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Oblation ist ein Begriff des Rechtswesens und bezeichnet die freiwillige Ubernahme einer rechtlichen Verpflichtung oder Ubergabe eines Rechtstitels Bei der mittelalterlichen oblatio feudi der sog Lehnsauftragung ubertrug jemand um sich unter den Schutz eines machtigeren Lehnsherrn zu begeben diesem sein Allod zum Eigentum um es dann von jenem als Lehen zuruckzuempfangen 1 Von einer oblatio litis spricht man wenn jemand einen Rechtsstreit als Beklagter ubernimmt ohne der eigentliche Beklagte zu sein beispielsweise bei der Prozessfuhrung fur einen Schutzbefohlenen lege agere pro tutela 2 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary tutela Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 14 Leipzig 1908 S 877Einzelnachweise Bearbeiten Lehnswesen Quellen und wesentliche Grundsatze des Lehnrechts Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 10 Vierte Auflage 1885 1892 S 632 retro bib Salvatore Sciortino Lege agere pro tutela Iuris Antiqui Historia An international Review of ancient Law Pisa Rom 1 2009 S 159 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Oblation Rechtswesen amp oldid 226596729