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Als Pflanzrecht wird das fur eine landwirtschaftliche Flache zeitlich befristet bestehende Recht bezeichnet Weinreben betrifft nur Keltertrauben dort zu pflanzen Dieses Pflanzrecht wird in EU Verordnungen und in den Weingesetzen der Mitgliedsstaaten der Europaischen Union geregelt Die Gesamtflache auf der Weinreben erlaubt sind ist begrenzt Verantwortlich fur die Durchfuhrung der Genehmigungsverfahren fur Neu oder Wiederbepflanzungen bzw Erwerben eines Pflanzrechtes sind in Deutschland die Bundeslander Jungrebe Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Regelungen 1 1 EU weit 1 2 In Deutschland 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseRechtliche Regelungen BearbeitenEU weit Bearbeiten Generell gilt in der EU ein vorubergehendes Rebpflanzungsverbot bis 31 Dezember 2015 Veraltet Ausnahmen gelten nur fur Flachen mit Pflanzrechten 1 Uber einen Schlussel wurden jedem Land Pflanzrechte zugewiesen Dadurch konnen die Bundeslander auch Neuanpflanzungsrechte vergeben Allerdings durfen diese nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden z B zu Versuchszwecken 2 Nur wenn der Betrieb fur die Flache ein Neuanpflanzungs ein Wiederbepflanzungs oder ein Pflanzrecht aus der Reserve besitzt durfen Reben gesetzt werden um den aus ihren Trauben gewonnenen Wein in Verkehr zu bringen 3 Als Neuanpflanzung wird dabei ein Anpflanzen von Reben auf einer Flache verstanden die zuvor nicht mit Reben bestockt war Eine Wiederbepflanzung liegt hingegen vor wenn aufgrund einer Rodung des Weinberges die Flache langer brach gelegen hat max 13 Jahre und wieder mit Weinreben bepflanzt werden soll Dieser Rechtsanspruch auf Wiederbepflanzung entsteht wenn die Rodung ordnungsgemass bei der zustandigen Stelle gemeldet wurde Geben Winzer ihre Flachen und damit ihren Rechtsanspruch auf Wiederbepflanzung auf fallen die Pflanzrechte zuruck an die sogenannte Reserve Dann erloschen sie jedoch wenn sie nicht innerhalb von 5 Jahren von anderen Winzern genutzt werden 4 Grundsatzlich gilt fur das Pflanzrecht folgendes Ein Pflanzrecht wird von dem Betrieb erworben der einen Weinberg rodet Die Mitgliedstaaten konnen bestimmen dass es nur auf der Flache die gerodet wurde ausgeubt werden darf 5 Wird eine rechtmassig bestockte Flache ohne Inanspruchnahme einer Rodungspramie gerodet besteht fur max 13 Jahre ein Wiederbepflanzungsrecht Bei Nichtinanspruchnahme erlischt das Pflanzrecht 6 Pflanzrechte fur Steillagen konnen nicht auf Flachlagen ubertragen werden 6 Pflanzrechte aus der Reserve konnen fur anbauwurdige Flachen erworben werden An Jungwinzer bis zu 40 Jahren werden sie kostenfrei an andere gegen eine Gebuhr abgegeben 7 In Deutschland Bearbeiten Die Umsetzung der fur das Pflanzrecht relevanten EU Verordnungen wird in Deutschland im Weingesetz geregelt Die Durchfuhrung liegt in den Handen der Landwirtschaftskammern bzw amter Es konnen alle Bundeslander durch Verabschieden von Rechtsverordnungen das konkrete Vorgehen selbst bestimmen was im Detail zu unterschiedlichen Handhabungen der Lander gefuhrt hat So geht z B in Hessen das Pflanzrecht einer brach liegende Flache nach 8 Jahren bereits in die Reserve uber und fallt somit aus dem Betriebskonto heraus 8 Damit sollen moglichst viele Pflanzrechte erhalten bleiben Auf Antrag konnen Pflanzrechte auf andere Flachen desselben oder auch eines anderen Betriebes ubertragen werden Literatur BearbeitenKadisch Werner Muller Edgar Der Winzer 1 Weinbau Lehr und Arbeitsbuch 2 Auflage Ulmer Verlag Stuttgart 1999 ISBN 978 3 8001 1216 6 Verordnung EG Nr 491 2009 des Rates vom 25 Mai 2009 Weblinks BearbeitenDeutsches Weingesetz EU Kommissionseite Informationen zu EU Verordnungen zum Thema ErzeugungspotentialEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG 479 2008 Titel V Kap 2 Art 90 1 als PDF Download EU Kommissionseite EU Rechtsverordnungen zum Thema Wein Verordnung EG 479 2008 Titel V Kap 2 Art 91 als PDF Download EU Kommissionseite EU Rechtsverordnungen zum Thema Wein Verordnung EG 479 2008 Titel V Kap 2 Art 90 3 als PDF Download EU Kommissionseite EU Rechtsverordnungen zum Thema Wein Verordnung EG 479 2008 Titel V Kap 2 Art 94 4 als PDF Download EU Kommissionseite EU Rechtsverordnungen zum Thema Wein Verordnung EG 479 2008 Titel V Kapitel 2 Art 92 4 als PDF Download EU Kommissionseite EU Rechtsverordnungen zum Thema Wein a b Dr Joachim Frantz Anbaurechtliche Bestimmungen bei Bepflanzung eines Weinberges Bad Kreuznach 2006 als PDF Download Verordnung EG 479 2008 Titel V Kapitel 2 Art 94 1 als PDF Download EU Kommissionseite EU Rechtsverordnungen zum Thema Wein Infoblatt Regierungsprasidium Darmstadt Verzicht von Pflanzrechten 2006 PDF Download Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www brw eltville deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pflanzrecht amp oldid 217741774