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Schlusselzahlen sind Kodierungen mittels Zuordnungen von Bedeutungen zu Zahlenwerten Verschiedene Schlusselzahlen auf der Ruckseite eines deutschen EU Kartenfuhrerscheins in Spalte 12 rechts Inhaltsverzeichnis 1 Fahrerlaubnisrecht 1 1 Harmonisierte Gemeinschaftscodes 1 2 Nationale Schlusselzahlen Deutschland 1 3 Nationale Schlusselzahlen Osterreich 1 4 Nationale Schlusselzahlen Schweiz 1 5 Nationale Schlusselzahlen Grossbritannien 2 Siehe auch 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseFahrerlaubnisrecht BearbeitenTeil der amtlichen Zulassung von Personen zum Strassenverkehr in der Europaischen Union Sie sind auf der Ruckseite eines EU Fuhrerscheins in der Spalte 12 eingetragen Die dort jeweils eingetragenen Schlusselzahlen zeigen an ob und welche Beschrankungen der Fahrerlaubnis oder Auflagen fur den betreffenden Fuhrerscheininhaber bestehen Rechtsgrundlage fur solche Beschrankungen und Auflagen ist seit der europaischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts am 1 Januar 1999 die Richtlinie des Rates vom 29 Juli 1991 uber den Fuhrerschein und der Neufassung vom 20 Dezember 2006 die Richtlinie 2006 126 EG uber den Fuhrerschein Neufassung 1 in deren Anlage I die harmonisierten Gemeinschaftscodes mit den Kennnummern 01 bis 99 aufgelistet sind Fur einen Teil der Schlusselzahlen gibt es lediglich den zweistelligen Hauptschlussel fur andere eine weiter differenzierte Unterteilung mit ebenfalls zweistelligen Unterschlusseln Fur einen Teil der Auflagen und Beschrankungen ist es den einzelnen Staaten freigestellt die Unterschlussel zu benutzen oder wegzulassen fur andere Teile ist jedoch die Benutzung der Unterschlussel Pflicht fur alle Staaten Neben den harmonisierten Gemeinschaftscodes konnen die Staaten zusatzliche nationale Sonderschlussel verwenden Diese haben dreistellige Hauptschlusselziffern und fallweise auch Unterschlussel mit zwei Ziffernstellen Sie gelten nur im jeweiligen Inland Wahrend die EU Richtlinie die gemeinsamen Codes festlegt wird deren eigentliche Ausfuhrung durch jeweilige nationale Rechtsverordnungen bestimmt In Deutschland ist dies die Fahrerlaubnis Verordnung FeV deren 23 in Absatz 2 besagt Ist der Bewerber nur bedingt zum Fuhren von Kraftfahrzeugen geeignet kann die Fahrerlaubnisbehorde die Fahrerlaubnis so weit wie notwendig beschranken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen Die Beschrankung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken Die in Deutschland verwendeten Schlusselzahlen sind in der Anlage 9 zu 25 Abs 3 der FeV aufgefuhrt 2 in Osterreich sind die Zahlencodes in der Fuhrerscheingesetz Durchfuhrungsverordnung FSG DV BGBl II Nr 320 1997 3 enthalten Die folgende Tabelle stellt den Wortlaut der EG Richtlinie und die in Deutschland sowie Osterreich verwendeten Codes und ihre ggf abweichenden Formulierungen gegenuber Harmonisierte Gemeinschaftscodes Bearbeiten Schlussel zahl Wortlaut Richtlinie 2006 126 EG In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland In der Fuhrerscheingesetz Durchfuhrungsverordnung Osterreich FAHRER medizinische Grunde kein Eintrag LENKER medizinische Grunde 01 Korrektur des Sehvermogens und oder Augenschutz Korrektur des Sehvermogens und oder Augenschutz Korrektur des Sehvermogens und oder Augenschutz01 01 Brillen Brille Brillen01 02 Kontaktlinsen Kontaktlinsen Kontaktlinsen01 03 Schutzglaser Schutzbrille Schutzglaser01 04 Opakglaser nicht verwendet Opakglaser01 05 Augenschutz Augenschutz Augenschutz01 06 Brille oder Kontaktlinsen Brille oder Kontaktlinsen Brillen oder Kontaktlinsen01 07 Spezifische optische Hilfe Spezifische optische Hilfe Spezifische optische Hilfe02 Horprothese Kommunikationshilfe Horprothese Kommunikationshilfe Horprothese Kommunikationshilfe02 01 Horprothese an einem Ohr nicht verwendet Horprothese an einem Ohr02 02 Horprothese an beiden Ohren nicht verwendet Horprothese an beiden Ohren03 Prothese Orthese der Gliedmassen Prothese Orthese der Gliedmassen Prothese Orthese der Gliedmassen03 01 Prothese Orthese der Arme nicht verwendet Prothese Orthese der Arme03 02 Prothese Orthese der Beine nicht verwendet Prothese Orthese der Beine05 Beschrankte Gultigkeit verpflichtender Gebrauch von Untercodes das Fahren unterliegt Beschrankungen aus medizinischen Grunden Fahrbeschrankung aus medizinischen Grunden