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Unter Positiverklarung wird im Kreditwesen die in einem Kreditvertrag durch den Kreditnehmer abzugebende Verpflichtung verstanden einem Kreditinstitut bestimmte Kreditsicherheiten zur Verfugung zu stellen wenn die hierzu im Kreditvertrag beschriebenen Voraussetzungen oder Ereignisse eingetreten sind Die Positiverklarung gehort zu den Covenants Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Positiverklarung bei Financial covenants 3 Nachbesicherungsrecht aus den AGB 4 Positiverklarung in der Insolvenz 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenPositiv und Negativerklarung haben gemeinsam dass der Schuldner uber freies unbelastetes Vermogen verfugt und der Glaubiger bei Blankokrediten auf den Fortbestand dieser Vermogenssituation vertraut Wahrend Negativerklarungen insbesondere darauf abzielen dass der Schuldner kunftig bestimmte Handlungen zu unterlassen hat die etwa sein Vermogen schmalern verpflichten sich Kreditnehmer bei Positiverklarungen zur Vornahme einer konkret bezeichneten Rechtshandlung etwa der Bestellung von Kreditsicherheiten Beide sind keine Kreditsicherheiten da dem Glaubiger der Zugriff auf Vermogen oder haftende Dritte verwehrt ist Der Ubergang von Negativ zu Positiverklarung ist fliessend sodass die Positivklausel durchaus auch Bestandteil einer Negativklausel sein kann Die Positiverklarung gehort anders als die Negativerklarung nicht zu den Kernbestandteilen der von der LMA entwickelten Muster fur internationale Kreditvertrage Positiverklarung bei Financial covenants BearbeitenUnbesicherte Kredite werden insbesondere im Hinblick auf das unbelastete Vermogen des Kreditnehmers und dessen Bonitat gewahrt Damit dieser Status quo auch wahrend der Kreditlaufzeit erhalten bleibt werden als Covenants zwei Instrumente eingesetzt Einerseits stellt die Negativerklarung sicher dass spatere Glaubiger den gleichen Rang erhalten und dass dem Kreditnehmer ein absolutes Besicherungsverbot fur kunftige Schulden ausgesprochen wird Andererseits verpflichtet sich der Kreditnehmer in der Positivklausel bei Verschlechterung seiner Bonitat der Bank bestimmte Kreditsicherheiten aus seinem Vermogen zur Verfugung zu stellen Um Bonitatsschwankungen messbar zu machen und zu objektivieren konnen sie an bestimmte Financial Covenants geknupft werden Hierzu bieten sich insbesondere das Rating einer Ratingagentur eine bestimmte Verschuldungshohe oder die Eigenkapitalquote eines Unternehmens an Verschlechtern sich diese aus dem Jahresabschluss des Kreditnehmers entwickelten Kennziffern unter eine genau definierte Schwelle so wird dieses Ereignis als Ausloser trigger fur die Anwendung der Positiverklarung angesehen Dann lost dieses Ereignis automatisch also ohne weitere Rechtshandlungen die Verpflichtung des Kreditnehmers zur Bestellung der hierfur konkret definierten Kreditsicherheit zugunsten der Bank aus Sinkt mithin die Eigenkapitalquote unter den vertraglich festgelegten Schwellenwert so entsteht gleichzeitig der Anspruch auf Sicherheitenbestellung Nachbesicherungsrecht aus den AGB BearbeitenDie AGB sehen in Ziff 13 AGB Banken Ziff 22 Nr 1 AGB Sparkassen einen Nachbesicherungsanspruch vor wonach die Bestellung oder Verstarkung von Kreditsicherheiten aufgrund einer Veranderung der Risikolage beim Kunden erforderlich wird Dieses Nachbesicherungsrecht ist eine Art der Positiverklarung die fur alle Kundenbeziehungen gelten soll bei denen keine kreditvertraglichen Positiverklarungen vereinbart wurden Nach herrschender Meinung ist dieser aus den AGB resultierende Anspruch nicht von vorneherein auf eine bestimmte Sicherheit sondern allgemein auf die Stellung bankmassiger Sicherheiten gerichtet sodass dem Schuldner die freie Wahl unter verschiedenen Vermogensbestandteilen bleibt Es handelt sich damit um eine so genannte inkongruente Deckung 1 Derartige inkongruente Kreditsicherheiten sind insolvenzrechtlich anfechtbar und mussen von dem betroffenen Kreditinstitut in der Insolvenz des Kreditnehmers herausgegeben werden Damit ist der Nachbesicherungsanspruch und die hiernach bestellte Sicherheit nur solange rechtlich einwandfrei wie es nicht zur Insolvenz des Kunden kommt Positiverklarung in der Insolvenz BearbeitenDie konkret bereits in einem Kreditvertrag bestellten Kreditsicherheiten stellen in der Regel eine kongruente Deckung dar und sind deshalb insolvenzfest Dem Glaubiger steht daher in der Insolvenz des Kreditnehmers das Recht auf abgesonderte Befriedigung nach 50 InsO mit der Folge zu dass ihm die Erlose der Sicherheitenverwertung zufliessen Die aufgrund einer Positiverklarung bestellten Kreditsicherheiten wurden indes erst nachtraglich vereinbart wahrend im zugehorigen Kreditvertrag zunachst keine Kreditsicherheiten bestellt worden sind Die zeitliche Verzogerung bei der nachtraglichen Bestellung von Sicherheiten kann als Indiz einer inkongruenten Deckung gewertet werden zumal die diese Sicherheitenbestellung auslosenden Ereignisse auf eingetretenen Bonitatsproblemen beruhen Damit dies nicht geschieht muss der aus einer Positivklausel resultierende Verpflichtungsgegenstand in einer ganz bestimmten Sicherheit bestehen 2 Der Anspruch der Bank muss sich auf eine konkret zu bestellende Sicherheit richten 3 Sind mehrere Vermogensgegenstande vorhanden so muss die Positiverklarung die spater zu bestellende Kreditsicherheit genau bezeichnen und beschreiben sodass sie klar identifizierbar ist und sich von den anderen Vermogensgegenstanden unterscheiden lasst Die Sicherheit muss so konkretisiert sein dass von vorneherein feststeht auf welchem von mehreren Grundstucken sie bestellt werden soll und welchen Rang sie hier einnehmen wird 2 Dann handelt es sich in der Regel um eine kongruente Deckung Die Entgegennahme einer inkongruenten Deckung indes gilt als starkes Beweiszeichen bezuglich der Kenntnis des Kreditinstituts fur eine Glaubigerbenachteiligungsabsicht 4 Eine nachtragliche Besicherung die aus einer Positiverklarung resultiert und im Wege der Zwangsvollstreckung durch den Glaubiger erlangt wird ist inkongruente Sicherung 5 Siehe auch BearbeitenDefault Klausel Pari passu KlauselEinzelnachweise Bearbeiten BGH WM 1981 150 a b Heinz Georg Bamberger Recht der Sanierungsfinanzierung 2005 S 229 BGH ZIP 2000 S 82 f BGH ZIP 2000 S 82 f BGH ZIP 2003 808 809 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Positiverklarung amp oldid 201771395