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Die Realteilung ist eine in 1 Abs 2 VAHRG geregelte Form des im Rahmen einer Ehescheidung vom Familiengericht durchzufuhrenden Versorgungsausgleichs Bei der Realteilung wird fur den ausgleichsberechtigten Ehegatten eine Anwartschaft bei einem Trager der berufsstandischen Altersversorgung zum Beispiel Arzte Architekten Rechtsanwaltsversorgung bzw bei der privaten Rentenversicherung des ausgleichspflichtigen Ehegatten begrundet Kennzeichnend fur die Realteilung ist insoweit der Umstand dass die Anwartschaftsbegrundung im Gegensatz zum Splitting ausserhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt Moglich ist eine Realteilung nur dann wenn diese Ausgleichsform in der Satzung des jeweiligen Versorgungstragers vorgesehen ist Durch die Realteilung wird zu Gunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten die Halfte des Wertunterschiedes der von beiden Ehegatten wahrend der Ehezeit erworbenen Anwartschaften entweder beim Versorgungstrager des Ausgleichspflichtigen oder bei einem weiteren Trager zum Beispiel eigener Versorgungstrager des Ausgleichsberechtigten begrundet Das BMJ Bundesministerium der Justiz hat einen ersten Entwurf eines Gesetzes zum Versorgungsausgleich in Abstimmung 31 August 2007 der spatestens zum 1 Juli 2008 Inkrafttreten soll Das neue Gesetz wird die Durchfuhrung des Versorgungsausgleichs im Hinblick auf die Anrechte auf betriebliche Altersversorgung zum Beispiel Direktzusagen Direktversicherungen Unterstutzungskassen Pensionskassen Pensionsfonds und privater Altersvorsorge zum Beispiel Riester Rente Rentenversicherungen wesentlich andern Dabei steht eine Verbesserung der Rechtsposition vor allem der Ehefrauen im Vordergrund die bei der bisherigen Methodik haufig schlechter gestellt wurden Ziel ist eine grossere Fairness und Transparenz Die Probleme bei der Umwertung der kunftigen Versorgungsleistungen Barwertverordnung die heute uber die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen werden sollen vermieden werden Durch die Anwendung der Realteilung Halbteilungsgrundsatz interne Teilung aller Versorgungsanwartschaften soll daruber hinaus nicht mehr wie bisher erst im moglicherweise 30 Jahre in der Zukunft liegenden Versorgungsfall wenn die Hohe des Versorgungsanspruchs feststeht die Teilung vorgenommen werden sondern bereits zeitnah im Scheidungsverfahren Dies soll durch Einraumung eines unmittelbaren Versorgungsanspruchs zugunsten des geschiedenen Partners gegen den Versorgungstrager damit also real bzw intern geschehen und nicht mehr wie bisher durch einen rein schuldrechtlichen Anspruch gegen den Versorgungsberechtigten den geschiedenen Ehegatten Zugleich sollen den Ehepartnern weitere Optionen auf einvernehmliche Vereinbarungen die auch externe Teilungen mit Zustimmung der Versorgungstrager vorsehen konnen eingeraumt werden Siehe auch BearbeitenQuasisplitting besondere Form des Versorgungsausgleichs erweitertes Splitting vom Familiengericht durchzufuhrender Versorgungsausgleich Weblinks BearbeitenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4177155 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Realteilung Familienrecht amp oldid 213665792