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Die Relevanzrechtsprechung bezeichnet hochstrichterlich entwickelte Grundsatze im Privatversicherungsrecht zur Milderung des Alles oder Nichts Prinzips bei Obliegenheitsverstossen von Versicherungsnehmern unter Geltung des alten Versicherungsvertragsgesetzes Nach altem Versicherungsvertragsrecht kann sich die Versicherung vor allem im Kasko Bereich vielfach auf Leistungsfreiheit berufen wenn ihr Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten verletzt hat etwa durch bewusst falsche oder unvollstandige Angaben in einer Schadensanzeige Anders als in Schadensfallen ohne Obliegenheitsverletzungen in denen er von der Versicherung Alles d h die versprochene Versicherungsleistung erhalt bekame der Versicherungsnehmer ohne die Relevanzrechtsprechung bei bestimmten Obliegenheitsverstossen Nichts wenn sich die Versicherung auf die Leistungsfreiheit beruft Dies wurde und wird da der Versicherungsnehmer in beiden Fallen seine Versicherungspramien geleistet hat vielfach als ungerecht oder zu hart empfunden Nach der Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs 1 kann der Versicherungsnehmer wenn sein Obliegenheitsverstoss fur die Versicherung ohne Folgen also ohne Relevanz geblieben ist der Leistungsfreiheit des Versicherers entgegenhalten dass seine Obliegenheitsverletzung generell ungeeignet war die Interessen der Versicherung ernsthaft zu gefahrden oder sein Verstoss auf einem minder schweren Verschulden beruht oder er uber die Folgen einer entsprechenden Obliegenheitsverletzung nicht oder nicht ordnungsgemass aufgeklart worden ist Dringt der Versicherungsnehmer mit einem dieser Grunde durch erhalt er bei einem folgenlosen Obliegenheitsverstoss wieder Alles d h die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung Das neue Versicherungsvertragsgesetz gibt das Alles oder Nichts Prinzip auf Nach neuem Versicherungsvertragsrecht kann je nach Schwere des Obliegenheitsverstosses oder des Verschuldens der Versicherungsschutz auch eingeschrankt werden ohne vollstandig zu entfallen Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 16 Januar 1970 Az R 645 68 BGHZ 53 160 164 BGH Urteil vom 24 Juni 1981 Az IVa ZR 133 80 VersR 1982 182 ff m w N Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Relevanzrechtsprechung amp oldid 195558905