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Privilegierte Bauvorhaben sind Bauvorhaben die auch im Aussenbereich also den Flachen fur die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht und die ausserhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen zulassig sind Ihre Zulassigkeit steht lediglich unter dem Vorbehalt des Entgegenstehens offentlicher Belange und einer ausreichenden Erschliessung Die Privilegierten Bauvorhaben stellen damit eine Ausnahme vom Grundsatz gemass 35 Baugesetzbuch BauGB dar dass der Aussenbereich vor baulicher oder sonstiger Inanspruchnahme zum Beispiel durch Freizeitnutzungen und damit allgemein vor Zersiedelung geschutzt werden soll Im Unterschied hierzu stehen die nicht privilegierten sonstigen Vorhaben 35 Abs 2 deren Zulassigkeit bereits scheitert wenn offentliche Belange nur beeintrachtigt werden Eine Zwischengruppe stellen die teilprivilegierten Bauvorhaben begunstigte Vorhaben nach 35 Abs 4 dar 35 Abs 1 BauGB nennt abschliessend acht Arten von privilegierten Vorhaben und zwar solche die einem land oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen der offentlichen Versorgung mit Elektrizitat Gas Telekommunikationsdienstleistungen Warme und Wasser der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Aussenbereich ausgefuhrt werden sollen der Erforschung Entwicklung oder Nutzung der Wind oder Wasserenergie dienen der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebes nach Nummer 1 oder 2 oder eines Betriebes nach Nummer 4 der Tierhaltung betreibt sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das offentliche Versorgungsnetz dienen der Erforschung Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfalle dienen der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient a in an und auf Dach und Aussenwandflachen von zulassigerweise genutzten Gebauden wenn die Anlage dem Gebaude baulich untergeordnet ist oder b auf einer Flache langs von aa Autobahnen oder bb Schienenwegen des ubergeordneten Netzes im Sinne des 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern gemessen vom ausseren Rand der Fahrbahn 1 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen fur die erneuerbaren Energien im Stadtebaurecht Abgerufen am 30 Januar 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privilegiertes Bauvorhaben amp oldid 239270870