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Die Artikel Sporttherapie Bewegungstherapie Sport und Bewegungstherapie Rehabilitationssport und Gesundheitssport uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch in den anderen Artikeln befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Rehabilitationssport kurz Rehasport ist eine fur behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern 1 Rehabilitationssportler werden spater oft im Behindertensport aktiv Inhaltsverzeichnis 1 Therapie Konzept 2 Sozialleistung 3 Verordnung und Genehmigung 4 Anbieter Anerkennung der Gruppen Kostentrager 5 Fahrkosten 6 Einzelnachweise 7 Weitere Quellen 8 WeblinksTherapie Konzept BearbeitenRehasport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die Betroffenen mit Handicap ein 2 Ziel ist die Ausdauer und Kraft zu starken Koordination zu verbessern und das Selbstbewusstsein insbesondere auch von weiblichen Teilnehmern zu starken 3 Dies wird in Gruppen angeleitet durch speziell ausgebildete Ubungsleiter erreicht Rehabilitationssportarten sind Gymnastik Leichtathletik Schwimmen Bewegungsspiele in Gruppen wobei geeignete Elemente anderer Sportarten z B Judo Karate Taekwan Do Jiu Jitsu Entspannungsubungen eingebaut werden konnen 4 Sozialleistung BearbeitenBeim Rehasport handelt es sich um eine erganzende Massnahme nach 64 Abs 1 Nr 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX Er wird primar von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfugung gestellt und uber einen begrenzten Zeitraum bewilligt Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1 Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenubernahme fur den Rehabilitationssport Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenubernahme eine Ermessensleistung Die Kostentrager des Rehabilitationssports konnen eine gesetzliche Krankenkasse die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung sein Die Dauer der Massnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknupft Ein weiteres Ziel neben der Rehabilitation ist die Hilfe zur Selbsthilfe d h der Ubende soll trainiert und motiviert werden nach dem Ablauf der Leistung weitere Ubungen in Eigenverantwortung durchzufuhren 3 Verordnung und Genehmigung BearbeitenVerordnet werden konnen als Erstverordnung durch einen KV zugelassenen Arzt 50 Ubungseinheiten in 18 Monaten Regelfall 120 Ubungseinheiten in 36 Monaten nur bei festgelegten bzw chronischen Erkrankungen moglich 5 Diese erfolgen zu festen Zeiten in durch entsprechend qualifizierte Ubungsleiter 6 geleiteten Gruppen von max 15 Teilnehmern i d R ein bis zweimal pro Woche je nach Empfehlung Die arztlich uberwachten 7 Ubungseinheiten dauern jeweils mindestens 45 Minuten Herzsportgruppen bis 20 Teilnehmer mind 60 Minuten 8 Rehabilitationssport ist vor dem Beginn durch den Rehabilitationstrager zu bewilligen Antrag durch Verordnungsformular dies gilt auch fur Folgeverordnungen die extra zu begrunden sind 9 Im Anschluss an eine stationare medizinische Rehabilitation kann Rehasport durch den verantwortlichen Arzt der Rehaklinik fur die Dauer von sechs bis in speziellen begrundeten Fallen 24 Monaten verordnet werden Kostentrager ist dann die Rentenversicherung wobei keine weitere Genehmigung erforderlich ist Anbieter Anerkennung der Gruppen Kostentrager BearbeitenDer Rehabilitationssport wird grundsatzlich von gemeinnutzigen Vereinen angeboten in einigen Bundeslandern bspw Saarland und Bayern gibt es einzelne Angebote von gewerblichen Anbietern Leiter der Gruppen konnen nur lizenzierte Fachubungsleiter sein Eine Trainerlizenz ist begrenzt gultig und muss in bestimmten Abstanden aufgefrischt werden Die Anerkennung der Gruppen bzw Vereine erfolgt durch die jeweiligen landesspezifischen Behindertensportverbande 10 in Bayern durch die ARGE Rehabilitationssport 11 Basis fur die Anerkennung als Sozialleistung ist die Rahmenvereinbarung in der Neufassung vom 1 Oktober 2007 zwischen Gesetzlichen Krankenkassen Gesetzlicher Unfallversicherung Gesetzlicher Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte Kriegsopferversorgungals Kostentrager und dem Bundesselbsthilfeverband fur Osteoporose dem Deutschen Behindertensportverband der Deutschen Gesellschaft fur Pravention und Rehabilitation von Herz und Kreislauferkrankungen der Deutschen Rheuma Liga Bundesverband Demnach ist der Rehasport fur die Teilnehmenden kostenfrei ohne Zuzahlung Eine Mitgliedschaft bzw entsprechende Zwangsbindung uber einen bestimmten Zeitraum sowie die Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Zusatzleistungen darf vom Anbieter nicht gefordert werden Dies ist zwar wunschenswert aber stets freiwillig 12 Am 1 Januar 2011 trat die neue Rahmenvereinbarung uber den Rehabilitationssport und Funktionstraining in Kraft Danach sind Ubungen an technischen Geraten die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen z B Sequenztraininggerate Seilzuge Hantelbanke Freihanteln gefuhrte Krafttrainingsgerate Laufbander Rudergerate Crosstrainer etc mit Ausnahme des Trainings auf Radergometern in Herzsportgruppen definitiv vom Rehabilitationssport ausgeschlossen sind Nach der neuen Regelung ist Geratetraining kein Bestandteil des Rehabilitationssports und kann bzw darf somit nicht im Rahmen dessen mit Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet werden 13 Als zusatzliche Leistung des Vereins bzw Anbieters wird durch diese oft ein adaptives bzw aufbauendes Geratetraining sowie erweiterte Kursgestaltungen angeboten nur parallel im Gultigkeitszeitraum einer Verordnung Da diese Leistung separat sowohl zeitlich als auch raumlich getrennt von krankenkassenfinanzierten Rehabilitationssport erfolgt ist deren Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis und von einer privaten Zuzahlung bzw Mitgliedschaft abhangig Die Hohe der Zuzahlung hangt vom jeweiligen Umfang und des Anbieters ab und ist frei wahlbar Mit Ablauf Abrechnung oder Aufhebung der Verordnung endet diese automatisch und bindet den Teilnehmer fur keinen langeren Zeitraum Ein Anspruch auf Leistung uber diesen Zeitraum hinaus besteht nicht Bislang liess auch die alte Fassung der Rahmenvereinbarung kaum Raum fur Geratetraining als Teil des Rehabilitationssports Maximal als Erganzung und auch nur wenn dieses nicht vorrangig oder gar ausschliesslich durchgefuhrt wurde Trotzdem wird Geratetraining oft von Krankenkassen wenn vom Arzt als solches teilweise oder ausschliesslich in der Verordnung angefuhrt uberwiegend genehmigt Insofern sind diese Verordnungen als fehlerhaft im Sinne der Rahmenvereinbarung einzustufen Anbieter nehmen in solchen Fallen gerne Kontakt mit den Verbanden auf und weisen auf fehlerhafte Genehmigungen hin Des Weiteren wird dem Verband oft eine Kopie der entsprechenden Verordnung zugestellt ohne Namen bzw Versichertennummer des Mitglieds damit auch dieser die jeweilige Krankenkasse und den Arzt nachhaltig auf die Pflicht einer korrekten Genehmigung von Verordnungen hinweisen kann Die Teilnehmer haben einen Anspruch auf Teilnahme an formal und inhaltlich richtigen Angeboten des Rehabilitationssports Einen Anspruch auf bestimmte Ubungsformen Gruppen und Geratetraining jedoch haben sie nicht Fahrkosten BearbeitenEin Anspruch behinderter Menschen auf Erstattung von Kosten fur Fahrten zum Rehabilitationssport durch die GKV besteht grundsatzlich nicht 14 da Rehasport sog erganzende Leistung ist kraft Gesetzes nach 64 Abs 1 Nr 3 SGB IX die jedoch nicht durch weitere erganzende Leistungen wie Reisekosten Fahrkosten nach 64 Abs 1 Nr 5 SGB IX erganzbar ist BSG 22 04 2008 B 1 KR 22 07 R 15 Etwas anderes kann aber im Rahmen der Eingliederungshilfe gelten RehaTreff Heft Nr 4 2011 16 Einzelnachweise Bearbeiten Rahmenvereinbarung uber den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1 Oktober 2003 i d F vom 01 Januar 2007 Ziffer 2 1 Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 2 2 a b Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 2 3 Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 5 1 Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 4 4 Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 13 Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 12 Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 10 Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 16 Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 8 Gesundheitszentrum Servicezentrale GmbH ARGE REHA in Bayern Rahmenvereinbarung 2007 Ziffer 17 Rahmenvereinbarung uber den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1 Januar 2011 Ziffer 4 7 Wurm in Schell SGB IX 73 Rz 13 zu Reisekosten BSG 22 April 2008 B 1 KR 22 07 R zu Fahrkosten Fahrkosten im Rahmen der Eingliederungshilfe Weitere Quellen BearbeitenRahmenvereinbarung uber den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft fur Rehabilitation BAR in der Fassung vom 1 Januar 2011Weblinks BearbeitenWas unterscheidet den Rehasport vom Funktionstraining Reha Sport und Funktionstraining Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rehabilitationssport amp oldid 224038004