Beschrankte Gultigkeit05 01 Beschrankung auf Fahrten bei Tag zum Beispiel eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang Nur bei Tageslicht Beschrankung auf Fahrten bei Tag zum Beispiel eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang 05 02 Beschrankung auf Fahrten in einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts innerhalb der Region In einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts innerhalb der Region Beschrankung auf Fahrten in einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts innerhalb der Region05 03 Fahren ohne Beifahrer Ohne Beifahrer Sozius Fahren ohne Beifahrer Mitfahrer05 04 Beschrankt auf hochstzulassige Geschwindigkeit von nicht mehr als km h Beschrankt auf eine hochstzulassige Geschwindigkeit von nicht mehr als km h Beschrankt auf hochstzulassige Geschwindigkeit von nicht mehr als km h05 05 Fahren nur mit Beifahrer der im Besitz eines Fuhrerscheins sein muss Fahren nur mit Beifahrer der im Besitz der Fahrerlaubnis ist Fahren nur mit Beifahrer der im Besitz eines Fuhrerscheins sein muss05 06 Ohne Anhanger Ohne Anhanger Ohne Anhanger05 07 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt Nicht gultig auf Autobahnen Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt05 08 Kein Alkohol Kein Alkohol Kein AlkoholSchlussel zahl Wortlaut Richtlinie 2006 126 EG i V m 2012 36 EU 4 In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland In der Fuhrerscheingesetz Durchfuhrungsverordnung Osterreich FAHRZEUGANPASSUNGEN kein Eintrag FAHRZEUGANPASSUNGEN10 Angepasste Schaltung Angepasste Schaltung Angepasste Schaltung10 01 Handschaltung nicht verwendet Handschaltung10 02 Fahrzeuge ohne Kupplungspedal oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1 nicht verwendet Fahrzeuge ohne Kupplungspedal oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1 10 03 Elektronisches Wechselgetriebe nicht verwendet Elektronisches Wechselgetriebe10 04 Anpassung des Schalthebels nicht verwendet Anpassung des Schalthebels10 05 Zusatzliches Kraftubertragungsgetriebe nicht erlaubt nicht verwendet Zusatzliches Kraftubertragungsgetriebe nicht erlaubt15 Angepasste Kupplung Angepasste Kupplung Angepasste Kupplung15 01 Angepasstes Kupplungspedal nicht verwendet Angepasstes Kupplungspedal15 02 Handkupplung nicht verwendet Handkupplung15 03 Automatische Kupplung nicht verwendet Automatische Kupplung15 04 Trennwand vor abgeteiltem heruntergeklapptem Kupplungspedal nicht verwendet Trennwand vor abgeteiltem heruntergeklapptem Kupplungspedal20 Angepasste Bremsmechanismen Angepasste Bremsmechanismen Angepasste Bremsmechanismen20 01 Angepasstes Bremspedal nicht verwendet Angepasstes Bremspedal20 02 Verbreitertes Bremspedal nicht verwendet Verbreitertes Bremspedal20 03 Bremspedal geeignet fur Gebrauch mit dem linken Fuss nicht verwendet Bremspedal geeignet fur Gebrauch mit dem linken Fuss20 04 Bremspedal Fussraste nicht verwendet Bremspedal Fussraste 20 05 Bremspedal Kipppedal nicht verwendet Bremspedal Kipppedal 20 06 Angepasste Handbremse nicht verwendet Angepasste Handbremse20 07 Betriebsbremse mit verstarkter Servobremse nicht verwendet Betriebsbremse mit verstarkter Servobremse20 08 Verstarkte Hilfsbremse in die Betriebsbremse integriert nicht verwendet Verstarkte Hilfsbremse in die Betriebsbremse integriert20 09 Angepasste Feststellbremse nicht verwendet Angepasste Feststellbremse20 10 Feststellbremse mit elektrischer Bedienung nicht verwendet Feststellbremse mit elektrischer Bedienung20 11 Angepasste Feststellbremse mit Fussbedienung nicht verwendet Angepasste Feststellbremse mit Fussbedienung20 12 Trennwand vor abgenommenem heruntergeklapptem Bremspedal nicht verwendet Trennwand vor abgenommenem heruntergeklapptem Bremspedal20 13 Mit dem Knie betriebene Bremse nicht verwendet Mit dem Knie betriebene Bremse20 14 Elektrisch betriebene Bremse nicht verwendet Elektrisch betriebene Bremse25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen Angepasste Beschleunigungsmechanismen Angepasste Beschleunigungsmechanismen25 01 Angepasstes Gaspedal nicht verwendet Angepasstes Gaspedal25 02 Gaspedal Fussraste nicht verwendet Gaspedal Fussraste 25 03 Gaspedal Kipppedal nicht verwendet Gaspedal Kipppedal 25 04 Handgas nicht verwendet Handgas25 05 Beschleunigung mit dem Knie nicht verwendet Beschleunigung mit dem Knie25 06 Servogas elektronisches