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Dieser Artikel behandelt die Sonderbestimmungen fur den Fuhrerausweis und die mit diesem dokumentierte Fahrberechtigung in der Schweiz Schweizerischer Fuhrerausweis 1 April 2003 14 April 2023 Weisses L auf blauem Grund das am vom Lernfahrer gefuhrten Fahrzeug anzubringen ist Gesetzliche Grundlage ist gestutzt auf das Strassenverkehrsgesetz die Verkehrszulassungsverordnung VZV In der Schweiz gelten dieselben Regeln wie in der Europaischen Union siehe Fuhrerschein und Fahrerlaubnis EU Recht mit Ausnahme folgender Bestimmungen Inhaltsverzeichnis 1 Fuhrerausweis Kategorien 1 1 Aufgehobene Kategorien 2 Auflagen und Zusatzangaben im FAK Fuhrerausweis im Kreditkartenformat 3 Militar Kategorien in der Schweiz 4 Weblinks 5 Einzelnachweise und AnmerkungenFuhrerausweis Kategorien BearbeitenDie Fuhrerausweis Kategorien wurden seit OPERA 3 grosstenteils den EU Fuhrerscheinklassen angeglichen ausser F G und M 1 Kategorie A Motorrader Kategorie A beschrankt Motorrader mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhaltnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0 20 kW kg Kategorie A1 Motorrader mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm und einer Motorleistung von hochstens 11 kW ab 16 Jahren max 50 cm bei Fremdzundungsmotoren oder hochstens 4 kW bei anderen Motoren Kategorie A2 mit Anpassung an EU Recht aufgehoben und in B1 integriert Kategorie B Motorfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3 5 t und maximal 9 Sitzplatzen wahlweise mit einem Anhanger bis 750 kg Betriebsgewicht oder bis zur Hohe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulassigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3 5 t Kategorie B1 Klein und dreiradrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg zudem Motorschlitten Kategorie BE Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie B und einem Anhanger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg Kategorie C Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3 5 t wahlweise mit einem Anhanger bis 750 kg Betriebsgewicht Kategorie C1 Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3 5 t bis maximal 7 5 t wahlweise mit einem Anhanger bis 750 kg Betriebsgewicht Kategorie CE Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie C und einem Anhanger oder Sattelauflieger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg Kategorie C1E Kombination aus einem Motorwagen der Kategorie C1 und einem Anhanger oder Sattelauflieger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg das maximale Gesamtzugsgewicht darf 12 t nicht ubersteigen Kategorie D Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8 Sitzplatzen ausser dem Fuhrersitz Kategorie D1 Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplatzen ausser dem Fuhrersitz Kategorie D2 mit Anpassung an EU Recht aufgehoben und in D1 als D1 3 5 t uberfuhrt Kategorie D1 3 5 t Motorwagen zum Personentransport bis 3 5 t Gesamtgewicht mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplatzen ausser dem Fuhrersitz Kategorie D1E Kombination aus einem Motorwagen zum Personentransport der Kategorie D1 und einem Anhanger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg Kategorie DE Kombination aus einem Motorwagen zum Personentransport der Kategorie D und einem Anhanger mit einem Betriebsgewicht von mehr als 750 kg Kategorie F Motorfahrzeuge ausgenommen Motorrader mit einer Hochstgeschwindigkeit bis 45 km h Kategorie G Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Hochstgeschwindigkeit bis 30 km h unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge Kategorie M Motorfahrrader Die ehemalige Kategorie D2 wird nun als auf 3 5t beschrankte Kategorie D1 erteilt Sie erlaubt das Fuhren von Kleinbussen bis 3 5 t Die Fahrzeugzulassung war bisher auf 17 Platze incl Fahrer 16 1 beschrankt seit 2011 werden jedoch nur noch Kleinbusse bis 15 Platze hergestellt resp zugelassen 2 Fur