemeinschaft erst eintritt wenn das Individuum oder die kleinere Gemeinschaft uberfordert ist Das Subsidiaritatsprinzip findet sich unter anderem wieder in Zuzahlungen etwa fur Arznei Heil und Hilfsmittel Zahnbehandlung Zahnersatz oder Krankenhausbehandlung Im Unterschied zur Privatversicherung besteht Versicherungs und Beitragspflicht kraft Gesetzes also offentliches Recht dies ist nicht zu verwechseln mit dem Kontrahierungszwang aus dem Privatrecht denn es kommt in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht zu einem Vertragsverhaltnis Daher ruhrt auch der unterschiedliche Rechtsweg Zustandig ist nicht die Zivilgerichtsbarkeit sondern die Sozialgerichtsbarkeit Grundsatzlich sind nach 5 SGB V Arbeiter Angestellte und zur Berufsausbildung Beschaftigte zur Teilnahme an der Solidargemeinschaft verpflichtet Von den Auswirkungen des Solidarprinzips konnen sich die Beschaftigten mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze Selbststandige sowie Beamte und damit knapp 12 der Bevolkerung ausnehmen Ihnen steht die gemeinwirtschaftlich organisierte Privatversicherung offen Solidaritatsprinzip vs Aquivalenzprinzip BearbeitenDem Solidarprinzip der GKV steht aufseiten der privaten Krankenversicherung PKV das Aquivalenzprinzip gegenuber Aquivalent heisst es weil die Hohe des Beitrags vom individuellen Risiko und dem gewunschten Leistungsspektrum abhangt Unterschiedliche Wahlleistungen gibt es zum Beispiel beim Krankenhausaufenthalt beim Zahnersatz bei der Erstattung von Heilpraktikerkosten beim Krankentagegeld und beim Krankenhaustagegeld Daruber hinaus bestimmt eine Risikoprufung die Hohe der Beitrage dazu gehoren Faktoren wie das Eintrittsalter der Gesundheitszustand bei Eintritt Vorerkrankungen und die Hohe des vereinbarten Selbstbehaltes Es gibt hierbei den rein versicherungstechnischen Ausgleich zwischen Kranken und Gesunden Der Risikoausgleich wird grosstenteils uber die Risikoprufung abgefangen einen sozialen Ausgleich zwischen verschiedenen Einkommensgruppen gibt es nicht Wahrend beim Solidarsystem jeder solidarisch einen Beitrag zahlt versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko Solidaritatsprinzip in weiteren Bereichen der Sozialversicherung BearbeitenDas Solidarprinzip ist auch in den anderen Sozialversicherungen in Deutschland zu finden in welcher die Versicherten eine Solidargemeinschaft bilden Allgemein helfen mit ihren Beitragen zur Krankenversicherung die Gesunden den Kranken in der Pflegeversicherung den Pflegebedurftigen in der Rentenversicherung unterstutzen die Jungen die Alten siehe Generationenvertrag und in der Arbeitslosenversicherung zahlen die Arbeitnehmer fur die Arbeitslosen Jedoch ist das Solidarprinzip nicht so umfassend wie in der GKV mit der einkommensunabhangigen Solidaritat da z B sowohl die Renten als auch die Arbeitslosenversicherung an die zuvor eingezahlten Betrage gekoppelt sind In der Rentenversicherung mit Ausnahme der Alterssicherung der Landwirte ist die Hohe der Leistungen abhangig von der Hohe und der Anzahl der Beitrage In der Alterssicherung der Landwirte wird ein Einheitsbeitrag der ggf durch Zuschusse gesenkt werden kann entrichtet In der Unfallversicherung wird im Gegensatz zur GKV der Risikoausgleich in die Berechnung des Beitrages eingeschlossen Auch bildet die gesetzliche Unfallversicherung eine Ausnahme dadurch dass kraft Gesetzes die dem Grunde nach vorliegende Haftungspflicht der Unternehmer Arbeitgeber gegenuber ihren Arbeitnehmern bei Arbeitsunfallen von der Unfallversicherung abgelost wird Dafur haben die Unternehmer nicht die Arbeitnehmer entsprechende Beitrage an ihre Solidargemeinschaft namlich die der Unternehmer der verschiedenen Branchen zu zahlen Daher