pneumatisches usw nicht verwendet Servogas elektronisches pneumatisches usw 25 07 Gaspedal links vom Bremspedal nicht verwendet Gaspedal links vom Bremspedal25 08 Gaspedal links nicht verwendet Gaspedal links25 09 Trennwand vor abgenommenem heruntergeklapptem Gaspedal nicht verwendet Trennwand vor abgenommenem heruntergeklapptem Gaspedal30 Angepasste kombinierte Gas und Bremsmechanismen Angepasste kombinierte Brems und Beschleunigungsmechanismen Angepasste kombinierte Gas und Bremsmechanismen30 01 Parallelpedale nicht verwendet Parallelpedale30 02 Pedale auf der gleichen oder fast gleichen Ebene nicht verwendet Pedale auf der gleichen oder fast gleichen Ebene30 03 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene nicht verwendet Handgas und Handbremse mit Gleitschiene30 04 Handgas und Handbremse mit Gleitschiene mit Orthese nicht verwendet Handgas und Handbremse mit Gleitschiene mit Orthese30 05 Abgenommenes heruntergeklapptes Gas und Bremspedal nicht verwendet Abgenommenes heruntergeklapptes Gas und Bremspedal30 06 Bodenerhohung nicht verwendet Bodenerhohung30 07 Trennwand seitlich des Bremspedals nicht verwendet Trennwand seitlich des Bremspedals30 08 Trennwand seitlich des Bremspedals mit Prothese nicht verwendet Trennwand seitlich des Bremspedals mit Prothese30 09 Trennwand vor Gas und Bremspedal nicht verwendet Trennwand vor Gas und Bremspedal30 10 Mit Fersen Beinstutze nicht verwendet Mit Fersen Beinstutze30 11 Elektrisch betriebene Beschleunigung und Bremse nicht verwendet Elektrisch betriebene Beschleunigung und Bremse35 Angepasste Bedienvorrichtungen Schalter fur Licht Scheibenwischer waschanlage akustisches Signal Fahrtrichtungsanzeiger usw Angepasste Bedienvorrichtungen Angepasste Bedienvorrichtungen Schalter fur Licht Scheibenwischer waschanlage akustisches Signal Fahrtrichtungsanzeiger usw 35 01 Bedienung der Schaltvorrichtungen ohne die Lenkung und die Bedienung nachteilig zu beeinflussen nicht verwendet Bedienung der Schaltvorrichtungen ohne die Lenkung und die Bedienung nachteilig zu beeinflussen35 02 Bedienung der Schaltvorrichtungen ohne das Lenkrad Zubehor Drehknopf Drehgabel usw loszulassen nicht verwendet Bedienung der Schaltvorrichtungen ohne das Lenkrad Zubehor Drehknopf Drehgabel usw loszulassen35 03 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der linken Hand ohne das Lenkrad Zubehor Drehknopf Drehgabel usw loszulassen nicht verwendet Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der linken Hand ohne das Lenkrad Zubehor Drehknopf Drehgabel usw loszulassen35 04 Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der rechten Hand ohne das Lenkrad Zubehor Drehknopf Drehgabel usw loszulassen nicht verwendet Bedienung der Schaltvorrichtungen mit der rechten Hand ohne das Lenkrad Zubehor Drehknopf Drehgabel usw loszulassen35 05 Bedienung der Schaltvorrichtungen und Gas und Bremsschaltung ohne das Lenkrad Zubehor Drehknopf Drehgabel usw loszulassen nicht verwendet Bedienung der Schaltvorrichtungen und Gas und Bremsschaltung ohne das Lenkrad Zubehor Drehknopf Drehgabel usw loszulassen40 Angepasste Lenkung Angepasste Lenkung Angepasste Lenkung40 01 Standardservolenkung nicht verwendet Standardservolenkung40 02 Verstarkte Servolenkung nicht verwendet Verstarkte Servolenkung40 03 Lenkung mit Hilfssystem erforderlich nicht verwendet Lenkung mit Hilfssystem erforderlich40 04 Verlangerte Lenksaule nicht verwendet Verlangerte Lenksaule40 05 Angepasstes Lenkrad mit verbreitertem und oder verstarktem Teil verkleinertem Lenkraddurchmesser usw nicht verwendet Angepasstes Lenkrad mit verbreitertem und oder verstarktem Teil verkleinertem Lenkraddurchmesser usw 40 06 Hohenverstellbares Lenkrad nicht verwendet Hohenverstellbares Lenkrad40 07 Senkrechtes Lenkrad nicht verwendet Senkrechtes Lenkrad40 08 Waagerechtes Lenkrad nicht verwendet Waagerechtes Lenkrad40 09 Fusslenkung nicht verwendet Fusslenkung40 10 Andersartig angepasste Lenkung Steuerknuppel usw nicht verwendet Andersartig angepasste Lenkung Steuerknuppel usw 40 11 Drehknopf am Lenkrad nicht verwendet Drehknopf am Lenkrad40 12 Drehgabel am Lenkrad nicht verwendet Drehgabel am Lenkrad40 13 Mit Orthese Tenodese nicht verwendet Mit Orthese Tenodese42 Angepasste r Ruckspiegel Angepasste r Ruckspiegel Angepasste r Ruckspiegel42 01 linker oder rechter Aussenruckspiegel nicht verwendet linker oder rechter