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Rheinische Notarkammer ist eine Notarkammer im Rheinland mit Sitz in Koln Geschichte BearbeitenDie Einrichtung von Notarkammern wurde in den Rheinlanden erstmals unter Napoleon vorgesehen und zwar durch das sogenannte Ventose Gesetz vom 16 Marz 1803 sowie die Verordnung betreffend die Notarkammern vom 24 Dezember 1803 Auf dieser Grundlage wurde fur jedes der 15 rheinischen Arrondissements eine eigene Notarkammer eingerichtet so etwa fur die Arrondissements Koln Bonn Aachen Crefeld und Cleve Mit der im Jahre 1822 erlassenen Rheinischen Notar Ordnung wurden die Notarkammern wieder abgeschafft Die 1937 erlassene Reichsnotarordnung sah wieder ortliche Notarkammern vor Dabei wurde fur die Oberlandesgerichtsbezirke Dusseldorf und Koln jeweils eine eigene Notarkammer eingerichtet Um die Einheit des rheinischen Notariats zu wahren und besser an die Arbeit des kurz zuvor aufgelosten Rheinischen Notarvereins anknupfen zu konnen errichteten die beiden Notarkammern eine gemeinschaftliche Geschaftsstelle in Koln und zwar in den Geschaftsraumen des ehemaligen Notarvereins 1 Im November 1949 entstand die Rheinische Notarkammer durch Zusammenlegung der Notarkammern Dusseldorf und Koln Die Rheinische Notarkammer zeichnet sich durch die Besonderheit aus dass sie sowohl Nur Notare als auch Anwaltsnotare im Landgerichtsbezirk Duisburg mit Ausnahme des linksrheinischen Duisburg Rheinhausen sowie im Amtsgerichtsbezirk Emmerich als Mitglieder hat Weblinks BearbeitenRheinische NotarkammerEinzelnachweise Bearbeiten Geschichte der Rheinischen Notarkammer Abgerufen am 21 November 2019 Normdaten Korperschaft GND 2019656 8 lobid OGND AKS VIAF 130826424 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rheinische Notarkammer amp oldid 219232309