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Der Sanierungsvermerk ist nach deutschem Baurecht ein Grundbucheintrag der auf die Lage des Grundstucks in einem Sanierungsgebiet hinweist Nach 143 Abs 2 Baugesetzbuch BauGB ist mit Rechtskraft der Sanierungssatzung der Sanierungsvermerk in die Grundbucher der betroffenen Grundstucke einzutragen Die Eintragung erfolgt ohne Beteiligung des Eigentumers auf Antrag der Stadt oder Gemeinde Der Sanierungsvermerk hat keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen lediglich eine Informations und Sicherungsfunktion fur den Grundstucksverkehr Mit diesem Sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht dass das Grundstuck in einem formlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt Er weist darauf hin dass eine stadtebauliche Sanierung durchgefuhrt wird und dass die Bestimmungen des Baugesetzbuches und hier das besondere Stadtebaurecht gemass den 136 ff BauGB zu beachten sind Eine rechtliche Veranderung der Grundbucheintragung ist nur mit Zustimmung der Gemeinde moglich Endet die stadtebauliche Sanierungsmassnahme mit der Aufhebung der Sanierungssatzung so wird die Loschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch nicht automatisch vorgenommen Sie muss vom Eigentumer des Grundstuckes bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden Siehe auch BearbeitenSanierungsrechtLiteratur BearbeitenWolfgang Koeble Rechtshandbuch Immobilien Bd II Baugesetzbuch Bau GB 40 Auflage 2007 Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH amp Co KG Dieter Eickmann Grundbuchrecht Kommunikationsforum Recht Wirtschaft Steuern RWS Grundkurs 3 Herbert Grziwotz Praxis Handbuch Grundbuch und Grundstucksrecht Carl Creifelds Rechtsworterbuch Lutz Meyer Gossner Hrsg Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sanierungsvermerk amp oldid 230623732