Aussenruckspiegel42 02 Aussenruckspiegel auf dem Kotflugel nicht verwendet Aussenruckspiegel auf dem Kotflugel42 03 Zusatzlicher Innenruckspiegel mit Sichterweiterung nicht verwendet Zusatzlicher Innenruckspiegel mit Sichterweiterung42 04 Innenruckspiegel mit Rundsicht nicht verwendet Innenruckspiegel mit Rundsicht42 05 Ruckspiegel fur toten Winkel nicht verwendet Ruckspiegel fur toten Winkel42 06 Elektrisch bedienbare Aussenruckspiegel nicht verwendet Elektrisch bedienbare Aussenruckspiegel43 Angepasster Fuhrersitz Angepasster Fuhrersitz Angepasster Lenkersitz43 01 In der Hohe angepasster Fuhrersitz in normalem Abstand zur Lenkung und zu den Pedalen nicht verwendet In der Hohe angepasster Lenkersitz in normalem Abstand zur Lenkung und zu den Pedalen43 02 Der Korperform angepasster Sitz nicht verwendet Der Korperform angepasster Lenkersitz43 03 Fuhrersitz mit Seitenstutzen zur Verbesserung der Sitzstabilitat nicht verwendet Lenkersitz mit Seitenstutzen zur Verbesserung der Sitzstabilitat43 04 Fuhrersitz mit Armlehne nicht verwendet Lenkersitz mit Armlehne43 05 Verlangerte Gleitschiene des Fuhrersitzes nicht verwendet Verlangerte Gleitschiene des Lenkersitzes43 06 Angepasster Sicherheitsgurt nicht verwendet Angepasster Sicherheitsgurt43 07 Hosentragergurt nicht verwendet Hosentragergurt44 Anpassungen an Kraftradern Verpflichtende Verwendung von Untercodes Anpassungen des Kraftrades Anpassungen an Kraftradern Verpflichtende Verwendung von Untercodes 44 01 Einzeln gesteuerte Bremsen Bremsbetatigung vorn hinten mit einem Hebel Einzeln gesteuerte Bremsen44 02 Angepasste Handbremse Vorder und oder Hinterrad Angepasste handbetatigte Bremse Angepasste Handbremse Vorderrad 44 03 Angepasste Fussbremse Hinterrad Angepasste fussbetatigte Bremse Angepasste Fussbremse Hinterrad 44 04 Angepasster Beschleunigungsmechanismus Angepasste Beschleunigungsmechanismen Angepasster Beschleunigungsmechanismus44 05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung Angepasste Handschaltung und Handkupplung Angepasste Handschaltung und Handkupplung44 06 Angepasste Ruckspiegel Angepasster Ruckspiegel Angepasste Ruckspiegel44 07 Angepasste Bedienungselemente Fahrtrichtungsanzeiger Bremsleuchten Angepasste Kontrolleinrichtungen Angepasste Bedienungselemente Fahrtrichtungsanzeiger Bremsleuchten 44 08 Sitzhohe muss im Sitzen die Beruhrung des Bodens mit beiden Fussen gleichzeitig ermoglichen Sitzhohe muss im Sitzen die Beruhrung des Bodens mit beiden Fussen gleichzeitig ermoglichen Sitzhohe muss im Sitzen die Beruhrung des Bodens mit beiden Fussen gleichzeitig ermoglichen45 Kraftrad nur mit Seitenwagen Kraftrad nur mit Beiwagen Kraftrad nur mit Seitenwagen46 Nur dreiradrige Kraftfahrzeuge Nur dreiradrige Kraftfahrzeuge Nur dreiradrige Kraftfahrzeuge50 Beschrankung auf ein bestimmtes Fahrzeug Angabe der Fahrgestellnummer Nur ein bestimmtes Fahrzeug Fahrzeugidentifizierungsnummer Beschrankung auf ein bestimmtes Fahrzeug Angabe der Fahrgestellnummer 51 Beschrankung auf ein Fahrzeug unter Angabe des amtlichen Kennzeichens Nur ein bestimmtes Fahrzeug amtliches Kennzeichen Beschrankung auf ein Fahrzeug unter Angabe des amtlichen Kennzeichens Schlussel zahl Wortlaut Richtlinie 2006 126 EG i V m 2012 36 EU 4 In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland In der Fuhrerscheingesetz Durchfuhrungsverordnung Osterreich VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN kein Eintrag VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN70 Umtausch des Fuhrerscheins Nummer ausgestellt durch ECE Symbol im Falle eines Drittlandes z B 70 0123456789 NL Umtausch des Fuhrerscheins Nummer ausgestellt durch EU Unterscheidungszeichen im Falle eines Drittlandes UNECE Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11 Umtausch des Fuhrerscheins Nummer ausgestellt durch ECE Symbolim Falle eines Drittlandes z B 70 0123456789 NL 71 Duplikat des Fuhrerscheins Nummer ECE Symbol im Falle eines Drittlandes z B 71 987654321 HR Duplikat des Fuhrerscheins Nummer EU Unterscheidungszeichen im Falle eines Drittlandes UNECE Unterscheidungszeichen Duplikat des Fuhrerscheins Nummer ECE Symbol im Falle eines Drittlandes z B 71 987654321 HR 72 weggefallen fruher Nur fur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von hochstens 125 cm und einer Motorleistung von hochstens 11 kW A1 weggefallen fruher Nur