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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Reisekosten sind nach naherer Massgabe der Gesetze zu erstattende Auslagen Geld eines Freiberuflers der seine Vergutung nach einer gesetzlichen Gebuhrenordnung bestimmt Unterliegt die Vergutung eines Unternehmers oder Dienstleisters der freien Vereinbarung der Parteien muss diese Vereinbarung auch Regelungen daruber treffen inwieweit Reisekosten und andere Spesen durch den Auftraggeber zu erstatten sind Erfolgt die Vergutungsregelung jedoch durch das Gesetz muss insoweit auch der Umfang des Auslagenerstattungsanspruchs gesetzlich geregelt sein Reisekosten die zur Erfullung des Auftrags notwendig sind werden dabei regelmassig zu den erstattungsfahigen Auslagen gerechnet Fur den Bereich des Notariats regeln die Nummern 32006 bis 32009 der Anlage 1 des Gerichts und Notarkostengesetzes dass der Notar fur Geschaftsreisen die er im Auftrag eines Beteiligten vornimmt Reisekosten erhalt Voraussetzung fur die Annahme einer Geschaftsreise ist dass der Zielort sich ausserhalb derjenigen Gemeinde befindet in welchem sich der Dienstsitz oder die Wohnung des Notars befinden Die Reisekosten setzen sich aus den Fahrt und Ubernachtungskosten sowie einem Tage und Abwesenheitsgeld zusammen Fur die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs erhalt der Notar eine Kilometerpauschale von derzeit 0 42 km Eine parallele Bestimmung enthalt das Rechtsanwaltsvergutungsgesetz fur die Reisekosten der Rechtsanwalte Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reisekosten Auslagen amp oldid 231169894