www.wikidata.de-de.nina.az
Warenverkehrsbescheinigungen WVB sind Dokumente die im internationalen Handelsverkehr Verwendung finden Sie dienen hauptsachlich der Bescheinigung der praferenziellen Ursprungseigenschaften von Gutern um bei der Einfuhrverzollung dieser Waren im Bestimmungsland eine Befreiung oder Verminderung der Einfuhrzolle zu erreichen Die in diesem Zusammenhang zu erwahnenden Ursprungszeugnisse UZ haben im Gegensatz zu WVBs keine reduzierende Wirkung auf Abgaben und Zolle Die rechtliche Basis dieser Bescheinigungen finden sich in den unterschiedlichen bi multilateralen Handelsabkommen Freihandelsvertrage zwischen den jeweiligen Handelslandern Diese Abkommen beruhen auf Gegenseitigkeit Ausnahme s u GSP Form A Form B und decken mit Ausnahme von Agrarerzeugnissen alle Warengattungen ab Um eine WVB ausstellen zu konnen mussen die aus einem Vertragsstaat zu exportierenden Waren die Ursprungsregeln erfullen die in den spezifischen Listenbedingungen Anhange der jeweiligen Vertrage aufgefuhrt sind Ursprungsregeln sind anders als bei einer Zollunion in Freihandelszonen erforderlich weil kein gemeinsamer Aussenzolltarif besteht Das Erstellen oder Vorlegen einer WVB ist behordlich nicht zwingend vorgeschrieben jedoch werden dann bei einer Einfuhrverzollung entsprechende Zolle erhoben Fur das Einhalten der jeweiligen Vorschriften und das Uberprufen von ausgestellten WVB sind die nationalen Zollverwaltungen zustandig Inhaltsverzeichnis 1 WVB Versionen Auswahl 1 1 Ursprungszeugnis UZ 1 2 Lieferantenerklarung Langzeitlieferantenerklarung LE LLE 1 3 Ursprungserklarung UE 1 4 Ursprungserklarung mit Bewilligungsnummer 1 5 EUR 1 1 6 EUR Med Aquivalent zu EUR 1 1 7 Sonderfall A TR Zollunion EU Turkei 1 8 GSP Form A 2 Grundsatzliche Regelungen 2 1 Direktbeforderungsklausel 2 2 Territorialitatsprinzip 2 3 Dokumentationsprinzip 2 4 Gultigkeitsfristen 2 5 Nachtragliche Ausstellung 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseWVB Versionen Auswahl BearbeitenUrsprungszeugnis UZ Bearbeiten Ursprungszeugnisse dienen im Gegensatz zu den anderen Bestatigungen nicht dem Befreien oder Mindern der Einfuhrzolle Das UZ bestatigt lediglich den Nationalen Ursprung einer Ware Dieses UZ ist einfacher zu erreichen als ein entsprechender Praferenzieller Ursprung UZ werden im Gegensatz zur EUR 1 nicht von Zollbehorden beglaubigt sondern auf Antrag des Exporteurs von den jeweils ortlich zustandigen Handelskammern ausgestellt Es sind dabei die jeweiligen Bestimmungen des Bestimmungslandes zu beachten So verlangen z B einige Lander eine zusatzliche Beglaubigung des UZ durch ihre Botschaften im Abgangsland oder es wird generell zwingend die Vorlage eines UZ vorgeschrieben Die UZ stellen somit fur diese Lander ein nicht tarifares Handelshemmnis dar und dienen so rein der Kontrolle von Warenstromen zwischen den Handelslandern Lieferantenerklarung Langzeitlieferantenerklarung LE LLE Bearbeiten Lieferantenerklarungen sind WVB im Binnen EU Handel fur Einzellieferungen Mit der LE bestatigt der Lieferant dem gleichfalls in der EU ansassigen Handelspartner die praferenziellen Eigenschaften des gelieferten Gutes Sollte die Ware anschliessend aus dem Binnenmarkt der EU exportiert werden mussen UE oder Eur 1 o a erstellt werden und dafur sind diese Lieferantenerklarungen des Vorlieferanten erforderlich Langzeitlieferantenerklarungen LLE sind Bestatigungen fur regelmassige Lieferungen Sie sind ab dem Ausstellungstag max 24 Monate in die Zukunft und 12 Monate ruckwirkend gultig 1 Ursprungserklarung UE Bearbeiten Der Exporteur von Waren kann auf seiner Handels Rechnung auch eine sogenannte Ursprungserklarung vermerken Allerdings gilt diese nur bis zu einer Wertgrenze von 6 000 Euro oder 10 300 CHF Die Wertgrenze gilt hierbei pro Sendung und nicht pro Rechnung Dokument Enthaltene Drittlandwaren sind bei dieser Wertgrenze nicht zu berucksichtigen sie mussen aber in jedem Fall klar ersichtlich als nicht praferenzbegunstigt auf dem Handelspapier gekennzeichnet werden Der exakte und immer einzuhaltende Wortlaut der UE ist zwingend