fur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von hochstens 125 cm und einer Motorleistung von hochstens 11 kW A1 Anm aufgehoben durch BGBl II Nr 472 2012 5 73 Nur fur vierradrige Kraftfahrzeuge der Klasse B1 Nur fur vierradrige Kraftfahrzeuge der Klasse B B1 Nur fur vierradrige Kraftfahrzeuge der Klasse B B1 74 weggefallen fruher Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulassigen Gesamtmasse von hochstens 7 500 kg C1 weggefallen fruher Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulassigen Gesamtmasse von hochstens 7 500 kg C1 Anm aufgehoben durch BGBl II Nr 472 2012 5 75 weggefallen fruher Nur fur Fahrzeuge der Klasse D mit hochstens 16 Sitzplatzen ausser dem Fahrersitz D1 weggefallen fruher Nur fur Fahrzeuge der Klasse D mit hochstens 16 Sitzplatzen ausser dem Fahrersitz D1 Anm aufgehoben durch BGBl II Nr 472 2012 5 76 weggefallen fruher Nur fur Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse C1 und einem Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen sofern die zulassige Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg und die zulassige Gesamtmasse des Anhangers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht ubersteigen C1 E weggefallen fruher Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulassigen Gesamtmasse von hochstens 7 500 kg C1 die einen Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitfuhren sofern die zulassige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulassige Gesamtmasse des Anhangers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht ubersteigen C1 E Anm aufgehoben durch BGBl II Nr 472 2012 5 77 weggefallen fruher Nur fur Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Unterklasse D1 und einem Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen sofern a die zulassige Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg und die zulassige Gesamtmasse des Anhangers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht ubersteigen b der Anhanger nicht zur Personenbeforderung verwendet wird D1 E weggefallen fruher Nur fur Fahrzeuge der Kategorie D mit hochstens 16 Sitzplatzen ausser dem Fahrersitz D1 die einen Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitfuhren soferna die zulassige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulassige Gesamtmasse des Anhangers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht ubersteigen b der Anhanger nicht zur Personenbeforderung verwendet wird D1E Anm aufgehoben durch BGBl II Nr 472 2012 5 78 Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1 Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1 Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klasse A oder A1 79 Nur Fahrzeuge die im Rahmen der Anwendung des Artikels 10 Absatz 1 der Richtlinie den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen Nur Fahrzeuge die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006 126 EG 2 Nur Fahrzeuge die im Rahmen der Anwendung des Artikels 13 der Richtlinie 2006 126 EG den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen79 C1E gt 12 000 kg L lt 3 nicht verwendet Beschrankung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Fuhren von dreiachsigen Zugen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zugen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhangern wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zugen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhanger bei denen die zulassige Gesamtmasse des Anhangers die Leermasse des Zugfahrzeugs ubersteigt nicht durch C1E abgedeckter Teil Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht fur Sattelzuge mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 7 5 t Der Buchstabe L steht in dieser Schlusselung fur die Anzahl der Achsen 2 nicht verwendet 79 S1 lt 25 7 500 kg nicht verwendet Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplatzen oder maximal 7 500 kg zulassiger Gesamtmasse auch mit Anhanger Die Angabe S1 steht in dieser Schlusselung fur die Anzahl der Sitzplatze einschliesslich Fahrersitz 2 nicht verwendet 79 L lt 3 nicht verwendet Beschrankung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen Der Buchstabe L steht in dieser Schlusselung fur die Anzahl der Achsen 2 nicht verwendet 79 01 Beschrankung auf zweiradrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen Nur zweiradrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen 