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Ein Nullum vom lateinischen nullus gar kein ist altes Akademikerdeutsch fur etwas Nichtiges Ein juristisches Nullum ist ein Tatbestand oder eine Handlung die rechtlich nicht oder nicht mehr existent ist und daher auch keine Rechtswirkung entfaltet Dies kann beispielsweise der Fall sein wenn die Frist fur einen bereits verfallenen Anspruch nachtraglich verlangert wird Im deutschen Burgerlichen Gesetzbuch ist Schweigen grundsatzlich ein juristisches Nullum es gibt also keine Zustimmung zu einem Angebot durch blosses Schweigen oder Nichtstun Ausnahmen sind die Falle des sogenannten normierten Schweigens z B 108 Abs 2 Satz 2 177 Abs 2 Satz 2 BGB Im Handelsrecht wird dieser Grundsatz dass Schweigen ein Nullum darstellt wegen der starkeren Betonung des Verkehrsschutzes unter Kaufleuten mehrfach eingeschrankt so zum Beispiel beim Schweigen auf ein kaufmannisches Bestatigungsschreiben oder im Anwendungsbereich des 362 HGB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nullum amp oldid 194649074