www.wikidata.de-de.nina.az
Die Rettungsmedaille des Landes Mecklenburg Vorpommern wurde vom damaligen Ministerprasidenten Berndt Seite am 24 Oktober 1992 durch den Landtag gestiftet Sie ist somit eine staatliche Anerkennung fur Retter die unter Einsatz ihres eigenen Lebens Rettungstaten durchgefuhrt haben 1 Rettungsmedaille des Landes Mecklenburg Vorpommern grafische Darstellung Inhaltsverzeichnis 1 Stiftungsinhalt 1 1 Entscheidungsbefugnis 1 2 Aussehen und Beschaffenheit 2 Sonstiges 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseStiftungsinhalt BearbeitenDie Rettungsmedaille wird laut Stiftungssatzung nur an diejenigen Personen verliehen die unter besonders schwierigen mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umstanden Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben oder an solche Personen die von der Allgemeinheit eine erhebliche Gefahr abgewendet haben und dabei ein besonderes Mass an Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben Dabei kann die Verleihung der Rettungsmedaille nur einmal an ein und dieselbe Personen erfolgen Eine Mehrfachverleihung ist damit ausgeschlossen 2 Erfolgte die Rettungstat nur unter minderschwerer Lebensgefahr oder war erfolglos wird eine offentliche Belobigung ausgesprochen die gilt auch in dem Fall in dem bereits eine Rettungsmedaille fur fruhere Einsatze verliehen worden ist 3 Neben der Rettungsmedaille selber und der offentlichen Belobigung kann zudem eine Geldbelohnung gewahrt werden 4 Personen jedoch denen der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist oder wurde bzw denen die Abwendung von Gefahren von der Allgemeinheit dienstlich oder beruflich obliegen z B Feuerwehr oder Sanitatsdienstangehorige kann die Rettungsmedaille nur gewahrt werden wenn diese bei der Rettungstat das Durchschnittsmass der ihnen obliegenen Pflicht erheblich uberschritten hatten 5 Entscheidungsbefugnis Bearbeiten Die Entscheidung ob die Rettungsmedaille die offentliche Belobigung und daneben eine Geldbelohnung gewahrt wird entscheidet auf Vorschlag des Innenministers der Ministerprasident des Landes selber Er vollzieht auch deren Aushandigung Im Falle der Verleihung der Rettungsmedaille sowie bei der offentlichen Belobigung wird eine vom Ministerprasidenten unterzeichnete Urkunde dem Retter uberreicht Diese Verleihungsbefugnis kann er jedoch auch auf andere Personen delegieren Sowohl die Verleihung der Rettungsmedaille und die offentliche Belobigung werden im Amtsblatt fur Mecklenburg Vorpommern bekanntgemacht 6 Aussehen und Beschaffenheit Bearbeiten Die Rettungsmedaille wird in Silber gepragt und hat einen Durchmesser von 33 mm Auf ihrer Vorderseite wurde mittig das Staatswappen des Landes dargestellt welches von der Umschrift MECKLENBURG VORPOMMERN umgeben ist Sowohl Schriftzug als Staatswappen sind dabei erhaben gepragt Die Ruckseite der Medaille zeigt die vierzeilige Inschrift Fur Rettung aus Gefahr 7 Getragen wird die Medaille in Anlehnung an das alte Preussische Vorbild an einem orangefarbenen Band mit einer Breite von 25 mm welches an ihren Rander von einem schmalen weissen Streifen durchzogen ist 8 Sonstiges BearbeitenDie Ermittlung der Rettungstaten sowie die beizufugende Berichterstattung uber die Rettung selber sind auf dem Dienstweg an den Innenminister durch die ortliche Ordnungsbehorden zu erfolgen in dessen Bereich die Rettung stattgefunden hat Im Gegensatz dazu ist bei Rettungstaten auf See der Heimathafen des Schiffes zustandig 9 Siehe auch BearbeitenRettungsmedaillen der Lander der Bundesrepublik DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Geschafts und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 23 Oktober 1992 S 659 1 Geschafts und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 23 Oktober 1992 S 659 3 Geschafts und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 23 Oktober 1992 S 659 4 Geschafts und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 23 Oktober 1992 S 659 5 Geschafts und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 23 Oktober 1992 S 659 6 Geschafts und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 23 Oktober 1992 S 659 7 Geschafts und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 23 Oktober 1992 S 659 2 Absatz 1 Geschafts und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 23 Oktober 1992 S 659 2 Absatz 2 Gesetz und Verordnungsblatt Mecklenburg Vorpommern vom 5 Mai 1994 S 566 8 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rettungsmedaille Mecklenburg Vorpommern amp oldid 210778701