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Die Richtlinie 2011 77 EU auch Kunstler Schutzfristen Richtlinie oder 3 Schutzdauerrichtlinie 1 regelt die Schutzdauer des Urheberrechts der ausubenden Kunstler und Herstellern von Tontragern welches damit von 50 2 auf 70 3 Jahre verlangert wurde Richtlinie 2011 77 EUTitel Richtlinie 2011 77 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 27 September 2011 zur Anderung der Richtlinie 2006 116 EG uber die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter SchutzrechteBezeichnung nicht amtlich Kunstler Schutzfristen RichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie UrheberrechtGrundlage AEUV insbesondere Artikel 53 Absatz 1 Artikel 62 und Artikel 114Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 1 November 2013Fundstelle ABl L 265 vom 11 10 2011 S 1 5Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Diese Richtlinie bildet einen weiteren gesetzgeberischen Harmonisierungsschritt im Rahmen der EG nunmehr EU nach Erlass der Richtlinie 93 98 EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und der Richtlinie 2006 116 EG uber die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte Zwischenzeitlich wurden weitere Urheberschutz Richtlinien erlassen siehe Urheberrecht Europaische Union Es handelt sich bei der Kunstler Schutzfristen Richtlinie um eine Anderungsrichtlinie da durch diese lediglich die Richtlinie 2006 116 EG geandert bzw erganzt wird Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Regelungen 2 Rechtsgrundlage 3 Aufbau der Richtlinie 2011 77 EU 4 Ausgewahlte Bestimmungen der RL 2011 77 EU 4 1 Gebrauch es oder verlier es Klausel 4 2 Vergutungs Fonds 5 Kritik 5 1 Weblinks 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseZweck der Regelungen BearbeitenAlle EU Urheberschutz Richtlinien dienen grundsatzlich dem Schutz der Urheber und dem Abbau von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen in Bezug auf das Urheberrecht innerhalb des europaischen Binnenmarktes 4 Die vorliegende Richtlinie ist europaweit in Kritik geraten weil der nachteilige Effekt durch die Schutzfristverlangerung ist dass z B Lieder von The Beatles nunmehr weiterhin geschutzt werden und der hauptsachliche Vorteil aus dieser Schutzfristverlangerung bei den Herstellern von Tontragern zu finden sei und weniger bei den ausubenden Kunstlern siehe unten Kritik Rechtsgrundlage BearbeitenDer Erlass der vorliegenden Richtlinie wurde auf Artikel 53 Absatz 1 AEUV Koordinierung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Unionsmitgliedstaaten Artikel 62 AEUV Verweisung und Artikel 114 AEUV Verfahrensbestimmung gestutzt Aufbau der Richtlinie 2011 77 EU BearbeitenArtikel 1 Anderungen der Richtlinie 2006 116 EG Artikel 2 Umsetzung Artikel 3 Berichterstattung Artikel 4 Inkrafttreten Artikel 5 Adressaten Ausgewahlte Bestimmungen der RL 2011 77 EU Bearbeiten Gebrauch es oder verlier es Klausel Bearbeiten Die Gebrauch es oder verlier es Klausel engl use it or lose it provision die aufgrund der Kunstler Schutzfristen Richtlinie in den Vertragen zwischen Kunstlern und Musikverlagen aufgenommen werden mussen soll es zukunftig ermoglichen dass Kunstler ihre Rechte zuruckfordern konnen wenn Musikverlage wahrend der erweiterten Schutzfrist diesen Tontrager nicht in einer ausreichenden Anzahl von Kopien im Sinne des Internationalen Abkommens uber den Schutz der aus ubenden Kunstler den Herstellern von Tontragern und der Sendeunternehmen zum Verkauf anbieten oder der Offentlichkeit zuganglich weiter vermarkten 5 Vergutungs Fonds Bearbeiten Ist in Vertragen mit ausubenden Kunstlern lediglich eine einmalige Vergutung vorgesehen einmalige Abgeltung so erhalt der Kunstler zukunftig einen Anspruch auf eine zusatzliche jahrlich zu zahlende