vorgeschrieben Die unterschiedlichen FHA haben aber hierzu teilweise differierende Vorschriften Beispiel Der Ausfuhrer der Waren EA Nr XXX auf die sich dieses Handelspapier bezieht erklart dass diese Waren soweit nicht anders angegeben praferenzbegunstigte XY Ursprungswaren sind UEs mussen zwingend mit einer original Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person des Exporteurs und im Moment der Einfuhrverzollung vorliegen Eine nachtragliche Einreichung ist i d R nur nach vorheriger Genehmigung bzw Anmeldung beim zustandigen Zollamt moglich Ursprungserklarungen durfen nur ausgestellt werden wenn alle notigen Vordokumente vorliegen z B LE LLE oder Import Zollquittungen fur Zwischenhandler oder Kalkulationslisten fur Produzenten gt Ausnahmen fur die original Unterschriften sind je nach FHA moglich Auch ist es moglich sich als Ermachtigter Ausfuhrer zu registrieren diese sind dann von der Leistung der Original Unterschrift befreit Hierzu muss dann aber die erteilte Bewilligungsnummer des Exporteurs zwingend im Text der UE angefuhrt werden Ursprungserklarung mit Bewilligungsnummer Bearbeiten Hat der Hersteller oder Versender von Waren den zollrechtlichen Status eines EA Ermachtigter Ausfuhrer so ist die Wertobergrenze der normalen UE aufgehoben Der EA erklart auf seiner Handels Rechnung wiederum mit einer zwingend vorgeschriebenen Formulierung und seiner Bewilligungsnummer an der richtigen Stelle der Formulierung die Praferenzbegunstigung Auch die Pflicht zur Original Unterschrift ist aufgehoben Die Erteilungspraxis und die Vergabe dieser Bewilligung sind jeweils national geregelt Anmerkung Ein vorhandener zollrechtlicher Status ZA zugelassener Ausfuhrer ermachtigt nicht zur vereinfachten Ausstellung von Ursprungserklarungen Zugelassene Ausfuhrer geniessen nur Vorteile bezuglich der Verfahrensweisen der Deutschen Ausfuhrerklarung Abfertigung EUR 1 Bearbeiten Ist der Hersteller oder Versender von Waren kein EA Ermachtigter Ausfuhrer und ubersteigt die Lieferung die Wertobergrenze von 6 000 Euro so ist fur das Erhalten der Praferenzbegunstigung das Formular EUR 1 zu erstellen Das Formular EUR 1 ist ein definiertes Zolldokument das grundsatzlich vor Export der Sendung i d R vom zustandigen Zollamt des Exporteurs legalisiert gestempelt werden muss Das Erstellen der EUR 1 kann unter Einhaltung lokaler Bestimmungen auch durch beauftragte Dienstleister erfolgen Der Gultigkeitsraum ist im weitesten Sinne durch die Lander der Europaischen Praferenzsysteme EU EWR EFTA definiert Im Rahmen der Pan Europaischen Kumulation wurde fur den Gesamt Wirtschaftsraum vereinbart dass alle gegenseitig bestehenden Vertrage zwischen den Teilnehmern in Gegenseitigkeit fur alle Gultigkeit erreichen Bestehende Ausschluss Klauseln wurden dabei ausser Kraft gesetzt z B Direkt Beforderung gleichfalls wurde die volle Kumulation aller Wertschopfungsschritte eines Produktionsprozesses untereinander moglich EUR Med Aquivalent zu EUR 1 Bearbeiten Der Europaische Praferenzraum wurde im Rahmen des EUR MED Abkommens zwischen den Staaten der Paneuropaischen Kumulation und den Afrikanischen und Arabischen Mittelmeeranrainer erweitert Die Regelungen des EUR MED Abkommens weisen in den Kumulationsbestimmungen einige spezifische Besonderheiten zu den sonstigen Aussenhandelsvertragen auf Wird eine Praferenzbehandlung im Rahmen des EUR Med Abkommens beantragt muss entweder eine speziell erweiterte Version der UE vorliegen oder bei Uberschreiten der Wertgrenzen das spezielle Formular EUR MED verwendet werden Sonderfall A TR Zollunion EU Turkei Bearbeiten Das Formular A TR dient ausschliesslich fur den Versand zwischen der EU und der Turkei und ist nur noch fur ursprunglich importierte Drittlandwaren oder nicht praferenzbegunstigte Waren notig Mit diesem Dokument bestatigen sich die Vertragsstaaten dass die verzeichnete Ware bereits vorrangig im gemeinsamen Zollgebiet einfuhrbehandelt und mit Zollen belegt wurde Zollunion Fur praferenzielle Ursprungswaren im Sinne der EUR MED Abkommen ist dies automatisch uber die UE oder Eur 1 gegeben