Kleinbusse uber 3 5 t bis 17 Platzen ist die unbeschrankte Kategorie D1 erforderlich Aufgehobene Kategorien Bearbeiten Im Zuge der Angleichung an die Regelungen in der EU entfielen 2003 zwei Kategorien sie wurden jeweils in eine andere Kategorie uberfuhrt resp integriert Kategorie A2 wurde in Kategorie B1 uberfuhrt Kategorie D2 Fahrzeuge bis 3 5 t mit mehr als 9 Sitzplatzen zum nichtgewerbsmassigen Personentransport sie wurde in Kategorie D1 integriert die dazu aber auf max 3 5 t gewichtsbeschrankt erteilt wird Die Berechtigungen wie auf bisherigem blauem Fahrausweis separat ausgewiesen bleiben bei Prufungen vor 2003 auch bei Umtausch des Fahrausweises in einen neuen im Kreditkartenformat bestehen Um mit dem Wegfall der Kategorie D2 nicht auch die nach wie vor bestehende entsprechende Berechtigung zu entziehen wird die Kategorie D1 erteilt aber auf Fahrzeuge bis 3 5 t beschrankt Zur Angleichung an die Neuregelung der EU Fahrerlaubnisklassen wurde zum 1 April 2016 die Klasse A beschrankt von 25 kW auf 35 kW angehoben Auflagen und Zusatzangaben im FAK Fuhrerausweis im Kreditkartenformat BearbeitenDie Auflagen und Zusatzangaben entsprechen grosstenteils die des EU Fuhrerscheins 3 4 Fahrer medizinische Grunde 01 Korrektur des Sehvermogens und oder Augenschutz A 1 01 01 Brillen 01 02 Kontaktlinsen 01 03 Schutzglaser 01 04 Opakglaser 01 05 Augenschutz 01 06 Brillen oder Kontaktlinsen 02 Horprothese Kommunikationshilfe 02 01 Horprothese an einem Ohr 02 02 Horprothese an beiden Ohren 03 Prothese Orthese der Gliedmassen 03 01 Prothese Orthese der Arme 03 02 Prothese Orthese der Beine 04 Muss ein gultiges arztliches Attest mitfuhren 05 Beschrankte Gultigkeit das Fahren unterliegt Beschrankungen aus medizinischen Grunden 05 01 von h bis h Beschrankung auf Fahrten bei Tag zum Beispiel zwei Stunden nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang 05 02 km Beschrankung auf Fahrten in einem Umkreis von km des Wohnsitzes entfernt oder innerorts bzw innerhalb der Region 05 03 Nur Fahren ohne Mitfahrer erlaubt 05 04 km h Beschrankung auf Fahrzeuge mit einer hochstzulassigen Geschwindigkeit von nicht mehr als km h 05 05 Fahren nur mit Beifahrer der im Besitz eines entsprechenden Fuhrerausweises der jeweiligen Kategorie sein muss 05 06 Ohne Anhanger 05 07 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt 05 08 Kein AlkoholFahrzeuganpassungen 10 Angepasste Schaltung 10 01 Handschaltung 10 02 Automatikgetriebe 10 03 elektronisches Wechselgetriebe 10 04 Anpassen des Schalthebels Wahlhebels 10 05 Zusatzliches Kraftubertragungsgetriebe nicht erlaubt 15 Angepasste Kupplung 15 01 Angepasstes Kupplungspedal 15 02 Handkupplung 15 03 Automatische Kupplung 15 04 Trennwand vor abgeteiltem heruntergeklapptem Kupplungspedal 20 Angepasste Bremsmechanismen 20 01 Angepasstes Bremspedal 20 02 Verbreitertes Bremspedal 20 03 Bremspedal geeignet fur Gebrauch mit dem linken Fuss 20 04 Bremspedal Fussraste 20 05 Bremspedal Kipppedal 20 06 Angepasste Betriebsbremse Handbedienung 20 07 Betriebsbremse mit verstarkter Servobremse 20 08 Verstarkte Hilfsbremse in die Betriebsbremse integriert 20 09 Angepasste Feststellbremse 20 10 Feststellbremse mit elektrischer Bedienung 20 11 Angepasste Feststellbremse mit Fussbedienung 20 12 Trennwand vor abgenommenem heruntergeklapptem Bremspedal 20 13 Mit dem Knie betriebene Bremse 20 14 Elektrisch betriebene BremseBeschrankung auf ein bestimmtes Fahrzeug 45 Motorrad nur mit Seitenwagen50 Beschrankung auf ein bestimmtes Fahrzeug Angabe der Fahrgestellnummer 51 Beschrankung auf ein bestimmtes Fahrzeug mit dem Kontrollschild Angabe des Kontrollschildes z B BS 12345 Verwaltungsangelegenheiten 70 Verweis auf den vorherigen Fuhrerausweis Umtausch eines Fuhrerausweises aus einem Drittland Zum Beispiel nach einem Umtausch die deutsche Fuhrerschein Nr 78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe 79 Nur Fahrzeuge die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen 101 