www.wikidata.de-de.nina.az
Die Richtlinie 89 686 EWG ist eine Europaische Richtlinie durch die die Rechtsvorschriften fur eine sichere personliche Schutzausrustung in der Europaischen Union harmonisiert wurden Sie wurde zum 20 April 2018 durch die Verordnung EU 2016 425 ausser Kraft gesetzt und ersetzt 1 Richtlinie 89 686 EGTitel Richtlinie 89 686 EWG des Rates vom 21 Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fur personliche SchutzausrustungenKurztitel Richtlinie fur personliche SchutzausrustungenRechtsmaterie Arbeitsschutz UVV GesundheitsschutzGrundlage EGV insbesondere Art 100aDatum des Rechtsakts 21 Dezember 1989Veroffentlichungsdatum 30 Dezember 1989Inkrafttreten 30 Dezember 1989Anzuwenden ab 31 Dezember 1991Letzte Anderung durch Verordnung EU Nr 1025 2012Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2007Ersetzt durch Verordnung EU 2016 425Ausserkrafttreten 20 April 2018Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung 2 Konformitatserklarung und CE Kennzeichnung 3 Aufbau der Richtlinie 89 686 EWG 4 EinzelnachweiseAnwendung BearbeitenZum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Benutzern personlicher Schutzausrustungen PSA wurden von der Europaischen Union durch diese Richtlinie einheitliche und verbindliche Vorschriften uber grundlegenden Sicherheitsanforderungen an die PSA sowie deren Inverkehrbringen festgelegt Durch sie wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert geeignete Massnahmen zu treffen damit die in Verkehr gebrachten PSA die Benutzer einerseits schutzen ohne andererseits die Gesundheit oder Sicherheit von anderen Personen Haustieren oder Gutern zu gefahrden Gemass dieser Richtlinie sind personliche Schutzausrustungen Vorrichtungen und Mittel die von einer Person getragen oder gehalten werden konnen um sie gegen ein oder mehrere Gesundheits oder Sicherheits Risiken zu schutzen Eine PSA kann dabei sowohl fur den beruflichen als auch den privaten Gebrauch z B Verwendung einer Sonnenbrille in der Freizeit bestimmt sein Ausgenommen von dieser Richtlinie sind PSA die von anderen Richtlinien erfasst werden solche die speziell fur Streitkrafte oder Ordnungskrafte hergestellt werden solche zur Selbstverteidigung und zur Rettung von Schiffs oder Flugzeugpassagieren sowie Helme und Visiere 1 Fur Design Herstellung und das Inverkehrbringen von personlichen Schutzausrustungen gelten allgemeine Anforderungen fur alle PSA und zusatzliche spezielle Anforderungen z B bei Alterung die Angabe des Herstellungsdatums oder Anforderungen bei besonderen Gefahren Nach Inkrafttreten wurde diese Richtlinie durch die Richtlinie 93 68 EWG die Richtlinie 93 95 EWG die Richtlinie 96 58 EG und zuletzt durch die Verordnung EG Nr 1883 2003 geandert 1 Konformitatserklarung und CE Kennzeichnung BearbeitenDie Bewertung ob eine personliche Schutzausrustung konform mit den grundlegenden Anforderungen und den sonstigen Vorschriften der vorliegenden Richtlinie ist kann durch die durch EU Lander bestimmte Einrichtungen oder den Hersteller selbst durchgefuhrt werden nbsp Das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von PSA mit einer CE Kennzeichnung durfen die EU Mitgliedstaaten nicht verbieten beschranken oder behindern wenn eine EG Konformitatserklarung vorliegt Bei einer PSA die nur vor geringfugigen Risiken schutzt genugt dass der Hersteller selbst eine EG Konformitatserklarung ausstellt wahrend alle anderen einer EG Baumusterprufung durch eine benannte Stelle zu unterziehen sind Ein PSA die vor besonders schwerwiegenden Gefahren schutzen soll z B Atemschutzgerat muss zusatzliche Verfahren wie eine andauernde Uberwachung und einer Auditierung des Qualitatsmanagementsystems durchlaufen durch welche die Konformitat von Produktion mit dem Baumuster gewahrleistet wird Zusatzlich sind jahrlich Mustern zur Konformitatsprufung bereitzustellen Die CE Kennzeichnung kann durch den Hersteller oder seinem in der EU ansassigen Bevollmachtigten angebracht werden Aufbau der Richtlinie 89 686 EWG BearbeitenKAPITEL I ANWENDUNGSBEREICH INVERKEHRBRINGEN UND FREIER VERKEHR Artikel 1 bis Artikel 7 KAPITEL II BESCHEINIGUNGSVERFAHREN Artikel 8 bis Artikel 9 EG BAUMUSTERPRUFUNG Artikel 10 KONTROLLE DER FERTIGEN PSA Artikel 11 EG PRODUKTIONSKONFORMITATSERKLARUNG Artikel 12 KAPITEL III EG ZEICHEN Artikel 13 KAPITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 14 bis Artikel 17 ANHANG I ERSCHOPFENDE LISTE DER PSA ARTEN DIE NICHT UNTER DIESE RICHTLINIE FALLEN ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN FUR GESUNDHEITSSCHUTZ UND SICHERHEIT ANHANG III TECHNISCHE UNTERLAGEN DES HERSTELLERS ANHANG IV EG KONFORMITATSZEICHEN ANHANG V VORAUSSETZUNGEN DIE VON DEN GEMELDETEN STELLEN ZU ERFULLEN SIND ANHANG VI MODELL DER EG KONFORMITATSERKLARUNGEinzelnachweise Bearbeiten a b c Personliche Schutzausrustungen Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 2 Juni 2020 abgerufen am 29 November 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 89 686 EWG amp oldid 237685003