GSP Form A Bearbeiten Das GSP General System of Preferences Form A ist eine einseitig gewahrte Praferenz der weiter entwickelten Industrie Lander fur Entwicklungsgebiete im Rahmen des GATT und der WTO Es wird hierbei zwischen GSP Landern z B Indien VR China und LDC Landern Least Developed Countries unterschieden Die Einsparungen fur Einfuhren aus GSP Landern liegen normalerweise bei 50 fur Einfuhren aus LDC Landern bis zu 100 des Zollansatzes Die Gultigkeit kann nach Land und Zolltarifnummer Warengattung eingeschrankt oder ausgeschlossen werden So sind z B Form A aus der VR China bei Einfuhren von Bekleidung Textilien Schuhen und verwandten Waren generell nicht anerkannt Grundsatzliche Regelungen BearbeitenDirektbeforderungsklausel Bearbeiten In allen Varianten der Aussenhandelsvertrage ist die Direktbeforderungsklausel verbindlich Die Ware muss ohne zwischenliegende Zoll Behandlung in einem Drittland nicht Vertragsstaat direkt zwischen den Vertragslandern befordert werden ungebrochener Zolltransit Bsp Waren aus Bangladesh LDC Land werden von einem EU Handler zollfrei in die EU eingefuhrt Bei einem anschliessenden Weiterverkauf z B an einen Schweizer Handler fallen bei der folgenden Schweizer Einfuhrverzollung die vollen Zollabgaben an weil der Transit durch die Einfuhrbehandlung in der EU gebrochen wurde Territorialitatsprinzip Bearbeiten Das ebenfalls grundsatzlich zu beachtende Territorialitatsprinzip beschrankt die Gultigkeit auf das geographische Gebiet der Vertragspartner Eine auch nur zeitweise Behandlung in einem nicht beteiligten Drittland lasst die Praferenzberechtigung unwiederbringlich erloschen Bsp Die Schweiz und die EU haben inhaltlich nahezu identische Vertrage mit Mexiko abgeschlossen Schweizer Ursprungswaren verlieren bei einem Versand z B uber ein EU Zwischenlager ihre Praferenzeigenschaften falls dieser Versand im Rahmen der EU Schweiz Vertrage mit einer definitiven Einfuhrverzollung in der EU erfolgt Dokumentationsprinzip Bearbeiten Praferenzen werden grundsatzlich nur anerkannt wenn die dafur vorgeschriebenen Dokumente vollstandig und gultig vorliegen Gultigkeitsfristen Bearbeiten Die verschiedenen WVB haben unterschiedliche Gultigkeitsfristen diese variieren je nach den beteiligten Lander und der betroffenen Vertrage UE und Eur 1 sind i d R 4 Monate gultig wahrend das Form A i d R 6 Monate gultig ist Nachtragliche Ausstellung Bearbeiten Eine nachtragliche Ausstellung von WVBs nach Warenexport ist moglich Das nachtraglich ausgestellte EUR 1 oder ahnliche Dokumente mussen zwingend den zollamtlich bestatigten Vermerk Nachtraglich Ausgestellt im Feld 4 gt Bemerkungen lt des Dokumentes tragen Die nachtragliche Anmeldung der Praferenzbehandlung wenn die Ware bereits abgefertigt den Zollabfertigungsplatz verlassen hat ist oft nicht moglich Literatur BearbeitenMetin Akyurek Das Assoziationsabkommen EWG Turkei in der Google Buchsuche Kurt Grohspietsch Rolf Wilberg Prufung und Nachweis im Bereich der Praferenzen In ZfZ 1978 258 ff Eberhard Dorsch Protokoll Nr 3 und nationales Recht In Zeitschrift fur Zolle und Verbrauchsteuern ZfZ 1985 130 ff Hans Peter Duric Die Freihandelsabkommen EG Schweiz Die rechtliche Problematik 3 Auflage 1998 Freiburg D Hans Peter Duric Hans Schmid Horst Hildebrand Prufung des Antrags auf Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung In ZfZ 1979 295 ff 331 ff Hans Peter Duric Rechtsgrundlage fur feststellenden Verwaltungsakt In ZfZ 2007 38 f Hartwig Schulz Ursprungsregelung der Freihandelsabkommen EWG EFTA 7 Auflage 1991 Verlag Purschke und HenselWeblinks BearbeitenWarenursprung und Praferenzen online WUP Online Angebot der deutschen Zollverwaltung 1 2 Vorlage Toter Link www ezv admin ch Formulierungen von Ursprungserklarungen in verschiedenen Sprachen bezogen auf die Schweizer Aussenhandelsabkommen Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven Einzelnachweise Bearbeiten Langzeit Lieferantenerklarungen Zoll de abgerufen am 13 Dezember 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Warenverkehrsbescheinigung amp oldid 234135856