2 Beschrankung auf zweiradrige Kraftfahrzeuge mit und ohne Beiwagen79 02 Beschrankung auf dreiradrige Kraftfahrzeuge oder vierradrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse AM Nur dreiradrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierradrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM 2 Beschrankung auf dreiradrige Kraftfahrzeuge oder vierradrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse AM79 03 Beschrankung auf dreiradrige Kraftfahrzeuge nur dreiradrige Fahrzeuge 2 Beschrankung auf dreiradrige Kraftfahrzeuge79 04 Beschrankung auf dreiradrige Kraftfahrzeuge mit einem Anhanger mit einer hochstzulassigen Gesamtmasse von 750 kg Nur Fahrzeugkombinationen aus dreiradrigen Fahrzeugen und einem Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von hochstens 750 kg 2 Beschrankung auf dreiradrige Kraftfahrzeuge mit einem Anhanger mit einer hochstzulassigen Gesamtmasse von 750 kg79 05 Kraftrader der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0 1 kW kg Kraftrader der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0 1 kW kg 2 Kraftrader der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0 1 kW kg79 06 Fahrzeuge der Klasse BE bei denen die hochstzulassige Gesamtmasse des Anhangers 3 500 kg ubersteigt Fahrzeuge Fahrzeugkombination der Klasse BE sofern die zulassige Gesamtmasse des Anhangers 3 500 kg ubersteigt 2 Fahrzeuge der Klasse BE bei denen die hochstzulassige Gesamtmasse des Anhangers 3 500 kg ubersteigt80 Beschrankung auf Inhaber eines Fuhrerscheins der zum Fuhren von dreiradrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A berechtigt ist und das 24 Lebensjahr nicht vollendet hat Nur fur Inhaber einer Fahrerlaubnis fur dreiradrige Kraftfahrzeuge der Klasse A die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben Beschrankung auf Inhaber eines Fuhrerscheins der zum Fuhren von dreiradrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A berechtigt ist und das 24 Lebensjahr nicht vollendet hat81 Beschrankung auf Inhaber eines Fuhrerscheins der zum Fuhren von zweiradrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A berechtigt ist und das 21 Lebensjahr nicht vollendet hat Nur fur Inhaber einer Fahrerlaubnis fur zweiradrige Kraftrader der Klasse A die das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet haben Beschrankung auf Inhaber eines Fuhrerscheins der zum Fuhren von zweiradrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A berechtigt ist und das 21 Lebensjahr nicht vollendet hat90 01 nach links nicht verwendet nach links90 02 nach rechts nicht verwendet nach rechts90 03 links nicht verwendet links90 04 rechts nicht verwendet rechts90 05 Hand nicht verwendet Hand90 06 Fuss nicht verwendet Fuss90 07 verwendbar nicht verwendet verwendbar95 Kraftfahrer der Inhaber eines Befahigungsnachweises ist und die Befahigungspflicht gemass der Richtlinie 2003 59 EG bis zum z B 95 01 01 2012 erfullt Kraftfahrerin Kraftfahrer die der Inhaberin Inhaber eines Befahigungsnachweises ist und die Befahigungspflicht nach dem Gesetz uber die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge fur den Guterkraft oder Personenverkehr bis zum erfullt z B 95 01 01 2012 Kraftfahrer der Inhaber eines Befahigungsnachweises ist und die Befahigungspflicht gemass Artikel 3 bis zum erfullt zum Beispiel 95 01 01 2012 96 Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhanger mit einer hochstzulassigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg wobei die hochstzulassige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination mehr als 3 500 kg jedoch nicht mehr als 4 250 kg betragt Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg sofern die zulassige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3 500 kg jedoch nicht mehr als 4 250 kg betragt Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhanger mit einer hochstzulassigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg wobei die hochstzulassige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination mehr als 3 500 kg jedoch nicht mehr als 4 250 kg betragt97 Berechtigt nicht zum Fuhren eines Fahrzeugs der Klasse C1 das in den Geltungsbereich der Verordnung EWG Nr 3821 85 des Rates vom 20 Dezember 1985 uber das Kontrollgerat im Strassenverkehr fallt Berechtigt nicht zum Fuhren eines Fahrzeugs der Klasse C1 das in den Geltungsbereich der Verordnung