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Die Bundesarbeitsgemeinschaft fur Rehabilitation BAR e V ist eine Arbeitsgemeinschaft zur Forderung und Koordinierung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland gem 94 SGB X Sie ist eine gemeinsame Reprasentanz von der Bundesagentur fur Arbeit und der Bundeslanderder Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Deutschen Rentenversicherung der Spitzenverbande der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Sozialpartner der Bundesarbeitsgemeinschaften der Integrationsamter und Hauptfursorgestellen der Bundesarbeitsgemeinschaft der uberortlichen Trager der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Kassenarztlichen Bundesvereinigung 1969 erfolgte die Grundung der BAR auf Initiative der Sozialpartner zur Sicherstellung und Gestaltung der Rehabilitation im Gesamtsystem der sozialen Sicherung insbesondere durch Deregulierung und Dezentralisierung als bessere Alternative gegenuber der Tendenz zu staatlicher Regelung Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Aufgabe 3 Rechtsaufsicht 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDie Rehabilitation ist im deutschen gegliederten System der sozialen Sicherheit einer Vielzahl von Sozialleistungstragern zugeordnet Neben den Rehabilitationstragern gibt es im komplexen Rehabilitationswesen eine Vielzahl von weiteren Beteiligten z B Rehabilitationskliniken Berufliche Rehabilitationseinrichtungen Behinderten und Selbsthilfeorganisationen usw mit denen eine Abstimmung und Zusammenarbeit erfolgen muss Eine kontinuierliche und umfassende Rehabilitation kann nur durch Koordination und Kooperation gewahrleistet werden Es muss sichergestellt sein dass Zustandigkeitsfragen eindeutig geklart und Leistungen einheitlich erbracht werden im Einzelfall eine Verzahnung der Behandlung am Wohnort mit der Behandlung in den Rehabilitationseinrichtungen erfolgt und die inhaltliche und zeitliche Abstimmung einzelner Therapiemassnahmen gewahrleistet ist Die notwendigen Rahmenbedingungen hierfur werden bundesweit u a von der Bundesarbeitsgemeinschaft fur Rehabilitation BAR erarbeitet Aufgabe BearbeitenSatzungsgemass ist es primares Ziel und Anliegen der BAR darauf hinzuwirken dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsatzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgefuhrt werden Die BAR bemuht sich bei enger Kooperation und Koordination der beteiligten Leistungstrager mit einem interdisziplinaren Ansatz im Zusammenspiel mit Fachdisziplinen Berufsgruppen und Betroffenen um eine passende Rehabilitation In der durch das Gesetz zur Starkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV WSG eingefugten Vorschrift des 20 Abs 2a SGB IX ist festgelegt dass die Spitzenverbande der Rehabilitationstrager nach 6 Abs 1 Nr 1 und 3 bis 5 SGB IX im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft fur Rehabilitation BAR grundsatzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitatsmanagement nach 20 Abs 2 Satz 1 SGB IX sowie ein einheitliches unabhangiges Zertifizierungsverfahren vereinbaren mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitatsmanagements in regelmassigen Abstanden nachgewiesen wird Dieser 20 Abs 2a SGB IX a F wurde durch das BTHG verschoben in den 37 Abs 3 SGB IX n F Rechtsaufsicht BearbeitenDie Bundesarbeitsgemeinschaft fur Rehabilitation untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales 1 Weblinks BearbeitenBundesarbeitsgemeinschaft fur Rehabilitation BAR Die gesetzlichen Aufgaben nach 39 SGB IX Die Mitglieder der BAR e V Publikationen der BAR Gremien der BAR BEM KompassEinzelnachweise Bearbeiten Rechtsaufsicht uber die BAR 40 SGB IX Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesarbeitsgemeinschaft fur Rehabilitation amp oldid 226040590