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Die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein Westfalen wurde 1951 durch den damaligen Ministerprasidenten Karl Arnold per Gesetz als staatliche Auszeichnung gestiftet Die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein Westfalen grafische Darstellung 2 Form Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesinhalt 1 1 Voraussetzungen 1 2 Rettungsmedaille 1 3 Offentliche Belobigung 1 4 Verleihungsverfahren 2 Durchfuhrungsverordnung 2 1 Ermittlung der Rettungstaten 2 2 Form Beschaffenheit und Trageweise der Rettungsmedaille 2 3 Aushandigung der Rettungsmedaille 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseGesetzesinhalt BearbeitenVoraussetzungen Bearbeiten Die Rettungsmedaille ist eine staatliche Anerkennung fur die Rettung bzw versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder fur die Abwendung einer erheblichen Gefahr fur die Allgemeinheit Die Rettungsmedaille wird dabei vom Ministerprasidenten im Namen der Landesregierung ausgesprochen Dasselbe gilt auch im Falle einer offentlichen Belobigung 1 Personen jedoch denen der Schutz des Lebens aus dienstlichen oder beruflichen Grunden anvertraut wurde erhalten die Rettungsmedaille nur dann wenn sie bei der zugrunde liegenden Rettungstat ihre obliegende Pflicht erheblich uberschritten haben Rettungsmedaille Bearbeiten Die Rettungsmedaille wird nur an Personen verliehen die unter Einsatz des eigenen Lebens die Rettungstat durchgefuhrt haben wobei die Verleihung ausdrucklich auch postum erfolgen kann und zwar fur den Fall dass der Retter bei der Rettungstat todlich verungluckt ist Im Gegensatz zur Saarlandische Rettungsmedaille kann die Rettungsmedaille von Nordrhein Westfalen wiederholt an ein und dieselbe Personen verliehen werden wobei ein Rechtsanspruch auf Verleihung aber nicht besteht 2 Offentliche Belobigung Bearbeiten Die offentliche Belobigung anstatt der Rettungsmedaille wird ausgesprochen wenn der Retter ohne Einsatz des eigenen Lebens die Rettungstat ausgefuhrt hat oder der Rettungsversuch trotz Einsatz des eigenen Lebens nicht zum Erfolg gefuhrt hat Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Verleihung der Rettungsmedaille So kann z B die offentliche Belobigung auch postum erfolgen 3 Verleihungsverfahren Bearbeiten Die Vorschlage welche zur Verleihung der Rettungsmedaille fuhren konnen werden in der Regel von den Bezirksregierungen unterbreitet in deren Bereich der Retter seinen Wohnsitz hat bzw in dessen Bereich die Rettungstat ausgefuhrt wurde wenn der Retter seinen Wohnsitz ausserhalb des Bundeslandes Nordrhein Westfalen hat Eine Prufung von Amts wegen entfallt wenn die Rettungstat bereits zwei Jahre zuruckliegt Die Verleihung der Rettungsmedaille wird im Ministerialblatt bekannt gemacht die der offentlichen Belobigung im Amtsblatt der zustandigen Bezirksregierung 4 Durchfuhrungsverordnung BearbeitenDie am 27 April 2004 erlassene Durchfuhrungsverordnung regelt dann die weitere Verfahrensweise und vertieft die Verleihungskriterien So werden die Tatbestandsvoraussetzungen hinsichtlich des Landes Nordrhein Westfalen konkretisiert So besteht ein Bezug zum Bundesland nur Wenn die Rettung einer Person im Land Nordrhein Westfalen ohne Rucksicht auf Wohnsitz und Staatsangehorigkeit des Retters oder des Geretteten stattgefunden hat Rettung einer Person in einem anderen Bundesland der BRD wenn der Retter oder der Gerettete seinen Wohnsitz im Land Nordrhein Westfalen hat und in dem anderen Land die Rettung staatlich nicht anerkannt wird die Rettung einer Person im Ausland wenn der Retter seinen Wohnsitz im Land Nordrhein Westfalen hat und Rettung einer Person die ihren Wohnsitz im Nordrhein Westfalen hat im Ausland durch a einen Auslander oder b den Bewohner eines anderen Landes der Bundesrepublik wenn in diesem Land staatlich nicht anerkannt wird 5 Ermittlung der Rettungstaten Bearbeiten Die Ermittlungen der Rettungstaten die zur Verleihung der Medaille oder der offentlichen Belobigung fuhren sind von Amts wegen zu fuhren So ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt in der Pflicht zur Ermittlung in dessen Gebiet der Retter oder Gerettete seinen Wohnsitz hat wobei die Auslandsermittlung von der Bezirksverwaltung ubernommen wird Zur Klarung des Sachverhalts sind der Retter der Gerettete und etwaige Zeugen vorher anzuhoren wenn die bisherigen Sachverhalte nicht zur Klarung ausreichend sind Ob tatsachlich eine Lebensgefahr bei der Rettung bestanden hat ist im Zweifel durch einen Sachverstandigen zu klaren Im Falle einer Rettungstat im Bergbau ist das zustandige Bergamt vorher anzuhoren Die Ermittlungsergebnisse sind sodann dem Ministerprasidenten auf dem Dienstweg zuzuleiten 6 Form Beschaffenheit und Trageweise der Rettungsmedaille Bearbeiten Die Rettungsmedaille des Bundeslandes Nordrhein Westfalen ist eine runde silberne Medaille mit einem Durchmesser von 33 mm Sie zeigt auf ihrer Vorderseite das erhaben gepragte Staatswappen des Landes mit der Umschrift Nordrhein Westfalen Die Ruckseite zeigt mittig die vierzeilige Inschrift Fur Rettung aus Gefahr Die Rettungsmedaille selbst wird an einem orangefarbenen Band von 25 mm Breite getragen das an seinen Randern von einem schmalen weissen Streifen durchzogen ist 7 Es lehnt sich somit an das preussische Original von 1833 an Getragen wird die Rettungsmedaille als Bandorden an der linken Brustseite oder als Bandspange Aushandigung der Rettungsmedaille Bearbeiten Die Rettungsmedaille wird stets vom Ministerprasidenten des Bundeslandes ausgehandigt wobei die Verleihung jedoch vom Ministerprasidenten ubertragen werden kann Die Uberreichung der Urkunde uber die offentliche Belobigung erfolgt durch den zustandigen Regierungsprasidenten sofern der Ministerprasident keine andere Regelung trifft 8 Siehe auch BearbeitenRettungsmedaillen der Lander der Bundesrepublik DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 30 Marz 2004 1 Absatz 1 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 30 Marz 2004 2 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 30 Marz 2004 3 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 30 Marz 2004 4 Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten 1 Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten 3 Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten 3 Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten 4 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rettungsmedaille Nordrhein Westfalen amp oldid 210778460