www.wikidata.de-de.nina.az
Ein qualifiziertes Zertifikat ist gemass Verordnung EU Nr 910 2014 davor EG Richtlinie 1999 93 EG Signaturrichtlinie ein digitales Zertifikat das die folgenden Anforderungen erfullt Es muss die folgenden Inhalte besitzen 1 Angabe dass das Zertifikat als qualifiziertes Zertifikat ausgestellt wird Angabe des Ausstellers und des Staates in dem er niedergelassen ist Name des Inhabers oder ein Pseudonym das als solches zu identifizieren ist gegebenenfalls weitere Attribute des Inhabers Signaturprufschlussel des Inhabers Beginn und Ende der Gultigkeitsdauer des Zertifikats Seriennummer des Zertifikats die fortgeschrittene elektronische Signatur des ausstellenden Zertifizierungsdiensteanbieters gegebenenfalls Beschrankungen des Geltungsbereichs des Zertifikats und gegebenenfalls Begrenzungen des Wertes der Transaktionen fur die das Zertifikat verwendet werden kann Der Aussteller muss die Anforderungen der Richtlinie an die Zuverlassigkeit und die Sicherheit seiner Zertifizierungsdienste erfullen 2 Diese Definition des qualifizierten Zertifikates wurde sinngemass in die nationalen Signaturgesetze der Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaft und die anderen Staaten des Europaischen Wirtschaftsraumes insbesondere in das deutsche Signaturgesetz das osterreichische Signaturgesetz und das liechtensteinische Signaturgesetz ubernommen Die landerspezifischen Anforderungen an die Zertifizierungsdiensteanbieter die qualifizierte Zertifikate ausstellen konnen sich dabei jedoch wesentlich unterscheiden Abweichend zu den Anforderungen der Richtlinie mussen in Deutschland qualifizierte Zertifikate mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein Qualifizierte Zertifikate ermoglichen die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen die einer eigenhandigen Unterschrift gleichgestellt sind Die Ausgabe von qualifizierten Zertifikaten unterliegt der Uberwachung einer zustandigen Behorde In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur fur Elektrizitat Gas Telekommunikation Post und Eisenbahnen ehemals RegTP in Osterreich die Telekom Control Kommission TKK als Teil der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH RTR In vielen Landern unter anderem in Deutschland und Osterreich konnen sich Aussteller von qualifizierten Zertifikaten bei der zustandigen Behorde akkreditieren lassen Diese Akkreditierung ist freiwillig wird aber fur die Verwendung der Zertifikate in manchen Bereichen z B im Sozialversicherungswesen gefordert Die Bundesnetzagentur und die RTR betreiben jeweils eine nationale Wurzelzertifizierungsinstanz Root CA fur qualifizierte Zertifikate Weblinks BearbeitenListe der Zertifizierungsdiensteanbieter in Deutschland die qualifizierte Zertifikate ausstellen Liste der Zertifizierungsdiensteanbieter in Osterreich die qualifizierte Zertifikate ausstellenEinzelnachweise Bearbeiten Signaturrichtlinie Anhang I Anforderungen an qualifizierte Zertifikate Memento vom 26 Dezember 2007 im Internet Archive Signaturrichtlinie Anhang II Anforderungen an Zertifizierungsdiensteanbieter die qualifizierte Zertifikate ausstellen Memento vom 13 November 2007 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Qualifiziertes Zertifikat amp oldid 235516595