EWG Nr 3821 85 des Rates fallt Berechtigt nicht zum Fuhren eines Fahrzeugs der Klasse C1 das in den Geltungsbereich der Verordnung EWG Nr 3821 85 des Rates falltNationale Schlusselzahlen Deutschland Bearbeiten Schlussel zahl nbsp Nur in Deutschland gemass Fahrerlaubnisverordnung FeV104 Muss ein gultiges arztliches Attest mitfuhren 171 Klasse C1 gultig auch fur Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulassigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg jedoch ohne Fahrgaste172 Klasse C gultig auch fur Kraftfahrzeuge der Klasse D jedoch ohne Fahrgaste173 Klasse C1E gultig auch zum Mitfuhren von zulassungsfreien Anhangern bei einer Gesamt Zugmasse von uber 12 t diese Schlusselzahl wurde nur bis zum Jahre 2002 vergeben und danach im Rahmen der weiteren Harmonisierungen in die Schlusselzahl 79 integriert 174 Klasse L gultig auch zum Fuhren von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Hochstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km h auch mit einachsigem Anhanger wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhangern wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km h gefuhrt werden175 Klasse L auch gultig zum Fuhren von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Hochstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km h und zum Fuhren von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A A1 A2 und AM gehorenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 176 Auflage Bis zum Erreichen des 18 Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhaltnisses177 Beschrankungen Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzufuhrendem Anhang zum Fuhrerschein178 Auflage zur Klasse D oder D1 Nur Fahrten im Linienverkehr179 Auflage Klasse D1 nur fur Fahrten bei denen uberwiegend Familienangehorige befordert werden180 weggefallen vormals Bis zum Erreichen des 21 Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen eines Ausbildungsverhaltnisses in einem bestimmten Ausbildungsberuf181 Klasse T nur gultig fur Kraftfahrzeuge der Klasse S182 Auflage zu den Klassen D1 D1E D DE Bis zum Erreichen des 21 Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhaltnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Fuhren von Kraftfahrzeugen auf offentlichen Strassen vermittelt werden Die Auflage nur im Rahmen des Ausbildungsverhaltnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen entfallt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21 Lebensjahres 183 Auflage zu den Klassen D DE Bis zum Erreichen des 20 Lebensjahres nur zur Personenbeforderung im Linienverkehr nach den 42 43 des Personenbeforderungsgesetzes bei Linienlangen von bis zu 50 Kilometer im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhaltnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Fuhren von Kraftfahrzeugen auf offentlichen Strassen vermittelt werden Die Auflage nur im Rahmen des Ausbildungsverhaltnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen entfallt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 20 Lebensjahres 184 Auflagen Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B und sofern in der Prufungsbescheinigung nicht durchgestrichen der Klasse BE 1 nur in Begleitung einer in der Prufungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und 2 nur wenn die in der Prufungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person a Inhaber einer gultigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen einer EU EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnis ist durch einen gultigen Fuhrerschein nachzuweisen der wahrend des Begleitens mitzufuhren und zur Uberwachung des Strassenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhandigen ist b nicht 0 25 mg l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0 5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Korper hat die zu einer solchen Atem oder Blutalkoholkonzentration fuhrt und c nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu 24a des Strassenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht wenn die Substanz aus der bestimmungsgemassen Einnahme eines fur einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herruhrt 194 Klasse B berechtigt im Inland a bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres zum Fuhren von dreiradrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1b nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Fuhren von dreiradrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A 195 Auflage zu der Klasse AM Bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres nur im Inland 196 Im Inland Deutschland Kraftrader auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 cm einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhaltnis der Leistung zum Gewicht 0 1 kW kg nicht ubersteigt Auflagen Mindestens 25 Jahre Besitz der Pkw Klasse B fur mindestens 5 Jahre 4 theoretische und 5 praktische Doppelstunden 90 Minuten Keine Prufung erforderlich197 Die Prufung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Fuhren von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert 17a FeV Die nationalen deutschen Schlusselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 durfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen die bis zum 31 Dezember 1998 erteilt worden sind verwendet werden Nationale Schlusselzahlen Osterreich Bearbeiten Schlussel zahl nbsp Nur in Osterreich gemass der Fuhrerscheingesetz Durchfuhrungsverordnung FSG DV104 Lenkberechtigung ist aufgrund arztlicher Kontrolluntersuchungen gemass 2 Abs 3 letzter Satz der Fuhrerscheingesetz Gesundheitsverordnung FSG GV zu verlangern 105 Lenkberechtigung der Klasse C berechtigt zum Lenken von unbesetzten Fahrzeugen der Klasse D innerhalb Osterreichs ab TT MM JJJJ entfallt seit Inkrafttreten der 7 Novelle der Fuhrerscheingesetz Durchfuhrungsverordnung FSG DV 110 Verlangerung der Probezeit110 01 erste Verlangerung der Probezeit bis TT MM JJJJ 110 02 zweite Verlangerung der Probezeit bis TT MM JJJJ 110 03 dritte Verlangerung der Probezeit bis TT MM JJJJ 111 Berechtigung zum Lenken von Kraftradern in Osterreich gemass 2 Abs 1 Z 2 lit c FSG112 Berufskraftfahrer gemass 15 Abs 1 Z 2 Betriebsordnung fur den nicht linienmassigen Personenverkehr BO 1994 BGBl Nr 951 1993 idF BGBl Nr 1028 1994113 Gewerbeprufung Personenbeforderung gemass 15 Abs 1 Z 2 BO 1994Nationale Schlusselzahlen Schweiz Bearbeiten Fuhrerausweis und Fahrberechtigung Schweiz Nationale Schlusselzahlen Grossbritannien Bearbeiten Schlussel zahl nbsp Grossbritannien 6 Ubersetzung101 not for hire or reward that is not to make a profit nicht gewerbsmassig102 drawbar trailers only Nur Deichselanhanger103 subject to certificate of competence105 vehicle not more than 5 5 metres long nicht langer als 5 5 m106 restricted to vehicles with automatic transmissions nur Automatikgetriebe107 not more than 8 250 kilograms nicht mehr als 8 250 kg108 subject to minimum age requirements Mindestalter beachten110 limited to transporting persons with restricted mobility begrenzt auf Transport mobilitatseingeschrankter Personen111 limited to 16 passenger seats maximal 16 Fahrgastsitze113 limited to 16 passenger seats except for automatics maximal 16 Fahrgastsitze ausser bei Automatikgetriebe114 with any special controls required for safe driving115 organ donor Organspender118 start date is for earliest entitlement119 weight limit for vehicle does not apply Keine Anwendung des Gewichtslimits der jeweiligen Klasse121 restricted to conditions specified in the Secretary of State s notice122 valid on successful completion Basic Moped Training Course This does not apply to trial e scooters125 tricycles only for licences issued before 29 June 2014 Nur fur dreiradrige Kraftfahrzeuge Trikes Siehe auch BearbeitenFuhrerschein und Fahrerlaubnis FahreignungWeblinks BearbeitenRichtlinie 2012 36 EU der Kommission vom 19 November 2012 zur Anderung der Richtlinie 2006 126 EG des Europaischen Parlaments und des Rates uber den Fuhrerschein Richtlinie 2006 126 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber den Fuhrerschein Neufassung Richtlinie 91 439 EWG des Rates vom 29 Juli 1991 uber den FuhrerscheinEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2006 126 EG des Europaischen Parlaments und des Rates uber den Fuhrerschein Neufassung a b c d e f g h i j k Anlage 9 FeV Fuhrerscheingesetz Durchfuhrungsverordnung Osterreich a b Richtlinie 2012 36 EU zur Anderung der Richtlinie 2006 126 EG uber den Fuhrerschein Fassung vom 19 November 2012 a b c d e Fuhrerscheingesetz Durchfuhrungsverordnung Fassung vom 11 April 2013 Driving licence codes gov uk abgerufen am 7 August 2020 englisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlusselzahlen amp oldid 235606275