stammt auch die haufige Bezeichnung der Unfallversicherungstrager als Berufsgenossenschaften Eine grundsatzliche Ausnahme von dem Solidarprinzip dass jedem Versicherten die gleichen Leistungen zustehen sind die Leistungen die eine Lohnersatzfunktion haben wie Krankengeld Unterhaltsgeld Ubergangsgeld Arbeitslosengeld u a Diese Entgeltersatzleistungen bemessen sich anhand der Hohe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts Probleme und Grenzen des Solidaritatsprinzips BearbeitenBeitragsruckerstattungen fur nicht in Anspruch genommene Leistungen weisen die Tendenz auf unterschiedliche Beitrage nach dem individuellen Risiko zu ergeben und somit zu einer risikoaquivalenten Differenzierung ahnlich der PKV zu fuhren Durch Leistungsausgrenzungen und Zuzahlungen werden Kranke insbesondere chronisch Kranke uberproportional mit Kosten belastet und dem Solidarprinzip innewohnende Umverteilungsmechanismen werden geschwacht Ein Anwachsen von Individuellen Gesundheitsleistungen die der Patient bei Inanspruchnahme direkt an den Arzt bezahlt eine Spaltung des Leistungskatalogs in Grund und Wahlleistungen oder eine Einfuhrung von Sondertarifen wurden drohen das Solidarprinzip weiter auszuhohlen Die Beitragsbemessungsgrenze stellt eine weitere Verletzung des Solidarprinzips dar Sie bewirkt ein Einfrieren der Beitrage ab einer bestimmten Beitragshohe sodass die Besserverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze einen prozentual geringeren Anteil ihres Einkommens an die Krankenversicherung abfuhren als weniger gut Verdienende Sie zahlen somit zwar nominell uberdurchschnittlich hohe Beitrage in Relation zu ihrer Leistungsfahigkeit aber einen eher geringeren Beitrag was einen Bruch mit dem Leistungsfahigkeitsprinzip der GKV bedeutet Dem steht fur Geringverdiener auch eine Untergrenze bei der Beitragsbemessung gegenuber Freiwillig Versicherte mussen Beitrage mindestens nach einem fiktiven Einkommen in Hohe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgrosse entrichten 2015 945 Euro sind sie hauptberuflich selbstandig sogar nach fiktiven Mindesteinkunften in Hohe von drei Viertel der monatlichen Bezugsgrosse 2015 2 126 25 Euro 240 Abs 4 SGB V Bei Geringverdienern fuhrt das zu einer weit uberproportionalen Beitragsbelastung Betroffen sind neben kleinen Gewerbetreibenden auch Studenten die nach Vollendung des 30 Lebensjahres oder des 14 Semesters aus der studentischen Krankenversicherung herausfallen ferner Arbeitslose die z B wegen vorhandener Ersparnisse oder anderer Einkunfte etwa Mieteinnahmen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben sowie Hausfrauen und manner die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben und daher nicht bei ihrem Partner mitversichert sind andererseits aber trotz fehlenden Einkommens keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben weil ihr Partner mit dem sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden zu viel verdient Literatur BearbeitenCarsten G Ullrich Solidaritat im Sozialversicherungsstaat Campus Verlag Frankfurt Main 2000 ISBN 3 593 36596 0 Stephan Ruckdaschel Wettbewerb und Solidaritat im Gesundheitswesen Verlag P C O Bayreuth 2000 ISBN 3 931319 75 X Michael Simon Das Gesundheitssystem in Deutschland Verlag Hans Huber Bern 2010 ISBN 978 3 456 84575 3 Hans Ulrich Deppe Wolfram Burkhardt Hrsg Solidarische Gesundheitspolitik VSA Verlag Hamburg 2002 ISBN 3 87975 847 6 Eckhard Nagel Hrsg Das Gesundheitswesen in Deutschland Deutscher Arzte Verlag Koln 2007 ISBN 978 3 7691 3220 5 Weblinks BearbeitenAOK Glossar der GesundheitsreformenNormdaten Sachbegriff GND 4128238 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Solidaritatsprinzip amp oldid 234853094