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Der Promotionsverband der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg kurz Promotionsverband Baden Wurttemberg 1 ist eine Korperschaft des offentlichen Rechts in Baden Wurttemberg mit eigenstandigem Promotionsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Mitglieder des Verbandes 3 Aufgabe und Struktur 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenNachdem den Fachhochschulen in Baden Wurttemberg die Forschung als Hochschulaufgabe ubertragen wurde und die Fachhochschulen als Hochschulen fur angewandte Wissenschaften zu wissenschaftlichen Hochschulen fortentwickelt wurden hat der Gesetzgeber in Baden Wurttemberg 2014 mit der Einfuhrung des 76 Abs 2 Landeshochschulgesetz Baden Wurttemberg die gesetzliche Grundlage fur den Verband geschaffen 2 3 Seitdem hatten die Hochschulen in Baden Wurttemberg ihre Forschungsleistung weiter ausgebaut 4 Im Mai 2022 wurde von den staatlichen Fachhochschulen zusammen mit drei kirchlichen Hochschulen mit der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionsverbandes der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg die neue Korperschaft des offentlichen Rechts konstituiert 1 Das von Universitaten unabhangige Promotionsrecht wurde der Korperschaft im September 2022 durch die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer mit der Verordnung des Wissenschaftsministeriums uber die Verleihung des Promotionsrechts an den Promotionsverband der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg verliehen 5 nachdem zuvor der Wissenschaftsausschuss des Landtags von Baden Wurttemberg seine Zustimmung erteilt hatte 6 Die Verleihung erfolgte lediglich an den Verband und nicht an die Fachhochschulen selbst Es ist zunachst bis Ende des Jahres 2029 befristet Bis dahin soll eine Evaluation zeigen ob das Promotionsrecht verlangert wird 7 Mitglieder des Verbandes BearbeitenMitglieder und zugleich Grundungsmitglieder 8 des Verbandes sind 21 staatliche und drei kirchliche Hochschulen in Baden Wurttemberg Hochschule Aalen Hochschule Albstadt Sigmaringen Hochschule Biberach Hochschule Esslingen Evangelische Hochschule Freiburg Katholische Hochschule Freiburg Hochschule Furtwangen Hochschule Heilbronn Hochschule Karlsruhe Hochschule fur offentliche Verwaltung Kehl Hochschule Konstanz Technik Wirtschaft und Gestaltung Hochschule fur offentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Evangelische Hochschule Ludwigsburg Hochschule Mannheim Hochschule fur Wirtschaft und Umwelt Nurtingen Geislingen Hochschule Offenburg Hochschule Pforzheim Hochschule Ravensburg Weingarten Hochschule Reutlingen Hochschule fur Forstwirtschaft Rottenburg Hochschule fur Gestaltung Schwabisch Gmund Hochschule der Medien Stuttgart Hochschule fur Technik Stuttgart Technische Hochschule UlmAufgabe und Struktur BearbeitenZweck des Verbands ist entsprechen der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionsverbandes der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Weiterentwicklung der angewandten Wissenschaften 1 Fur Aufgabenerfullung hat der Promotionsverband ein Promotionszentrum eingerichtet bei dem einerseits forschungsstarke Hochschullehrer der Mitgliedshochschulen und die vom Promotionszentrum angenommene Doktoranden Mitglied sind Uber die Aufnahme der Hochschullehrer und der Doktoranden entscheidet das Promotionszentrum selbst Es wurde beim Promotionszentrum ein Senat eingerichtet der unter anderem die Aufgaben des Senats an Hochschulen im Promotionsverfahren wahrnimmt und beispielsweise Promotionsordnungen beschliesst aber auch uber neue Mitglieder der Hochschullehrergruppe entscheidet und daher uber die Professorenmehrheit verfugt 9 Ausserdem gliedert sich das Promotionszentrum in vier Forschungseinheiten denen die Hochschullehrer zugeordnet sind Forschungseinheit I Sozial Verhaltens und Wirtschaftswissenschaften Forschungseinheit II Lebenswissenschaften Biotechnologie und Medizintechnik Forschungseinheit III Informatik und Elektrotechnik Ingenieurwissenschaften II Forschungseinheit IV Ingenieurwissenschaften 10 Das Promotionsrecht ist auf die Fachgebiete der Forschungseinheiten beschrankt 9 Weitere Organe sind die Verbandsversammlung der die Mitgliedshochschulen angehoren und der Zentrale Konvent der Doktoranden dem alle Doktoranden des Verbandes angehoren 9 Literatur BearbeitenLukas C Gundling Zum Promotionsverband der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften in Baden Wurttemberg In Zeitschrift fur Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht ZLVR 2 2023 S 45 55 online Weblinks BearbeitenHomepage des Promotionsverbandes Baden WurttembergEinzelnachweise Bearbeiten a b c Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionsverbandes der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg vom 24 Mai 2022 GABl 2022 419 GBl 2014 S 99 LT Drs 15 4684 vom 4 Februar 2014 S 169 online HAW bekommen Promotionsrecht in Baden Wurttemberg Beitrag von Forschung amp Lehre vom 17 Juni 2022 Hochschulen fur Angewandte Wissenschaften erhalten Promotionsrecht Pressemitteilung vom 21 September 2022 auf baden wurttemberg de Verordnung des Wissenschaftsministeriums uber die Verleihung des Promotionsrechts an den Promotionsverband der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg GBl Nr 31 2022 S 494 Letzte Wissenschaftsausschusssitzung fur Ministerin Theresia Bauer Promotionsrecht an den Hochschulen fur angewandte Wissenschaften auf den Weg gebracht Pressemitteilung Nr 110 2022 vom 21 September 2022 auf landtag bw de Gundling ZLVR 2023 S 48 f 1 Abs 1 der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des Promotionsverbandes der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg siehe auch Gundling ZLVR 2023 S 46 a b c Gundling ZLVR 2023 S 47 f 4 der Satzung des Promotionszentrums des Promotionsverbands der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg vom 19 September 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Promotionsverband der Hochschulen fur angewandte Wissenschaften Baden Wurttemberg amp oldid 235280112