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Sacramentorum sanctitatis tutela lat Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente SST ist der Titel eines Motu proprio das Papst Johannes Paul II am 30 April 2001 unterzeichnete Es wurde am 18 Mai 2001 allen Bischofen und ihnen Gleichgestellten begleitet von einer Note der Glaubenskongregation bekannt gemacht Am 5 November 2001 erfolgte die Promulgation im papstlichen Amtsblatt Acta Apostolicae Sedis SST erschien ein Jahr nach dem dritten inoffiziellen Treffen von 17 englischsprachigen Bischofen in Rom mit den Kardinalen Hoyos Ratzinger und anderen Vertretern ihrer Kongregationen Ziel der Bischofe war es von Rom klare Vorgaben fur das Vorgehen in Fallen sexuellen Missbrauchs Minderjahriger durch Priester zu erhalten Das begleitende Schreiben der Glaubenskongregation vom 18 Mai 2001 hiess De delictis gravioribus oder Ad exsequendam und informierte uber die neuen Normen zum Schutz der Sakramente Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Aktualisierung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenSST loste die Bestimmungen der geheimen Verfahrensordnung von 1922 und der Instruktion Crimen sollicitationis des Heiligen Offiziums von 1962 ab Es ist die Anweisung eine kirchenstrafrechtliche Klarung von Fallen genau definierter schwerwiegender Straftaten gegen den Glauben oder die Feier der Sakramente der Glaubenskongregation als einem eigenen Apostolischen Gerichtshof zu uberlassen Im Begleitschreiben von Joseph Kardinal Ratzinger dem Prafekten der Glaubenskongregation wurden die Straftaten genauer spezifiziert Als Straftat gegen die Sitten wurde an letzter Stelle die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs an einem Minderjahrigen unter 18 Jahren angefuhrt Gleichzeitig wurde die kirchenstrafrechtliche Verjahrung mit 10 Jahren festgelegt seit 21 Mai 2010 betragt sie 20 Jahre Die Verjahrungsfrist beginnt bei Minderjahrigen mit Vollendung deren 18 Lebensjahres 1 Jeder Ordinarius kann die Glaubenskongregation um Dispens von der Verjahrung bitten Der vatikanische Leitfaden sieht vor dass nationale Gesetze zur Anzeigepflicht befolgt werden mussen und zwar nicht erst nach einem kirchenrechtlichen Strafverfahren Fallt auf Bischofe ein begrundeter Verdacht liegt die Entscheidung uber eine Anzeige bei staatlichen Behorden einzig und allein beim Papst bzw bei der romischen Kongregation fur die Bischofe Bei innerkirchlichen Anzeigen gegen Priester betreffend den Missbrauch des Sakramentes der Beichte darf den angezeigten Priestern der Name des Anzeigenden nur mit dessen Einverstandnis mitgeteilt werden Aktualisierung BearbeitenAm 15 Juli 2010 gab der Heilige Stuhl eine Aktualisierung der von Sacramentorum sanctitatis tutela 2001 angeordneten universalkirchenrechtlichen Normen bei schwerwiegenden Straftaten 2 bekannt die Papst Benedikt XVI am 21 Mai 2010 angeordnet hatte um aus der Erfahrung der letzten Jahre der jungsten Diskussion und zur Bestatigung verschiedener in der Zwischenzeit gewahrter papstlichen Vollmachten gegen Missbrauch eine systematische Zusammenschau und durch die erstmals vollstandige Publikation der erganzten Normen eine hohere Rechtssicherheit zu erreichen 3 Weblinks BearbeitenKirchengeschichtliche Hinfuhrung zu Sacramentorum sanctitatis tutela kath net 10 Februar 2010 Lateinischer Originaltext des Motu proprio vatican va Deutsche Ubersetzung ohne Anmerkungen vatican va Deutsche Ubersetzung mit Anmerkungen internetpfarre de 2 Marz 2010Einzelnachweise Bearbeiten Doris Reisinger Christoph Rohl Nur die Wahrheit rettet Pieper 2021 S 205 ff ISBN 978 3 492 07069 0 Geltende Normen in deutscher Ubersetzung vatican va Uberblick zur Aktualisierung der auf dem Motu proprio basierenden Gesetze internetpfarre de 15 Juli 2010 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sacramentorum sanctitatis tutela amp oldid 232940646