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Als Schonwald bezeichnet man in Baden Wurttemberg ein geschutztes Waldgebiet in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist aber gewissen Einschrankungen unterliegt Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet Hinweisschild im Schonbuch Inhaltsverzeichnis 1 Definition und Abgrenzung 2 Siehe auch 3 Einzelnachweise 4 WeblinksDefinition und Abgrenzung BearbeitenEin Schonwald wird in 32 des baden wurttembergischen Waldgesetzes folgendermassen definiert 1 Schonwald ist ein Waldreservat in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier und Pflanzenarten ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten zu entwickeln oder zu erneuern ist Die Forstbehorde legt Pflegemassnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest Eine hohere Schutzstufe ist der auch ausserhalb Baden Wurttembergs bekannte Bannwald der fur Baden Wurttemberg in 32 des Waldgesetzes als ein sich selbst uberlassenes Waldreservat definiert wird Siehe auch BearbeitenListe der Schonwalder in Baden WurttembergEinzelnachweise Bearbeiten Waldgesetz fur Baden Wurttemberg PDF 13 kB bei der Landesforstverwaltung Baden WurttembergWeblinks BearbeitenWaldschutzgebiete bei der Landesforstverwaltung Baden Wurttemberg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schonwald amp oldid 211199796