Vergutung von Seiten des Tontragerherstellers fur jedes vollstandige Jahr unmittelbar im Anschluss an das 50 Jahr nach der rechtmassigen Veroffentlichung des Tontragers oder ohne eine solche Veroffentlichung fur das 50 Jahr nach dessen rechtmassiger offentlicher Wiedergabe Auf diesen Anspruch auf eine zusatzliche jahrlich zu zahlende Vergutung kann der ausubende Kunstler nicht verzichten 6 Die Tontrager Hersteller haben in diesen Fonds Studiomusikerfonds oder engl session players fund 20 der Einnahmen einzubezahlen die sie wahrend des Jahres das dem Jahr fur das diese Vergutung zu zahlen ist unmittelbar vorausgeht aus der Vervielfaltigung dem Vertrieb und der Zuganglichmachung des betreffenden Tontragers erzielt haben 7 Kritik BearbeitenInsbesondere auch wegen der Bestimmung in Artikel 1 Nr 3 der Kunstler Schutzfristen Richtlinie durch welche Artikel 10 Absatz 6 der RL 2006 116 EG eingefugt wird ist Kritik erhoben worden Der neue Absatz 6 in Artikel 10 der RL 2006 116 EG erweitert den zeitlichen Schutz fur Musikkompositionen mit Text von denen zumindest die Musikkomposition oder der Text in mindestens einem Mitgliedstaat am 1 November 2013 geschutzt sind und fur Musikkompositionen mit Text die nach diesem Datum entstehen Siehe auch Kritik an der Verlangerung der Schutzfristen auf 70 Jahre auch innerhalb der Europaischen Kommission im Artikel Urheberrecht Europaische Union Die vernichtende Stellungnahme des Max Planck Instituts zum Vorschlag der Kommission fur eine Richtlinie zur Anderung der Richtlinie 2006 116 EG des Europaischen Parlaments und des Rates uber die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte vom 10 September 2008 fuhrte als eines der Ergebnisse aus Die von der Kommission mit ihrem Vorschlag aufgegriffenen Zusammenhange sind komplex Erschopfender Sachverstand kann von ihr weder in rechtlicher noch in tatsachlicher Hinsicht erwartet werden Dies rechtfertigt aber nicht das blinde Umsetzen partikularer Wirtschaftsinteressen ohne den Beizug unabhangiger Experten Pkt III 10 der Stellungnahme Weblinks Bearbeiten Zur Sinnhaftigkeit einer Schutzfristverlangerung der EU vor dem Hintergrund der RL 2011 77 EU Autor Claudio Deriu in ecolex 2013 894 Online Petition gegen Schutzfristverlangerung fur Musikaufnahmen Kritik im Europaischen Parlament zur Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte Aussprache 2009 Stellungnahme des Max Planck Instituts zum Vorschlag der Kommission fur eine Richtlinie zur Anderung der Richtlinie 2006 116 EG Siehe auch BearbeitenGeistiges Eigentum Geschichte des Urheberrechts Folgerecht Schutzfristenvergleich Bildrechte RL 2006 116 EGWeblinks BearbeitenRichtlinie 2011 77 EU PDF Einzelnachweise Bearbeiten Offizieller Langtitel RICHTLINIE 2011 77 EU DES EUROPAISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27 September 2011 zur Anderung der Richtlinie 2006 116 EG uber die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte ABl EU Nr L 265 1 bis 5 Siehe Erwagungsgrund 1 der Richtlinie 2011 77 EU Siehe Artikel 1 Nr 1 und Erwagungsgrund 7 der Richtlinie 2011 77 EU Artikel 1 Nr 1 wird in der RL 2006 116 EG als Absatz 7 bei Artikel 1 eingefugt Siehe Erwagungsgrund 19 f in der RL 2011 77 EU Siehe Artikel 1 Nr 2 Bst c und Erwagungsgrund 8 der Richtlinie 2011 77 EU Artikel 1 Nr 2 Bst c wird in der RL 2006 116 EG als Absatz 2a in Artikel 3 eingefugt Siehe Artikel 1 Nr 2 Bst c und Erwagungsgrund 9 bis 13 der Richtlinie 2011 77 EU Artikel 1 Nr 2 Bst c wird in der RL 2006 116 EG als Absatz 2b und 2c in Artikel 3 eingefugt Siehe Artikel 1 Nr 2 Bst c der Richtlinie 2011 77 EU hinsichtlich des neuen Artikel 3 Absatz 2c in der RL 2006 116 EG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2011 77 EU Kunstler Schutzfristen Richtlinie amp oldid 204681644