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Die Richtlinie 2004 113 EG des Rates vom 13 Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gutern und Dienstleistungen regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gutern und Dienstleistungen Die Regelungen gelten fur die Mitgliedstaaten der Europaischen Union Richtlinie 2004 113 EGTitel Richtlinie 2004 113 EG des Rates vom 13 Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gutern und DienstleistungenBezeichnung nicht amtlich GleichbehandlungsrichtlinieZweite Gender RichtlinieVierte GleichstellungsrichtlinieGleichbehandlungsrichtlinie wegen des Geschlechts ausserhalb der ArbeitsweltUnisex RichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Antidiskriminierungsrecht VerbraucherschutzGrundlage EGV insbesondere Artikel 13 Absatz 1Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 21 Dezember 2007Fundstelle ABl L 373 vom 21 12 2004 S 37 43Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Besondere Bedeutung hat die Richtlinie durch die Entscheidung des EuGH vom 1 Marz 2011 AZ C 236 09 erlangt wonach fur alle neu abzuschliessenden Versicherungsvertrage ab dem 21 Dezember 2012 die Kalkulationsbasis auf Unisex Tarifen zu beruhen hat Hierdurch wird die Vertragsfreiheit eingeschrankt Der EuGH nahm dabei auf die Richtlinie Bezug und loste die vakant gewordene Rechtssituation die es ab 2004 noch erlaubte fur eine Ubergangszeit von zunachst funf Jahren eine Abweichung vom Unisex Tarif in der nationalen Gesetzgebung zu ermoglichen wenn das Geschlecht auf Basis von relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten ein bestimmender Faktor ist 1 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Umsetzung 2 Rechtsschutz 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseZiele und Umsetzung BearbeitenDurch die Richtlinie soll ein Rahmen mit Mindestanforderungen fur die Bekampfung geschlechtsspezifischer un mittelbarer Diskriminierungen auch Belastigungen geschaffen werden beim Zugang zu und der Versorgung mit Gutern und Dienstleistungen zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mannern und Frauen in den Mitgliedstaaten Grundsatzlich unerheblich ist ob die Transaktionen in offentlichen oder privaten Bereichen stattfinden wobei das Privatleben als familienrechtlicher Bereich aussen vor bleibt Insbesondere gilt dass der Faktor Geschlecht bei der Berechnung von Pramien und Leistungen im Bereich des Versicherungswesens und verwandter Finanzdienstleistungen nicht zu unterschiedlichen Pramien und Leistungen fuhrt Auch Kosten im Zusammenhang allein Frauen betreffender Ereignisse mit Schwangerschaft und Mutterschaft durfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Pramien und Leistungen fuhren Ab dem 21 Dezember 2012 ist dies durch den europaischen Richterspruch endgultig verbindlich 2 Rechtsschutz BearbeitenDie Mitgliedsstaaten richten Stellen ein die mit der Forderung der Gleichbehandlung befasst sind Der Einhaltung der Richtlinie steht zudem der Gerichts und oder Verwaltungsweg offen Daneben sind Schlichtungsverfahren vorgesehen auch nach Erledigung einer Diskriminierungssache Geregelt werden Ausgleichs oder Ersatzpflichten Mittels Viktimisierung soll ein ungestorter Verfahrensablauf gewahrleistet werden im Falle einer Beschwerde oder anderweitigen Rechtsdurchsetzung Siehe auch BearbeitenDiskriminierungsverbot Rechtsrahmen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Europarechtlicher Hintergrund Pink TaxWeblinks BearbeitenL 373 37 Amtsblatt der Europaischen Union RICHTLINIE 2004 113 EG DES RATES vom 13 Dezember 2004 PDF Einzelnachweise Bearbeiten Gerichtshof der Europaischen Union Urteil vom 1 Marz 2011 C 236 09 EuGH Geschlechtsspezifische Pramien und Leistungen in Versicherungsvertragen diskriminierend Europaischer Gerichtshof Versicherungen mussen Unisex Tarife anbieten auf Zeit online de abgerufen am 23 August 2012Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2004 113 EG amp oldid 226382201