Besondere Auflage ausfuhrliche Verfugung bei der Behorde 35 kW Kat A Motorrader nicht mehr als 35 kW und einem Verhaltnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0 20 kW kg 45 km h Kat A1 Motorrader der Unterkategorie A1 mit auf 45 km h beschrankter Geschwindigkeit A 2 121 Kat B B1 C C1 oder F Berufsmassiger Personentransport 122 Kat B B1 oder F Schuler Arbeiter Behindertentransport oder Ambulanz sowie berufsmassiger Personentransport mit Fahrzeugen die eine bauartbedingte Hochstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km h erreichen Art 4 Abs 1 Bst a b und c ARV 2 3 5t Kat D1 Beim Umtausch der bisherigen Kat D2 Ubergangsrecht A 3 A 2 106 Kat D1 Beim Umtausch der bisherigen Kat D1 und D2 Zum Fuhren von Kleinbussen mit mehr als 17 Platzen im Binnenverkehr berechtigt Ubergangsrecht A 3 A 2 107 Kat D Regionaler Linienverkehr Ubergangsrecht A 3 108 Kat B Kennzeichen Arzt Notfall bewilligt 109 incl Motor Home gt 7 5 t Kat C1 C1E zum Fuhren von Wohnmotorwagen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7 5 t berechtigt Ubergangsrecht A 3 110 Kat B oder C Zum Fuhren von Trolleybussen berechtigt 111 Kat C C1 D D1 oder Bewilligung berufsmassiger Personentransport der auslandische Fuhrerausweis muss mitgefuhrt werden 112 Lernfahrten nur mit Fahrlehrer oder Ausbilder 113 Lernfahrten ohne Begleitperson bewilligt 114 Nur gultig mit Bescheinigung uber Grundschulung 118 Kat C1 Zum Fuhren von allen Feuerwehrmotorwagen im Feuerwehrdienst unabhangig von der Platzanzahl und dem Gesamtgewicht Voraussetzung ist die Fuhrerprufung mit einem Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7 5 t Betriebsgewicht A 4 G40 Kat G Landw Traktoren mit einer Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h und landwirtschaftliche AusnahmefahrzeugeFahrlehrer Fahrlehrerausweise wurden ersetzt durch Zusatzangaben im FAK 201 Fahrlehrer Kat I leichte Motorwagen 202 Fahrlehrer Kat II schwere Motorwagen 203 Fahrlehrer Kat III Theorie 204 Fahrlehrer Kat IV Motorrader Anmerkungen Der Besitzer muss eine Brille oder Kontaktlinsen tragen a b c Personen die den Ausweis bis 2003 erworben haben hatten die Kategorien A2 D2 BE und D2E ohne zusatzliche Prufung beim Erwerb der Kategorie B dazuerhalten Damit diese Personen nicht durch die Umstellung weniger Rechte haben als vorher werden diese Kategorien mit Einschrankungen umgeschrieben Die Kategorie A1 gilt nur fur Motorrader bis 45 km h die Kategorie D1 gilt unabhangig von der Sitzzahl Kennziffer 106 aber dafur bis zu einem Gesamtgewicht von hochstens 3 5 t Die Kategorie D1 mit der Einschrankung 106 ist dann aber nur im Binnenverkehr gultig a b c d Ubergangsrecht gemass Art 24c Abs d VZVMilitar Kategorien in der Schweiz Bearbeiten Hauptartikel Militarischer Fuhrerausweis Im Militar erworbene Fahrqualifikationen sind auch im zivilen Strassenverkehr gultig Auf dem Fuhrerschein sind die Zusatzqualifikationen gepanzerte Radfahrzeuge etc mit einem Zahlencode vermerkt etwa 920 931E 961 etc Das Strassenverkehrsamt fuhrt eine Liste der Abkurzungen 5 Weblinks BearbeitenSR 741 51 Verordnung uber die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr Verkehrszulassungsverordnung VZV in der Systematischen Sammlung des BundesrechtsEinzelnachweise und Anmerkungen Bearbeiten Bundesamt fur Strassen ASTRA OPERA 3 Revision der Fuhrerausweisvorschriften Abgerufen am 26 Juli 2023 Hinweis bei einem Bus Vermieter abgerufen am 28 Oktober 2018 Kantonspolizei Basel Codeliste FAK Fuhrerausweis im Kreditkartenformat In Kantonspolizei Basel Stadt Kantonspolizei Basel Stadt abgerufen am 17 Juli 2023 FAK der Fuhrerausweis im Kreditkartenformat Abgerufen am 19 Juli 2023 Schweizer Hochdeutsch Militarfahrberechtigungen in der Schweiz Memento des Originals vom 6 Februar 2009 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www lba admin ch auf lba admin ch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fuhrerausweis und Fahrberechtigung Schweiz amp oldid 235846508